…in Ermessensüberlegungen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigten, eine allfällige Uneinbringlichkeit der Abgabennachforderungen einzubeziehen sei. Hiezu werde darauf verwiesen, dass das Finanzamt in Kenntnis der relativen Vermögenslosigkeit der Bw. die Absicht zum Ausdruck brachte, einen Konkursantrag durch die Finanzprokuratur stellen zu lassen. 2. Berufungsverfahren hinsichtlich…
…sowie die Qualifikation dieser Umstände als bedeutsam für den anders lautenden Spruch des neuen Sachbescheides darlegen. Weiters hat die Begründung die für die Ermessensübung maßgeblichen Überlegungen zu enthalten, wobei ein Begründungsmangel hinsichtlich der Ermessensentscheidung als nicht wesentlich angesehen wird und für sich allein zu keiner…
…Ein Begründungsmangel des Aufhebungsbescheides hinsichtlich des Ermessens kann im Berufungsverfahren saniert werden. Im vorliegenden Fall hat nun das Finanzamt sowohl in der Berufungsvorentscheidung ("war daher der Rechtsrichtigkeit Vorrang gegenüber der Rechtssicherheit einzuräumen" und "dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung folgend war die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides…
…Aufhebung berechtigt hätten. Zudem fehlt hier auch die Darstellung der Überlegungen des Finanzamtes zur Ermessensübung (der Vollständigkeit halber wird allerdings bemerkt, dass der Begründungsmangel hinsichtlich der Ermessensübung für sich allein als nicht wesentlich gilt und für sich allein auch nicht zur Bescheidaufhebung geführt hätte; vgl…
…Die belangte Behörde sei daher in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen (vgl. VwGH 14.1.2003, 97/14/0176). Daran vermöge der Hinweis auf die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nichts zu ändern. Eine Gläubigergleichbehandlung hinsichtlich aushaftender Lohnsteuer aus wirtschaftlichen Gründen sei nach herrschender…
…der Beschwerde als auch in der Stellungnahme vom 13.03.20018 gemachten - Ausführungen hinsichtlich der bestehenden dem Wiederaufnahmebescheid behaupteter Weise anhaftenden Begründungsmängel. Dem ist entgegen zu halten, dass sich die Begründung des Wiederaufnahmebescheides auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung und der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw…
…Vorbringen, wonach auf Grund der Höhe der bei der Bf. zu erwartenden Einkünfte keine Einkommensteuer angefallen wäre. Hinsichtlich des die Höhe der verhängten Zwangsstrafe betreffenden Vorbringens, ist außerdem darauf hinzuweisen, dass das Gesetz für die Ermessensübung hinsichtlich der Höhe der Zwangsstrafe keine verbindlichen Vorgaben vorsieht. …
…bescheidmäßig festzusetzen. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen allerdings im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die dem erstinstanzlichen Bescheid anhaften…
…der nach Ansicht des Finanzamtes im Zuge der Prüfung neu hervorgekommen ist (VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Schließlich bemängelt die Beschwerdeführerin, dass die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide hinsichtlich der Ermessensübung keine konkretisierten Ausführungen enthielten, sondern einen bloß "formelhaften" Verweis auf den Vorrang des Prinzips der…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 bis 2009 begründete der Bf. damit, dass konkrete Angaben, welche Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien, den Wiederaufnahmebescheiden nicht zu entnehmen seien. Ebenso würde ein Hinweis auf ein anderes Schriftstück oder den Sachbescheid fehlen. Bezüglich der Ermessensentscheidung habe…
…N.). Hinsichtlich des Begründungsmangels im Verspätungszuschlagsbescheides vom 8.11.2023 wäre dem Bf. somit einerseits ein Antrag nach § 245 Abs. 2 BAO und andererseits der Rechtsmittelweg (betreffend den Verspätungszuschlagsbescheides) offen gestanden. In diesem Rechtsmittelverfahren hätte der Mangel der fehlenden Begründung hinsichtlich der Ermessensübung saniert werden…
…nur mit 6 % des möglichen Höchstbetrages von 5.000,00 € festgesetzt worden. In der Berufung seien keine berücksichtigungswürdigen Gründe vorgebracht worden, warum die Festsetzung nicht angemessen oder überhöht wäre. Es sei lediglich behauptet worden, dass die Ermessensübung auch hinsichtlich der Höhe zu begründen sei…
…Begründungsmangel vorliegt (der Begründungsmangel ist weder durch die Ausführungen in den Berufungsvorentscheidungen vom 5. Jänner 2007 noch durch die gegenständliche Berufungsentscheidung sanierbar; vgl. dazu auch Ritz, BAO3, § 307 Tz 3), erweist sich das Berufungsbegehren als berechtigt und war der Berufung betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…
…Konkurseröffnung und Konkursaufhebung hinsichtlich des konkursverfangenen Vermögens erfüllen. Damit verbunden sei auch die Einreichung der Umsatzsteuererklärungen für diesen Zeitraum. Darüber hinaus sei anzumerken, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für September und die berichtigte für Oktober 2011 vom Masseverwalter am 14. Februar 2012, also während des aufrechten Konkursverfahrens…
…28 des Berichtes über die abgabenbehördliche Prüfung fest, dass hinsichtlich der Einkommensteuer 1990 bis 1995 in den Tz. 10 bis 27 Feststellungen getroffen worden seien, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich machen würden. Bei der Begründung des Ermessensgebrauches für die Wiederaufnahme des Verfahrens führte die…
…das Ermessen einräumt (VwGH 29.9.2011, 2008/16/0087). Der Beschwerdeführer weist im Vorlageantrag zutreffend darauf hin, dass die belangte Behörde das Ermessen nicht begründet und sich insb. nicht mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Grad des Verschuldens des Beschwerdeführers auseinandergesetzt hat. Dieser Begründungsmangel…
…dort zitierte Rechtsprechung). Es sprechen unseres Ermessens gewichtige Gründe dafür, dass Herr X keine schuldhafte Verletzung seiner Überwachungspflichten trifft. Im konkreten Fall bestand zum fraglichen Zeitpunkt zwar eine wirtschaftlich schwierige Lage, dies allein führt allerdings nicht zu einer schuldhaften Verletzung der Überwachungspflichten hinsichtlich des Prokuristen…
…Vertretung des Bf. einen Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht. Begründend wurde ausgeführt, dass die in der Beschwerde erhobenen Einwendungen wiederum nicht bearbeitet worden seien, eine allfällige rechtliche Würdigung ersetze keine Begründungsmängel. Diesbezüglich werde explizit auf die Behandlung des Einwandes zur Ermessensbegründung…
…Begründung des die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides angeführt sind. Wie Stoll (BAO, 2944) ausgeführt hat, sind nach ständiger Rechtsprechung Begründungsmängel nicht wesentlich, "wenn die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens dem Grunde nach (zumindest der Aktenlage nach) gegeben sind und die Entscheidung innerhalb des gesetzlichen Ermessensspielraumes…
…Schwarzumsätzen. Damit erübrigt sich jedweder Gedanke an einen Sicherheitszuschlag. Dafür sei hier mangels konkreter Hinweise auf Schwarzerlöse kein Platz. Dazu kommt noch: Der Sicherheitszuschlag sei kein Akt des Ermessens, sondern das Ergebnis von Überlegungen, die sich an einen bestimmten Tatbestand knüpfen (VwGH 11.12.2003…