…Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung (lit. a leg. cit.). Gemäß § 97 Abs. 3 erster Satz BAO kann an Stelle der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung einer behördlichen Erledigung…
…in Deutschland also der Erwerb des Nachlassvermögens von selbst eintritt, erfolgt in Österreich die Übergabe des Nachlasses in den rechtlichen Besitz des Erben erst durch Gerichtsbeschluss (Einantwortung). Somit erklärt sich auch die - bereits oben erwähnte - Vorgangsweise über die Wirksamkeit der Bekanntgabe von Erledigungen in Verlassenschaftsfällen…
…bestimmt sind. Die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen erfolgt im Regelfall durch Zustellung (lit. a leg. cit.). Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen und kann daher von der Behörde jederzeit zurückgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden (VwGH 27.02.1995, 94/16…
…Gemäß § 97 Abs 1 lit a BAO erfolgt die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen durch Zustellung. Die aktenkundige Übernahme jener Berufungsentscheidung erfolgte am 16. November 2011, weshalb von einer rechtmäßigen Zustellung ausgegangen werden kann und das ursprüngliche Berufungsverfahren durch Bekanntgabe der Berufungsentscheidung beendet wurde. Gemäß den …
…Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist gemäß § 109 BAO für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Gemäß § 97 Abs 1 lit a BAO erfolgt die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen durch Zustellung. In Fällen…
…mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monates. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekannt gegeben worden ist (§ 109 BAO). Die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen erfolgt nach …
…nach § 245 Abs. 1 BAO einen Monat. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (§ 109 BAO). Die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen erfolgt nach § 97 Abs…
…Monat. Für die Fristberechnung gilt § 108 BAO. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (§ 109 BAO). Die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen erfolgt nach § 97 Abs…
…Monat. Für die Fristberechnung gilt § 108 BAO. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (§ 109 BAO). Die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen erfolgt nach § 97 Abs…
…keinerlei Rechtswirkungen; ein "Nochnicht-Bescheid" kann daher jederzeit von der Behörde zurücgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden (vgl Ritz: Bundesabgabenordnung - Kommentar, 3. Auflage, Tz 1 zu § 97, S 307). § 97 Abs 1 nennt vier Formen der Bekanntgabe. Für schriftliche Erledigungen nennt § 97…
…gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine…
…Entscheidungen treffen zu können. Die überwiegende Tätigkeit sei auf beruflich veranlassten Reisen erfolgt, wobei die mobile Erreichbarkeit unerlässlich sei, und von Erledigungen im "Homeoffice" und im Büro der F. gefolgt werde. Über ein weiteres Ersuchen an die steuerliche Vertretung des Bw. Unterlagen, Aufzeichnungen über die…
…recht zur Festsetzung der Abgabe. Erledigungen werden dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt, a) bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist…
…Abgabenverfahren anzuwendenden § 103 Abs. 2 BAO eine Erklärung hinsichtlich der Zustellungsbevollmächtigung abgeben; ohne eine solche Erklärung war die Abgabenbehörde zur Zustellung von Erledigungen an den einschreitenden Rechtsanwalt nicht verpflichtet (VwGH 19.12.2002, 98/15/0210; VwGH 17.12.2001, 97/14/0105; VwGH 28…
…Die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, ist gemäß § 212a Abs. 1 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid…
…eingeleitetes (verwaltungsbehördliches) Finanzstrafverfahren im Sinne des § 38 Abs. 2 Z 1 BWG, das zur Bekanntgabe von Informationen über Bankkonten an Verwaltungsbehörden führt, auch ein solches verstanden, bei welchem die Einleitung vom Beschuldigten nicht im Rechtsweg bekämpft werden kann, ja ihm nicht einmal zur Kenntnis gebracht…
…Absatz 1, dass Erledigungen dadurch wirksam werden, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung;…
…wem zuzustellen ist, und demgemäß die Zustellung an diese Person zu veranlassen. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt als letzten Akt des Bescheiderzeugungsvorganges dessen Bekanntgabe an den im Spruch genannte Empfänger, also im Allgemeinen die Zustellung an diesen voraus. Der Bescheid gehört…
…zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Zunächst ist festzuhalten, dass die Wirksamkeit von Erledigungen voraussetzt, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (VwGH 22.1.2004, 2003…
…und Herrn BB eingeantwortet (siehe dazu Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes YY). In rechtlicher Hinsicht ergibt sich daraus folgendes: Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen (also deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen…