…dass nach der Bestimmung des § 2 Abs. 5 RRBG nur auf den Verein und die Bekenntnisgemeinschaft zutreffe, nicht aber auf die mit selbständiger Rechtspersönlichkeit ausgestatteten örtlichen Teilbereiche wie die Bw. Am 8.10.2004 beantragte die Bw unter ausführlicher Darstellung des Regelungszweckes des § 2 Abs…
…20. November 2001 teilte die Bw. mit, dass es in diesem Fall zwar darum gehe, dass sie als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft steuerlich zu begünstigen sei, stimmte aber einer Aussetzung des Verfahrens zu. Das gegenständliche Verfahren wurde mit Bescheid gemäß § 281 BAO vom 15. Jänner…
…Jahre, davon mindestens 10 Jahre [bis 30.9.2011 lt. VfGH 25.9.2010, G 58/10] als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes, 2. Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens 2 vT der Bevölkerung Österreichs nach der der letzten Volkszählung…
…BGBl 1955/141, idgF, beantragt, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die Bw verfolge als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige und kirchliche Zwecke bzw. sei als gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft anzusehen. Die genannte Befreiung stehe schon deshalb zu, weil die Bw aufgrund der verfassungsmäßig garantierten…
…in Adresse , ist ein mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter örtlicher Teilbereich der MFÖ (= MFÖ). Die MFÖ (MFÖ) ist eine nach dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 19/1998 (RRBG 1998), mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete religiöse Bekenntnisgemeinschaft, die am 4. Juli 2001 diese Rechtspersönlichkeit erworben hat. Dies wurde mit…
…Rechtspersönlichkeit ausgestatteter örtlicher Teilbereich der MFÖ (= MFÖ). Die MFÖ (MFÖ) ist eine nach dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 19/1998 (RRBG 1998), mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete religiöse Bekenntnisgemeinschaft, die am 4.7.2001 diese Rechtspersönlichkeit erworben hat. Dies wurde mit Bescheid des BM für Bildung…
…Adr., ist ein mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter örtlicher Teilbereich der Mennonitischen Freikirche Österreich (= MFÖ). Die MFÖ (MFÖ) ist eine nach dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 19/1998 (RRBG 1998), mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete religiöse Bekenntnisgemeinschaft, die am 4. Juli 2001 diese Rechtspersönlichkeit erworben hat. Dies wurde…
…durch Einsicht in die Statuten der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein…
…458 festgestellt, dass nur Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften bzw. an in Österreich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, nicht aber auch Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten, entsprechend abzugsfähige Sonderausgaben gemäß §…
…benutzt werde. Da der Grundbesitz des bw. Vereins, auf dem ein Königreichssaal errichtet ist, für Gottesdienste der staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft der Zeugen Jehovas bestimmt sei und dieser Widmung entsprechend auch verwendet werde, sei davon auszugehen, dass der bw. Verein als eine "andere Personenvereinigung iSd §…
…Praxis hin, nämlich die Behandlung religiöser Gemeinschaften als solcher. 1997 habe das Kultusministerium den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften zur Begutachtung versendet. Vordergründig solle durch dieses geplante Gesetz für nicht anerkannte Religionsgemeinschaften die Möglichkeit einer rechtlichen Konstituierung geschaffen werden. Bei genauerem…
…durch Einsicht in die Statuten der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer Religions- und Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der…
…jener Vereine zu verbinden hat, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der betreffenden religiösen Bekenntnisgemeinschaft besteht. Abgabenrechtlich ist von einem bloßen Wechsel der Rechtsform und weiterem Fortbestehen ein und desselben Steuerpflichtigen (Rechtsträgers) auszugehen (§§ 2 BekGG 2 Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl…
…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. übte im streitgegenständlichen Zeitraum die Tätigkeit eines Seelsorgers einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft aus und betreute dabei mehrere Bezirke. Mit der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 wurde u.a. die Absetzung von Fortbildungskosten für den Universitätslehrgang "Leadership and Management…
…in Österreich gesetzlich anerkannt sind (zB französische katholische Kirche, deutsche evangelische Kirche) und die Voraussetzungen gemäß Rz 559 f erfüllt sind. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Rz 559: Kirchenbeiträge, die ab 01.01.2017 geleistet werden…
…soll vermieden werden, dass für ein und dieselbe religiöse Bekenntnisgemeinschaft zwei Rechtspersönlichkeiten bestehen. Nicht durch Abs. 4 sind sogenannte "Hilfsvereine" berührt, welche nur der Unterstützung von Zielsetzungen einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft dienen (zB Moscheenbauvereine oder Vereine, die der religiösen Bekenntnisgemeinschaft Personal zur Verfügung stellen). Solche Hilfsvereine…
…Die Berücksichtigung als Spende sei ebenfalls nicht möglich, da sich diese religiöse Bekenntnisgemeinschaft nicht auf der Liste der begünstigten Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen finde. Erhebungen der Abgabenbehörde hätten ergeben, dass die Firma GmbH aus Ort2 unter anderem auch die Schülertransporte für ***Bf1-Adr***-Neudauberg…
…sich um eine solche, welche im Rahmen des christlichen Zentrums E. in Australien unterstützt worden sei. Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft "ELAIA Christengemeinden" sei eine staatliche eingetragene Bekenntnisgemeinschaft. In dieser würde sein Sohn eine leitende Tätigkeit anstreben, wobei dafür derartige Weiterbildungsveranstaltungen Voraussetzung wären. Abschließend beantragte der Bw…
…z.B. für Jugendarbeit und Entwicklung von Führungsqualitäten. c) IHH bekennt sich zur weltweiten evangelikal-pfingstlichen Bewegung der mehr als 500 Millionen Menschen zugeordnet werden. In Österreich sind das die staatlich registrierten Bekenntnisgemeinschaften: Bund der Baptistengemeinden in Österreich, Bund evangelikaler Gemeinden in Österreich, Freie Christengemeinde…
…oder politische Ziele. Rz 40: Zu den Personalkörperschaften gehören insbesondere die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, nicht jedoch die religiösen Bekenntnisgemeinschaften (zB Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich); die nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen …