…Berufungsbehörde lediglich zu beurteilen hat, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme bzw. eine Bescheidaufhebung ieS rechtfertigen. Aus den dargelegten Gründen ergibt sich, dass dem angefochtenen, lediglich mit dem Gesetzeswortlaut begründeten Aufhebungsbescheid ein nicht sanierbarer Mangel anhaftet. Der gegen ihn gerichteten…
…Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht "nachholbar" (abweichend von dem Grundsatz…
…Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht "nachholbar" (abweichend von dem Grundsatz…
…Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht "nachholbar" (abweichend von dem Grundsatz…
…der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen oder nicht (vgl. Ritz, BAO³, § 307 Tz 3 erster Absatz). Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht nachholbar…
…Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht "nachholbar" (abweichend von dem Grundsatz…
…nicht als wesentlich und führt für sich allein nicht zu einer Bescheidaufhebung). Der Aufhebungsbescheid vom 19.12.2006, mit dem der Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 9.11.2006 aufgehoben wurde erging zwar zeitgerecht gemäß § 302 Abs. 1 BAO, jedoch enthält er als Begründung lediglich eine…
…Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht "nachholbar" (abweichend von dem Grundsatz…
…Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht "nachholbar" (aM Rauscher…
…Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht "nachholbar" (aM Rauscher…
…der Wiederaufnahmsgründe ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht nachholbar (Ritz, BAO³, § 307, Tz 3 mwN. Erst die Begründung macht den Bescheid für den Abgabepflichtigen nachvollziehbar und kontrollierbar. Der Abgabepflichtige soll nicht rätseln müssen, warum ihm eine Abgabe vorgeschrieben wird…
…mit Berufungsentscheidung) allenfalls neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Entgegen oben dargestelltem Grundsatz ist daher die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht nachholbar (Ritz…
…Die Begründung von Verfügungen der Wiederaufnahme habe nicht nur (je Bescheid) die entsprechenden Wiederaufnahmegründe, sondern auch die zeitliche Abfolge des Bekanntwerdens der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel darzustellen. Die so geforderte Darstellung des Bekanntwerdens fehle bei sämtlichen Wiederaufnahmebescheiden. Für das Jahr 2000 sei übrigens eine Wiederaufnahme…
…von Aufhebungsgründen, die von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht herangezogen wurden, überschreitet die Entscheidungskompetenz der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die fehlenden Angaben von Aufhebungsgründen in der Begründung des angefochtenen Bescheides ist weder in der Berufungsentscheidung noch durch die seitens der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Berufungsvorentscheidung nachholbar. …
…Vorverfahrens, wurde doch sogar der Antrag auf einen weiteren Abschreibungsposten von 11.017.257,00 S zurückgenommen, unter Hinweis auf die TWA aus der Kapitalherabsetzung bei der Beteiligung Ungarn mit 6.380.945,00 S. Über diese Frage wurde allerdings aufgrund der Bescheidaufhebung nicht entschieden…
…Den Aufhebungsantrag begründend wurde auf VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041 iVm dem darin enthaltenen Rechtssatz - Richtet sich die Berufung sowohl gegen die verfügte Wiederaufnahme der Verfahren, als auch gegen die neuen Sachbescheide, darf die belangte Behörde die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide nicht unerledigt…
…ist nicht möglich, zumal nicht erkennbar ist, worauf die Behörde diese Beträge stützt, wie sie sich zusammensetzen, wann sie ausbezahlt worden sein sollen, u.s.w. Gemäß § 93 Abs. 3 Z. a BAO hat ein Bescheid, wenn er von Amtswegen erlassen wird, eine Begründung zu…
…bezeichnet, auf und setzte die Einkommensteuer 2009 mit der Begründung neu fest, der Alleinverdienerabsetzbetrag stehe nur dann zu, wenn die Einkünfte des Ehegatten nicht mehr als die Höchstgrenze von 6.000,00 € betragen (Bezug von Wochengeld). Eine Prüfung habe ergeben, dass die Einkünfte über…
…Vorliegen eines Wiederaufnahmstatbestandes". Es gilt daher, die in Rede stehenden Wiederaufnahmsbescheide zu beurteilen: Die (vollständige) Begründung aller (an den steuerlichen Vertreter des Bw. adressierten) Wiederaufnahmsbescheide lautet: "Die Wiederaufnahme von Amts wegen erfolgte auf Grund Ihrer Anregung." In den Wiederaufnahmsbescheiden ist somit ein Wiederaufnahmsgrund nicht genannt…
…das Finanzamt zur Bescheidaufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO berechtigen würden. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes ist keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung des § 299 Abs. 1 BAO und kann daher nicht in Hinblick darauf…