… 41 Abs. 1 FLAG 1967 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde nach Zitierung des § 41 des Familienlastenausgleichsfondsgesetzes ausgeführt, dass die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag die gesamte Lohnsumme bilde, die eine Person als Dienstgeber den Dienstnehmern gewähre. Unter Hinweis auf das VwGH-Erkenntnis vom 13. Februar 1957, Zl…
… 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 13 bis 21 des EStG 1988 genannten Bezüge von der Beitragsgrundlage ausgenommen seien. Die im Familienlastenausgleichsgesetz verwendete Formulierung und Anknüpfung an das Einkommensteuergesetz könne nur eine sinngemäße Anknüpfung darstellen und setze nicht auch voraus, dass tatsächlich Einkünfte aus…
…2004: 61.190,00 Euro; 2005: 66.583,33 Euro) nicht in die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einbezogen worden seien. Auf Grund dieser Feststellung wurde mit Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 1. März 2006 neben einem Lohnsteuerbetrag in…
…beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. Zur Beitragsgrundlage gehören nach Abs…
…habe. Hinsichtlich der Hinzurechung der Bezüge der bis 30.6.1996 als Geschäftsführerin tätigen Gesellschafterin zur Beitragsgrundlage für den DB und DZ wurden keine Einwendungen erhoben. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt nach Darstellung der Rechtslage und Judikatur bezüglich der Geschäftsführerbezüge zusammengefasst darauf hin…
…als sich die Bemessungs- bzw. Beitragsgrundlage hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für 1996 von S 284.220,- um S 31.190,- auf S 315.410.-, für 1997 von Null auf S 34.456,- und für…
…des Gesetzestextes und der primär vorzunehmenden Wortinterpretation könnten die in § 67 Abs. 6 EStG 1988 genannten Bezüge nicht zur Beitragsgrundlage für die Bemessung des DB gehören. Nach der Judikatur des VwGH (VwGH 11.5.2005, 2002/13/0017) beziehe sich die Befreiung in den Lohnnebenkostengesetzen…
…dem Monat folgt, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, nicht zur Beitragsgrundlage. (BGBl I 2003/71) Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag ist § 122 Abs 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes (WKG). Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausführt, sind …
…BAO - "...Verpflichtung mit Beginn des darauf zweitfolgenden Kalenderjahres") tätigen zu können, ist eine Beitragsgrundlagenoption bei der SVA der Bauern innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist erforderlich. Da in Ihrem Fall keine Option ausgeübt wurde, waren die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft laut den Pauschalierungsverordnungen zu ermitteln." Mit…
…Berufungswerberin vereinnahmten, von der Berufungswerberin an ihn bezahlten Entgelte als Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren sind und in die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und die Bemessungsgrundlage für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen sind. 4. Beitrags- bzw Bemessungsgrundlage: Gemäß § 41…
…der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit. a und b des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 1.5.2011 und 12.9.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 18.4.2011 und 17.8.2012 betreffend Einkommensteuer für 2010 und 2011 entschieden: Der Berufung wird…
…worden seien. "Wollen Sie die Teilpauschalierung beanspruchen, so ist dies nur im Zusammenhang mit einer sozialversicherungsrechtlichen Optionserklärung möglich. Da die Beitragsgrundlagenoption bei der SVA der Bauern nicht ausgeübt wurde, war der Antrag abzuweisen." Mit Schreiben vom 11. November 2003 beantragte der steuerliche Vertreter des Bw., …
…Dienstgebers von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs. 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit…
…oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. Gemäß § 41 Abs. 4 FLAG 1967 gehören nicht zur Beitragsgrundlage: …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 11.10.2012 betreffend Einkommensteuer für 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer 2011 wird festgesetzt mit 15.319,00 €. Die…
…DZ) für 2005 bis 2007 wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. »Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: | Jahr | Beitragsgrundlage | Abgabe | davon bereits entrichtet | Nachforderung | 2004 | 146.616,16 € | DB 4,50% DZ…
…an die im Absatz 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, zu berechnen ist, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige…
…ist von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs. 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 lit…