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UFSS RV/0377-S/04Die Bestimmung des § 2 Abs. 5 RRBG ist auch auf einen mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten örtlichen Teilbereich einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft anzuwenden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2007

…dass nach der Bestimmung des § 2 Abs. 5 RRBG nur auf den Verein und die Bekenntnisgemeinschaft zutreffe, nicht aber auf die mit selbständiger Rechtspersönlichkeit ausgestatteten örtlichen Teilbereiche wie die Bw. Am 8.10.2004 beantragte die Bw unter ausführlicher Darstellung des Regelungszweckes des § 2 Abs…

UFSW RV/2220-W/02Religiöse Bekenntnisgemeinschaften erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Befreiung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…20. November 2001 teilte die Bw. mit, dass es in diesem Fall zwar darum gehe, dass sie als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft steuerlich zu begünstigen sei, stimmte aber einer Aussetzung des Verfahrens zu. Das gegenständliche Verfahren wurde mit Bescheid gemäß § 281 BAO vom 15. Jänner…

UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…Jahre, davon mindestens 10 Jahre [bis 30.9.2011 lt. VfGH 25.9.2010, G 58/10] als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes, 2. Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens 2 vT der Bevölkerung Österreichs nach der der letzten Volkszählung…

UFSI RV/0158-I/08Ist religiöser Bekenntnisgemeinschaft die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG insbes. wg. "Gemeinnützigkeit" zuzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…BGBl 1955/141, idgF, beantragt, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die Bw verfolge als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige und kirchliche Zwecke bzw. sei als gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft anzusehen. Die genannte Befreiung stehe schon deshalb zu, weil die Bw aufgrund der verfassungsmäßig garantierten…

UFSL RV/0718-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…in Adresse , ist ein mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter örtlicher Teilbereich der MFÖ (= MFÖ). Die MFÖ (MFÖ) ist eine nach dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 19/1998 (RRBG 1998), mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete religiöse Bekenntnisgemeinschaft, die am 4. Juli 2001 diese Rechtspersönlichkeit erworben hat. Dies wurde mit…

UFSL RV/0721-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…Rechtspersönlichkeit ausgestatteter örtlicher Teilbereich der MFÖ (= MFÖ). Die MFÖ (MFÖ) ist eine nach dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 19/1998 (RRBG 1998), mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete religiöse Bekenntnisgemeinschaft, die am 4.7.2001 diese Rechtspersönlichkeit erworben hat. Dies wurde mit Bescheid des BM für Bildung…

UFSL RV/0717-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…Adr., ist ein mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter örtlicher Teilbereich der Mennonitischen Freikirche Österreich (= MFÖ). Die MFÖ (MFÖ) ist eine nach dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 19/1998 (RRBG 1998), mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete religiöse Bekenntnisgemeinschaft, die am 4. Juli 2001 diese Rechtspersönlichkeit erworben hat. Dies wurde…

UFSW RV/2688-W/02§ 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG ist auf inländische juristische Personen, die Zwecke von religiösen Bekenntnisgemeinschaften fördern, nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…durch Einsicht in die Statuten der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein…

UFSG RV/0877-G/07Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft gewidmet ist, durch eine andere Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2009

…benutzt werde. Da der Grundbesitz des bw. Vereins, auf dem ein Königreichssaal errichtet ist, für Gottesdienste der staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft der Zeugen Jehovas bestimmt sei und dieser Widmung entsprechend auch verwendet werde, sei davon auszugehen, dass der bw. Verein als eine "andere Personenvereinigung iSd §…

UFSL RV/1326-L/08Kirchenbeiträge und Spenden als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2009

…Praxis hin, nämlich die Behandlung religiöser Gemeinschaften als solcher. 1997 habe das Kultusministerium den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften zur Begutachtung versendet. Vordergründig solle durch dieses geplante Gesetz für nicht anerkannte Religionsgemeinschaften die Möglichkeit einer rechtlichen Konstituierung geschaffen werden. Bei genauerem…

UFSW RV/0187-W/02Die Verbreitung eines bestimmten Glaubens ist nicht ausschließlich gemeinnützig iS der BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…durch Einsicht in die Statuten der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer Religions- und Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der…

UFSW RV/2047-W/12Aufwendungen für einen universitären Leadership und Management-Lehrgang eines Seelsorgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2013

…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. übte im streitgegenständlichen Zeitraum die Tätigkeit eines Seelsorgers einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft aus und betreute dabei mehrere Bezirke. Mit der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 wurde u.a. die Absetzung von Fortbildungskosten für den Universitätslehrgang "Leadership and Management…

UFSL RV/1411-L/10Keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes für einen Lehrgang bei Jugend mit einer Mission
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2012

…sich um eine solche, welche im Rahmen des christlichen Zentrums E. in Australien unterstützt worden sei. Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft "ELAIA Christengemeinden" sei eine staatliche eingetragene Bekenntnisgemeinschaft. In dieser würde sein Sohn eine leitende Tätigkeit anstreben, wobei dafür derartige Weiterbildungsveranstaltungen Voraussetzung wären. Abschließend beantragte der Bw…

UFSK RV/0297-K/06Besuch einer 3-jährigen Bibelschule im Ausland stellt eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.03.2008

…z.B. für Jugendarbeit und Entwicklung von Führungsqualitäten. c) IHH bekennt sich zur weltweiten evangelikal-pfingstlichen Bewegung der mehr als 500 Millionen Menschen zugeordnet werden. In Österreich sind das die staatlich registrierten Bekenntnisgemeinschaften: Bund der Baptistengemeinden in Österreich, Bund evangelikaler Gemeinden in Österreich, Freie Christengemeinde…

UFSW RV/3391-W/09Zuerkennung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.03.2010

…Sitz, Tätigkeitsbereich, Grundlage" "(3) Der Verein ... ist selbst keine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder religiöse Bekenntnisgemeinschaft, sondern will durch seine Tätigkeit im Sinne des Vereinszweckes die bestehenden christlichen Kirchen im Rahmen deren diakonischer Arbeit unterstützen und ihnen dienen. Der Verein verfolgt deshalb mit dem Vereinszweck (§ 2…

UFSW RV/2484-W/12Beiträge an den Verein "Initiative Religion ist Privatsache" als Sonderausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2013

…des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 könnten als Sonderausgaben aus dem Titel der Kirchenbeiträge nur Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaft abgezogen werden. Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung seien jedoch nach dem Wortlaut des § 18 Abs. 1…

UFSF RV/0422-F/07Sonderausgaben und Werbungskosten konnten nur aufgrund vorgelegter Belege und Beweismittel berücksichtigt werden. Beiträge zum Islamischen Kulturverein etc. stellen keinen Kirchenbeitrag gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG 1988 dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

… Gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG 1988 können als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind derzeit ua die islamische…

UFSW RV/0136-W/07Alleinverdienerabsetzbetrag bei eheähnlicher Gemeinschaft nach Scheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…die neuapostolische Kirche, die buddhistische Religionsgesellschaft und die syrisch orthodoxe Kirche. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu…