…Dieser Buchvermerk ist auf den jeweiligen Kundenkonten und auf dem OP-Listen ersichtlich zu machen". Die haftungsgegenständlichen Abgaben haften am Abgabenkonto der Primärschuldnerin zur Gänze unberichtigt aus. Das Finanzamt Ried brachte gegen die Einschränkung des Haftungsbetrages keine Einwendungen vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gem…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete sachbezogene Behauptungen darzulegen. Aus der Berufungsschrift…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete sachbezogene Behauptungen darzulegen. Aus der Berufungsschrift…
…dem Finanzamt 2.000,-- € und der OÖ. Gebietskrankenkasse 8.000,-- €. Das derzeitige monatliche Einkommen des Bw. beträgt 1.800,-- €. Mit Bescheid vom 2. Mai 2003 wurde der Bw. als Haftungspflichtiger gem. der §§ 9 und 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potenziell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen darzulegen. Im vorliegenden Fall…
…alle Gläubiger der Gesellschaft und damit auch die "öffentliche Hand" gleich behandelt worden wären. Soweit sich der Berufungswerber in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen der §§ 114 ff BAO beruft, sei neuerlich darauf hingewiesen, dass im Haftungsverfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht (Behauptungs- und Beweislast) des Haftungspflichtigen besteht…
…im § 216 BAO geregelten Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides auszutragen, welches auch einem Haftungspflichtigen offen steht (vgl. z. B. VwGH 28. 9. 2004, 2001/14/0176). 2. 5. 11. Das Vorbringen im Vorlageantrag, das Finanzamt habe "die Behauptungs- und Beweispflicht" des Bw. unterlaufen, weil der…
…im Haftungsverfahren die den Vertreter treffende besondere Behauptungs- und Beweispflicht einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen aufzustellen. Die bloße Behauptung…
…im Haftungsverfahren die den Vertreter treffende besondere Behauptungs- und Beweispflicht einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen aufzustellen. Die bloße Behauptung…
…im Haftungsverfahren die den Vertreter treffende besondere Behauptungs- und Beweispflicht einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen aufzustellen. Die bloße Behauptung…
…im Haftungsverfahren die den Vertreter treffende besondere Behauptungs- und Beweispflicht einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen aufzustellen. Die bloße Behauptung…
…vorgelegt, noch wurde auf die Frage der diesbezüglichen Auskünfte ihrer Rechtsvertreter eingegangen. Auch eine Konkretisierung des Antrages in der Berufung "Beweis Vernehmung Steuerberater" erfolgte nicht. Der ihr obliegenden Behauptungs- und Beweispflicht ist die Bw. damit nicht nachgekommen. Ein Rechtsirrtum bzw. das Handeln auf Grund einer…
…anhand des beiliegenden Fragebogens ihre derzeitigen persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Der Vorhalt der Abgabenbehörde erster Instanz wurde keiner Beantwortung zugeführt. Mit Haftungsbescheid vom 30. Mai 2007 wurde die Bw. als Haftungspflichtige gemäß der §§ 9 und 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin im Ausmaß…
…also jene Umstände anzugeben, uneingeschränkt offen zu legen und nachzuweisen, die für eine Abgabennachsicht von Bedeutung sind. Im Nachsichtsverfahren liege aber die Behauptungs- und Beweispflicht beim Nachsichtswerber. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles sei tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene…
…1995). Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Geschäftsführers, nach welcher es ihm obliegt, darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen hat, bedeutet nicht, dass die Behörde von jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre. Entspricht der Geschäftsführer seiner Obliegenheit, das Nötige an Behauptung und Beweisanbot zu seiner Entlastung darzutun…
…eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Wenngleich im Haftungsverfahren diese den Vertreter treffende besondere Behauptungs- und Beweispflicht einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potentiell) Haftungspflichtigen…
…im Verlauf des Haftungsberufungsverfahrens weiters nachzuweisen, dass er den Abgabengläubiger bei Verwendung der tatsächlich noch verfügbar gewesenen Mittel gegenüber anderen Gesellschaftsgläubigern nicht benachteiligt hat (VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149). Im Haftungsvorhalt wurde der Rechtsmittelwerber unter Hinweis auf die ihn treffende Beweispflicht und die…
…mit § 80 BAO als Haftungspflichtigen für die unberichtigt aushaftenden Abgaben der U.GmbH in der Höhe von 137.685,55 € in Anspruch. Trotz Gelegenheit zur Stellungnahme habe der Bw. den ihm nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes obliegenden Behauptungs-, Konkretisierungs- und Beweispflichten nicht entsprochen…
…eine derartige Schätzung mangels entsprechender Unterlagen gar nicht möglich gewesen. 2. 5. 11. Das Vorbringen im Vorlageantrag, das Finanzamt habe "die Behauptungs- und Beweispflicht" des Bw. unterlaufen, weil der Haftungsbescheid erst knapp vor der Verjährung erlassen worden sei, ist ebenfalls nicht sachdienlich, weil der Bw…
…der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung der Verhältnisse in den Hintergrund (vgl. VwGH 27. 6. 1984, 82/16/0081, 12. 6. 1990, 90/14/0100). Der Abgabepflichtige hat daher in seinem Ansuchen die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens…