…steuerpflichtigen Erwerb der Erfolg zu versagen. Im Hinblick auf die von dem Bw. in den Raum gestellte Berichtigung, gemäß § 6 Abs.2 BewG , ist, im Lichte des aufgezeigten höchstgerichtlichen Erkenntnisses, festzustellen, dass alleine durch eine im Erbwege erworbene Haftung als Bürge und Pfandgeber die Belastung…
…steuerpflichtigen Erwerb der Erfolg zu versagen. Im Hinblick auf die von dem Bw. in den Raum gestellte Berichtigung, gemäß § 6 Abs.2 BewG , ist, im Lichte des aufgezeigten höchstgerichtlichen Erkenntnisses, festzustellen, dass alleine durch eine im Erbwege erworbene Haftung als Bürge und Pfandgeber die Belastung…
…einfach vernachlässigt werden darf. Soweit Werte endgültig abgeflossen sind, fehlt es eben nicht - wie bei der reinen Vermögensumschichtung - an einer Belastung des Steuerpflichtigen. Der Referent geht davon aus, dass es dem System des Einkommensteuerrechts grundsätzlich fremd ist, bei Aufwendungen danach zu unterscheiden, ob die Mittel…
…| 11.134,31 € | Kosten der Regelung des Nachlasses | - 8.543,10 € | sonstige Kosten | - 127.226,24 € | Freibetrag gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG | - 440,00 € | steuerpflichtiger Erwerb | 169.607,59 €" Die gegen…
…die Pauschalbeträge des § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG für eine Entfernung von 2 bis 20 km zustehen. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss…
…versterbe, keinesfalls als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wäre. Eine sittliche Verpflichtung komme in erster Linie gegenüber nahen Angehörigen (§ 25 BAO) in Betracht, soweit nicht ohnehin hinsichtlich dieses Personenkreises eine rechtliche Verpflichtung bestehe. Sowohl die Ehegattin als auch die Schwiegermutter des Steuerpflichtigen seien als nahe Angehörige gemäß …
…wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist gemäß Abs. 4 wesentlich, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinen Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Aufwendungen, die durch eine Krankheit verursacht werden, stellen außergewöhnliche Aufwendungen im Sinne des § 34 EStG 1988 dar. Die Berufungswerberin begehrte die…
…aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten. Die Tilgung von Schulden, die Übernahme einer Bürgschaft bzw. die Abwehr eines Konkurses für nahe Angehörige kann zwar bei Vorliegen einer existenzbedrohenden Notlage eine außergewöhnliche Belastung begründen, doch…
…Behörde zu prüfen, ob die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar seien. Dieser Verpflichtung sei die Behörde nicht nachgekommen, obwohl der Bw. die ärztliche Bescheinigung über die Unfähigkeit zur selbständigen Existenz seines Vaters vorgelegt gehabt habe. Eine Belastung setze Geldausgaben des Steuerpflichtigen voraus. Dies sei durch…
…die Einkommensteuer des Bw. für das Jahr 2009 auf Basis eines steuerpflichtigen Einkommens von 48.301,50 €, welches mit einem Betrag von 46.931,49 € aus Einkünften von der Pensionsversicherungsanstalt stammte, in Höhe von 617,94 € fest. Eine außergewöhnliche Belastung wurde mit…
…erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann." § 34 Abs. 7 EStG 1988 lautet auszugsweise: "(7) Für Unterhaltsleistungen gilt folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind ... 2. Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein…
…Ausdruck des Leistungsfähigkeitsprinzipes ist es aber auch, die Einkommenssteile steuerfrei zu belassen, die aufgrund der persönlichen Verhältnisse keine steuerliche Leistungsfähigkeit indizieren. Erst wenn und soweit das Einkommen den notwendigen Lebensbedarf übersteigt, kann der Steuerpflichtige tatsächlich darüber verfügen. Gleichzeitig ist bei der Anwendung der außergewöhnlichen Belastung…
…außergewöhnliche Belastungen nur insoweit vor, als die Ausgaben (Aufwendungen) vom Merkmal der Zwangsläufigkeit umfasst sind. Außergewöhnliche Belastungen sind zwar von Amts wegen zu berücksichtigen (Rechtsanspruch), sobald sie der Abgabenbehörde bekannt werden, allerdings ist die Behörde- wie im Übrigen bei sämtlichen im Interesse des Steuerpflichtigen gelegenen…
…gedeckte außergewöhnliche Belastungen beim anderen Partner zu berücksichtigen seien. Nicht von Bedeutung sei, ob die Unterhaltszahlungen aus einem noch vorhandenen Vermögen gedeckt werden könnten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach…
…Entsprechend den obigen Ausführungen erwächst dem Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig (§ 34 Abs.3 EStG 1988), wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Zwangsläufigkeit eines Aufwandes ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen (VwGH 3.3.1992…
…2008 infolge des Selbstbehalts ohne steuerliche Bedeutung sei. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einkommensteuer für das Jahr 2008 § 34. (1) Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muß folgende…
…außergewöhnliche Belastung zu verzichten, vermag für sich keinen rechtlichen oder sittlichen Zahlungsgrund bzw. -verpflichtung aufzuzeigen. Auch sittliche Gründe resultieren wie rechtliche Gründe aus dem Verhältnis des Steuerpflichtigen zu anderen Personen. Eine sittliche Verpflichtung für die Übernahme von Aufwendungen, die die Tatbestandsmerkmale einer außergewöhnlichen Belastung erfüllen…
…ergibt sich, dass die Leistungen aus Eigenmitteln des Steuerpflichtigen getragen worden sein müssen; daher tritt im Falle der Bestreitung von Kosten durch Kredit- oder Darlehensaufnahme die Belastung des Einkommens erst nach Maßgabe der Rückzahlung der Schuld (einschließlich Zinsen) ein (Wiesner/Atzmüller/et al., EStG (Loseblatt), …
…vernünftig denkender Menschen ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Ursache und schließlicher Folge nicht mehr gegeben ist. 4. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. 5. Es muss sich um Aufwendungen handeln, die zu einer endgültigen Belastung des Steuerpflichtigen, somit zu einer Vermögensminderung führen…
…außergewöhnliche Belastung ist als Einkommensermittlungsvorschrift konzipiert. Dies ergibt sich aus § 34 Abs. 1 EStG und den darin enthaltenen Verweis auf die Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 EStG (Doralt, EStG11, § 34 Tz 1). Mit dem Einkommen als Steuergegenstand will die Einkommensteuer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen…