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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/2140-W/12

Zurückweisung eines unzulässigen Vorlageantrages

geltende FassungSonstiger BescheidRV/2140-W/12vom 13.09.2012
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bw, vom 2. August 2012 bezüglich des Bescheides des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 12. Juli 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Es war von folgendem aktenkundigen Sachverhalt auszugehen: Mit Berufungsentscheidung vom 8. November 2011 (RV/2457-W/11) hat der Unabhängige Finanzsenat die ursprüngliche Berufung der nunmehrigen Antragstellerin gemäß § 273 Abs 1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gemäß § 97 Abs 1 lit a BAO erfolgt die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen durch Zustellung. Die aktenkundige Übernahme jener Berufungsentscheidung erfolgte am 16. November 2011, weshalb von einer rechtmäßigen Zustellung ausgegangen werden kann und das ursprüngliche Berufungsverfahren durch Bekanntgabe der Berufungsentscheidung beendet wurde. Gemäß den §§ 273 Abs 1 lit a iVm § 276 Abs 4 zweiter Satz BAO hat die Abgabenbehörde einen Vorlageantrag durch Bescheid zurückzuweisen, wenn der Vorlageantrag nicht zulässig ist. Da das Berufungsverfahren zur GZ RV/2457-W/11 mit Zustellung der diesbezüglichen Berufungsentscheidung am 16. November 2011 abschließend beendet wurde, ist der nunmehr verfahrensgegenständliche Vorlageantrag schon deshalb nicht zulässig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September 2012

Normen und Schlagworte

VorlageantragZurückweisung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Sonstiger Bescheid
Geschäftszahl
RV/2140-W/12
Stammnummer
61380
Gültig
13.09.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF