…der Berufung vorgelegt. Aus dem Vertrag gehe hervor, dass die Republik verpflichtet ist, die laufenden Kosten der von der Bw. eingerichteten Schulungseinrichtung zur Gänze durch Zuschüsse im Rahmen des Arbeitsmarktförderungsgesetzes abzudecken und der Bw. nach Erfüllung von Auflagen Beihilfen nach § 21 Abs. 4 , § 26 Abs…
…dieses vertreten durch das Landesarbeitsamt Niederösterreich, an die Bw. in den Jahren 1997 bis 2002 aufgrund eines Vertrages bezahlten Beträge zur Deckung der Personal- und Sachaufwendungen für die Führung eines Ausbildungszentrums als Beihilfen im Sinn des § 34 Abs. 8 AMSG anzusehen sind und daher nicht…
…den Streitzeiträumen vor, die zu den bescheidmäßig festgesetzten Nachforderungen führten. Gegen diesen Bescheid wurde mit Anbringen vom 10.März 2004 berufen und die (wesentlich verminderte) Neufestsetzung der Nachzahlung beantragt. Die Berufung richtet sich gegen die Festsetzung der Nachzahlung der Beihilfe nach § 1 Abs. 2 GSBG…
…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die Rückzahlung eine Härte bedeute. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge sei von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend sei nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten habe. Zu dem Ersuchen an die Oberbehörde…
…Jänner 2010 bis 30. September 2010 beim AMS als Arbeit suchend vorgemerkt (Bestätigung des AMS vom 3. Februar 2011). Im Zuge der Überprüfung des Beihilfenanspruchs erlangte das Finanzamt davon Kenntnis, dass dieses Kind in der Zeit vom 5. Juli bis 17. September bei der Österreichischen…
…vom 13.12.2002 wurden vom zuvor betriebenen Studium 19 Semesterstunden als gleichwertig für das neue Studium anerkannt. Auf Grund der Feststellung, dass ein beihilfenschädlicher Studienwechsel vorliege, wurde mit Bescheid vom 14.1.2003 die für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2002 bereits ausbezahlte Familienbeihilfe…
…2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit der Einreichung der Erklärung "Beih 3" am 24. Juni 2011 beantragte der Beihilfenwerber die Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung. Das Finanzamt forderte ihn in der Folge auf…
…geeignet sei, einen über den Zeitpunkt der Vollendung des 24. Lebensjahres hinaus gehenden Beihilfenanspruch bzw eine dem angefochtenen Bescheid anhaftende Rechtswidrigkeit zu begründen. Der Bw stellte innerhalb offener Frist den Antrag auf Vorlage der Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz und führte ergänzend an, seine…
…ihren gemeinsamen Familienwohnsitz in Polen (Vordruck E401 vom 20. Juni 2011), ein Beihilfenanspruch in Polen besteht nicht, da die Ehegattin des Berufungswerbers keine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat und sich auch nicht in gleichgestellten Verhältnissen befand (Vordruck E411 vom 20. Juni 2011). Der Berufungswerber ist seit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adresse, vom 29. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Friederike Heitger-Leitich, vom 16. Oktober 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab März 2012 entschieden: Der…
…Lebensjahr vollendet wurde, findet sich in den erläuternden Bemerkungen nicht. Erkennbar wollte der um eine zeitliche Verkürzung des Beihilfenbezuges bemühte Gesetzgeber einen Beihilfenbezug bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nur bei unmittelbarem Beginn des "langen" Studiums nach Ablegung der Matura gewähren. Eine unsachliche Regelung kann darin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adresse, vom 16. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Friederike Heitger-Leitich, vom 22. Dezember 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Dezember 2011 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., S., gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober 2006 bis 28. Februar 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw…
…Prüfungen führt dazu, dass eine Berufsausbildung im beihilfenrechtlichen Sinne gegeben ist. Das FLAG 1967 normiert zwar für bestimmte Zeiten nach Abschluss einer (und vor Aufnahme einer neuen) Berufsausbildung bei Vorliegen anderer Voraussetzungen weitere Anspruchstatbestände. Im gegenständlichen Fall trifft dies nach dem Akteninhalt einerseits gem § 2…
…das hg. Erkenntnis vom 20. Jänner 2010, 2009/13/0083). Im vorliegenden Fall hält sich die Beihilfenwerberin (Bw) seit 20. Jänner 2004 in Österreich auf. Ihre Tochter Al wurde laut Geburtsurkunde und ZMR am 17. März 2004 in W- geboren und hielt sich bei ihrer…
…nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen, g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 26. Lebensjahr vollenden…
…erhalten. Die von den Töchtern besuchten Lehrgänge stellen eine Berufsausbildung dar." In der Folge ersuchte das Finanzamt den Bw. zwecks Überprüfung des Beihilfenanspruches, für die Kinder B und NE um Vorlage einer Bestätigung der Union islamischer Kulturzentren, ob die Ausbildung staatlich anerkannt werde und ob…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M. S., W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2005 bis 31. Oktober 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird insoweit abgeändert, als die…
…Tag bestehender Beihilfenanspruch erlosch daher § 10 Abs. 2 FLAG 1967 erst mit Ablauf dieses Monats. Am 1. März 2004 gehörte das Kind noch bis zum Wechsel "am Montag in der Früh" ebenfalls noch zum Haushalt des Vaters. Auch für diesen Monat erlosch der Beihilfenanspruch erst…
…StudFG 1992 schädlichen Studienwechsel dar. Aus diesem Grund könne die Familienbeihilfe frühestens ab dem 5. Semester der neuen Ausbildung gewährt werden. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Beihilfenwerber aus, sein Sohn hätte im [Monat1] [JJ00] das genannte Studium begonnen, jedoch bereits nach dem 1…