…in Ermessensüberlegungen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigten, eine allfällige Uneinbringlichkeit der Abgabennachforderungen einzubeziehen sei. Hiezu werde darauf verwiesen, dass das Finanzamt in Kenntnis der relativen Vermögenslosigkeit der Bw. die Absicht zum Ausdruck brachte, einen Konkursantrag durch die Finanzprokuratur stellen zu lassen. 2. Berufungsverfahren hinsichtlich…
…sowie die Qualifikation dieser Umstände als bedeutsam für den anders lautenden Spruch des neuen Sachbescheides darlegen. Weiters hat die Begründung die für die Ermessensübung maßgeblichen Überlegungen zu enthalten, wobei ein Begründungsmangel hinsichtlich der Ermessensentscheidung als nicht wesentlich angesehen wird und für sich allein zu keiner…
…Ein Begründungsmangel des Aufhebungsbescheides hinsichtlich des Ermessens kann im Berufungsverfahren saniert werden. Im vorliegenden Fall hat nun das Finanzamt sowohl in der Berufungsvorentscheidung ("war daher der Rechtsrichtigkeit Vorrang gegenüber der Rechtssicherheit einzuräumen" und "dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung folgend war die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides…
…Aufhebung berechtigt hätten. Zudem fehlt hier auch die Darstellung der Überlegungen des Finanzamtes zur Ermessensübung (der Vollständigkeit halber wird allerdings bemerkt, dass der Begründungsmangel hinsichtlich der Ermessensübung für sich allein als nicht wesentlich gilt und für sich allein auch nicht zur Bescheidaufhebung geführt hätte; vgl…
…bescheidmäßig festzusetzen. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen allerdings im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die dem erstinstanzlichen Bescheid anhaften…
…nur mit 6 % des möglichen Höchstbetrages von 5.000,00 € festgesetzt worden. In der Berufung seien keine berücksichtigungswürdigen Gründe vorgebracht worden, warum die Festsetzung nicht angemessen oder überhöht wäre. Es sei lediglich behauptet worden, dass die Ermessensübung auch hinsichtlich der Höhe zu begründen sei…
…Begründungsmangel vorliegt (der Begründungsmangel ist weder durch die Ausführungen in den Berufungsvorentscheidungen vom 5. Jänner 2007 noch durch die gegenständliche Berufungsentscheidung sanierbar; vgl. dazu auch Ritz, BAO3, § 307 Tz 3), erweist sich das Berufungsbegehren als berechtigt und war der Berufung betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…
…Konkurseröffnung und Konkursaufhebung hinsichtlich des konkursverfangenen Vermögens erfüllen. Damit verbunden sei auch die Einreichung der Umsatzsteuererklärungen für diesen Zeitraum. Darüber hinaus sei anzumerken, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für September und die berichtigte für Oktober 2011 vom Masseverwalter am 14. Februar 2012, also während des aufrechten Konkursverfahrens…
…28 des Berichtes über die abgabenbehördliche Prüfung fest, dass hinsichtlich der Einkommensteuer 1990 bis 1995 in den Tz. 10 bis 27 Feststellungen getroffen worden seien, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich machen würden. Bei der Begründung des Ermessensgebrauches für die Wiederaufnahme des Verfahrens führte die…
…Begründung des die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides angeführt sind. Wie Stoll (BAO, 2944) ausgeführt hat, sind nach ständiger Rechtsprechung Begründungsmängel nicht wesentlich, "wenn die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens dem Grunde nach (zumindest der Aktenlage nach) gegeben sind und die Entscheidung innerhalb des gesetzlichen Ermessensspielraumes…
…vorliegen. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen allerdings im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die dem erstinstanzlichen Bescheid anhaften, können…
…des steuerlichen Verhaltens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei. Zur "Zweckmäßigkeit" gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (Ritz, BAO³, § 20 Tz 5 ff). Ermessensentscheidungen sind zu begründen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können Begründungsmängel im erstinstanzlichen Verfahren im Rechtsmittelverfahren saniert werden. Nach Ansicht des Unabhängigen…
…Wiederaufnahme des Verfahrens ausschließlich darauf ankommt, ob die im Gesetz vorgesehenen Tatbestände erfüllt sind oder nicht, bestehen entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer auch gegen eine wiederholte Wiederaufnahme des Verfahrens - unbeschadet des Erfordernisses der Begründung der Ermessensentscheidung - 'keine rechtsstaatlichen Bedenken'.") Da der Berufungssenat sowohl hinsichtlich der…
…nicht abgelaufen war. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die dem erstinstanzlichen Bescheid anhaften…
…2008 ist kein Nichtbescheid. Er hat sich aber im Spruch, also hinsichtlich des rechtsgestaltenden Bescheidinhaltes als nicht richtig erwiesen, da er abgesehen von der fehlenden Ermessensbegründung keinen Bescheidaufhebungsgrund anführt. Hingegen entspricht der angefochtene Aufhebungsbescheid vom 27.3.2008 den gesetzlichen Voraussetzungen. Denn ihm ist trotz…
…somit als Abgabenschuldner heranzuziehen sein werde. Nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung habe der Sicherstellungsbescheid daher gemäß § 232 BAO auch aus den Gründen der Zweckmäßigkeit erlassen werden müssen. Das Zollamt hat abschließend ausgeführt, dass der Begründungspflicht hinsichtlich des Sachverhaltes iSd § 93 Abs. 3 lit…
…Ermessens bezüglich der Erlassung des Sicherstellungsbescheides könne das Zollamt zunächst keine Billigkeitsgründe erkennen. Nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung hätte der Sicherstellungsbescheid daher gemäß § 232 BAO auch aus den Gründen der Zweckmäßigkeit erlassen werden müssen. Das Zollamt hat abschließend ausgeführt, dass der Begründungspflicht hinsichtlich…
…die Ausübung des Ermessens fehle. Mit diesem Begehren seien sohin Begründungsmängel des angefochtenen Bescheides releviert worden. Diese Begründungsmängel lägen aber tatsächlich nicht vor, weil in der Bescheidbegründung vom 1. Juli 2005 eine ausführliche Begründung der Unrichtigkeit des Bescheidspruchs des aufgehobenen Bescheides sowie der Ermessensübung enthalten…
…Ermessens bezüglich der Erlassung des Sicherstellungsbescheides könne das Zollamt zunächst keine Billigkeitsgründe erkennen. Nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung hätte der Sicherstellungsbescheid daher gemäß § 232 BAO auch aus den Gründen der Zweckmäßigkeit erlassen werden müssen. Das Zollamt hat abschließend ausgeführt, dass der Begründungspflicht hinsichtlich…
…einem Sicherstellungsauftrag hinsichtlich des Bw bestehe. Die voraussichtliche Höhe an MinSt sei geschätzt. Sicherstellungsaufträgen liege eine Ermessensentscheidung zugrunde. Nach ständiger Rechtsprechung habe die die Begründung die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen so weit aufzuzeigen, als dies für die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung…