…17 Abs. 1 EStG 1988 ua. Beiträge gemäß § 4 Abs. 4 Z 1 abgesetzt werden. Das FA versagte dem Bw. in den Jahren 2008 und 2009 die Absetzbarkeit der Ausgaben für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer mit der Begründung, dieser Aufwand sei mit der Betriebsausgabenpauschalierung abgegolten. §…
…eine Rechtsschutzversicherung und Pflichtbeträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer. Der Berufungswerber (Bw.) bezieht als Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von einem Krankenhaus als auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus Gebühren von Patienten der Sonderklasse. a) Bescheide Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2003 bis…
…Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, auch für die Zeit ab 1. April 1999 keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten des Gebäudes hat. In beiden Urteilen führte der BFH aus, dass sich für unecht befreite Unternehmer wie Ärzte ein Vorsteuerabzug für den…
…hätten, es handle sich um Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Der Verlust belaufe sich daher so gesehen nur auf S 442.261. Für Ärzte ohne Ordination werde der Beitrag an den Wohlfahrtsfonds in der monatlichen Gehaltsverrechnung abgesetzt und an diesen überwiesen. Ärzte, die…
…Übermittlung dieser Daten durch die Ärztekammern an Dritte ist unzulässig. Die Beitragsordnung kann nähere Bestimmungen vorsehen, dass die Kammerangehörigen verpflichtet sind, alljährlich bis zu einem in der Beitragsordnung zu bestimmenden Zeitpunkt schriftlich alle für die Errechnung der Beiträge zum Wohlfahrtsfonds erforderlichen Angaben zu machen und…
…Aufnahme seiner Tätigkeit in Österreich wäre der Bw nach § 109 des Ärztekammergesetzes beitragspflichtig geworden. Diese Bestimmung lautet auszugsweise wie folgt: "Die Kammerangehörigen sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds jener Ärztekammer zu leisten, in deren Bereich sie zuerst den ärztlichen oder zahnärztlichen…
… 11 der Satzungen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol, dem auch ordentliche bzw. außerordentliche Mitglieder der Zahnärztekammer angehörten, sei sie nicht verpflichtet, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer oder einer anderen Einrichtung der Krankenversorgung zu leisten. 4.) In der Bestätigung der Ärztekammer ist von einer "fakultativen…
…Lak. als Fachärztin für Gynäkologie und Geburtenhilfe nichtselbstständig erwerbstätig. Ihre gesetzlichen Pensionsversicherungsbeiträge zahlte sie in die Niederösterreichische Vorsorgekasse ein. e) Gemäß § 109 Abs. 1 erster Satz Ärztegesetz 1998 sind die Kammerangehörigen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds jener Ärztekammer zu leisten, in…
…weiters § 109 des Österreichischen Ärztegesetzes 1988, wonach die Kammerangehörigen verpflichtet sind, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der örtlich zuständigen Ärztekammer zu leisten. Eine Beitragsfreistellung ist u. a. nach § 112 Abs. 3 Ärztegesetz 1998 bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gegeben (Zitat): Erbringt ein ordentlicher Kammerangehöriger den Nachweis darüber, dass…
…Beruf des Arztes ausüben. Wegen des Wohlfahrtsfonds, dessen Beiträge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, muss man sich für einen entscheiden oder wird man wird einem zugeordnet (genaue Auskunft, ob Entscheidung oder Zuordnung, könne ein Jurist geben), denn man kann nur in einen Wohlfahrtsfonds einzahlen…
…Beitragsleistung zum Wohlfahrtsfonds der österreichischen Ärztekammer darstellen, vermag an dieser Beurteilung im Hinblick auf die ausdrückliche Freiwilligkeit der an die deutsche Versorgungseinrichtung geleisteten Zahlungen nichts zu ändern. Der Fall wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn es sich bei den Beiträgen zur Bayerischen Ärzteversorgung um…
…Frage stehenden Beiträge des Wohlfahrtsfonds für Kranken- und Krankenzusatzversicherung zu. Das Vorliegen von Pflichtbeiträgen ergebe sich auch aus einem beigelegten Schreiben des Wohlfahrtsfonds der Niederösterreichischen Ärztekammer. Auf derartige Pflichtbeiträge, welche bescheidmäßig vorgeschrieben werden, seien die oben erwähnten betragsmäßigen Beschränkungen nicht anzuwenden. Diese Beiträge seien daher…
…bereits geäußert. So hat er im Erkenntnis vom 23.10.1990, 89/14/0178 zur Erstattung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtfonds der Ärztekammer ausgeführt: Werden dem Steuerpflichtigen Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet, so fließen ihm im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15…
…bereits geäußert. So hat er im Erkenntnis vom 23.10.1990, 89/14/0178 zur Erstattung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtfonds der Ärztekammer ausgeführt: Werden dem Steuerpflichtigen Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet, so fließen ihm im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15…
…bereits geäußert. So hat er im Erkenntnis vom 23.10.1990, 89/14/0178 zur Erstattung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtfonds der Ärztekammer ausgeführt: Werden dem Steuerpflichtigen Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet, so fließen ihm im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15…
…bereits geäußert. So hat er im Erkenntnis vom 23.10.1990, 89/14/0178 zur Erstattung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtfonds der Ärztekammer ausgeführt: Werden dem Steuerpflichtigen Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet, so fließen ihm im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15…
…bereits geäußert. So hat er im Erkenntnis vom 23.10.1990, 89/14/0178 zur Erstattung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtfonds der Ärztekammer ausgeführt: Werden dem Steuerpflichtigen Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet, so fließen ihm im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15…
…bereits geäußert. So hat er im Erkenntnis vom 23.10.1990, 89/14/0178 zur Erstattung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtfonds der Ärztekammer ausgeführt: Werden dem Steuerpflichtigen Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet, so fließen ihm im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15…
…bereits geäußert. So hat er im Erkenntnis vom 23.10.1990, 89/14/0178 zur Erstattung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtfonds der Ärztekammer ausgeführt: Werden dem Steuerpflichtigen Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet, so fließen ihm im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15…
…bereits geäußert. So hat er im Erkenntnis vom 23.10.1990, 89/14/0178 zur Erstattung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtfonds der Ärztekammer ausgeführt: Werden dem Steuerpflichtigen Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet, so fließen ihm im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart Einnahmen im Sinne des § 15…