BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg vom 13. September 2001 betreffend Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO betreffend Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid und den Bescheid…
…von Hallenschuhen geltend, die nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 grundsätzlich unter dem Titel Bekleidungsaufwand als Arbeitsmittel gelten könnten. Allerdings war im Zusammenhang mit der Qualifikation dieser Aufwendungen als Werbungskosten wiederum auf die bereits mehrfach zitierte Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2…
…| 42,00 | 4 Pack. Slip | 47,60 | Summe (incl. 20 % Ust) | 389,00 | Gesamter Bekleidungsaufwand | € 706,70 Weiters sind noch folgende Belege aktenkundig. | 1 Beleg der Firma T.Q. vom 22. Dezember 2003 | Handy -B…
…nur während der Arbeitszeit getragen wird, die Aufwendungen - wie im gegenständlichen Fall - auf Grund gesetzlicher Kleidungsvorschriften erwachsen sind oder etwa dadurch ein beruflich bedingter erhöhter Bekleidungsaufwand entsteht. Diese eindeutige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist auch in der Literatur unumstritten (siehe zB Quantschnigg/Schuch, a.a.O…
Die Bw. habe € 764,78 (2006) und € 732,60 (2007) als Betriebsausgabe "Dekoration" geltend gemacht. Im Jahr 2006 würden die vorgelegten Belege nicht mit dem Buchhaltungskonto übereinstimmen. Die Bw. werden um Aufklärung ersucht. Der gesamte Einkauf DM-Drogeriemarkt laut Rechnung vom 23. Dezember…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 15. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 13. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, 2004 und 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen…
…Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Die berufliche Tätigkeit als Sekretär am L stehe in keinerlei Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Wellness- bzw. Personaltrainers. Bekleidungsaufwand könne nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handle. Bekleidung, die…
…vorgelegten Unterlagen: | Miete: | 9.595,52 | Versicherung: | 345,90 | Strom: | 1.972,91 | Abzugsfähige Bürokosten: | 11.914,33 4) Sonstiger betrieblicher Aufwand: a) Bekleidungsaufwand (11.280,50): Nach Ihren Angeben handelte es sich dabei um Anzüge (Fa…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes A. betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind der Berufungsvorentscheidung vom 9. September…
…die Bw mit Schreiben vom 1. März 2007 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (UFS) gestellt. In Ergänzung ihres Berufungsvorbringens wurde zum Bekleidungsaufwand vorgebracht, sie sei hauptberuflich als Dipl. Krankenschwester in der Altenpflege tätig. Die für die Mess- und…
…die in anderen Organisationen beschäftigten Forstbediensteten anwendbar. Am 19. Dezember 2006 hat das Finanzamt eine das Berufungsbegehren abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen und hat seine Entscheidung wie folgt begründet: "Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung…
…betrügen, wäre die Anerkennung von 50 % des Gesamtaufwandes gerechtfertigt. Mit Bescheid vom 11.April 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden könne, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handle. Bekleidung, die…
…angeführt - für die Außendiensttätigkeit zum Zwecke der Bauaufsicht, im Steuerrecht kein Berufsgruppenpauschale vorgesehen sei. Hinsichtlich der geltend gemachten Aufwendungen für die Schuhe wies das Finanzamt darauf hin, dass Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden könne, wenn es sich dabei um typische Berufskleidung handle. Bekleidung…
…HTL-Lehrer und Tennislehrer - bliebe ihm kaum Zeit, diese Tennisausrüstung privat zu benützen. Mit abweisender Berufungsvorentscheidung wurden die geltend gemachten Aufwendungen nicht berücksichtigt und ausgeführt, dass der Bekleidungsaufwand nur dann als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sei, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um Arbeitsschutzkleidung handle…
…Frühjahr!!!" Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Mai 2002 als unbegründet ab, und führt folgende Gründe dazu an: "Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Dafür kommen beispielsweise Uniformen…
…Kleidung. Laut Judikatur (zB VwGH 11.4.1984, 83/13/0048) gehe es bei der Frage nach der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bekleidungsaufwand um die Abgrenzung typischer Berufskleidung von bürgerlicher Kleidung. Dass es sich bei der berufungsgegenständlichen Kleidung aber um eine typisch bürgerliche handeln solle, sei…
…können. 2. Zu den Aufwendungen für Arbeitskleidung ("Arbeitsmittel") (lt. Kz. 719 der Erklärung vom 10.12.2007): Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Eine ausschließliche berufliche Verwendung ist nicht erforderlich, es…
…begehren Sie die Anerkennung von Werbungskosten in der Form von Trachtenkleidern, die Ihr Arbeitgeber als Arbeitskleidung vorschreibt. Zur Anerkennung von Arbeitskleidung als Werbungskosten gilt folgendes: Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt…
…uä.), zusammensetzten, könnten nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Der Bekleidungsaufwand könne nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um Arbeitsschutzkleidung handle. Bekleidung wie die von der Bw gekauften Stücke, die im normalen Sortiment eines Geschäfts zu finden sei und…
…der Mutter auf den üblichen Aufwand für Verpflegung, Hygiene und Kosmetik an den wenigen Besuchstagen, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung bei bescheidener Lebensweise samt dem getätigten Bekleidungsaufwand nicht die Höhe der Familienbeihilfe samt dem Erhöhungsbetrag erreicht. Besondere Verhältnisse, die einen von der allgemeinen Lebenserfahrung abweichenden…