Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 10. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 9. November 2012 betreffend Zurückweisung der Berufungen vom 29. Oktober 2012 gegen die Haftungsbescheide für die Jahre 2005 bis 2010 hinsichtlich Lohnsteuer und die…
…vom 6. Juli 2005 ausgewiesen, Gewerblicher Buchhalter und nicht Selbstständiger Buchhalter. Daher sei nicht das WTBG, sondern die Gewerbeordnung als befugniserteilendes Berufsrecht des Gewerblichen Buchhalters anzuwenden. Da nicht ein Schreibfehler, sondern offenbar eine fehlerhafte Rechtsanwendung vorliegen würde, komme eine Berichtigung nicht in Frage. Aber auch §…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 27. August 1999, GZ. 100/55625/97-1, betreffend Zollschuld, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…
…solche Personen zugelassen seien, denen diese Befugnisse nach den Bestimmungen der §§ 31 bis 33 und § 71 WTBO zukomme. Eine derartige Befugnis würde jedoch nicht vorliegen. Gegen diesen Bescheid wurde durch die abgewiesene Parteienvertreterin (Bw.) form- und fristgerecht Berufung eingebracht und eingewendet, dass nicht eine Parteienvertretung…
…Gemäß § 11 Abs. 2 GrEStG 1987 kann das für die Erhebung der Steuer sachlich zuständige Finanzamt, von dessen Bereich aus der Parteienvertreter seine Berufstätigkeit vorwiegend ausübt, die Befugnisse gemäß § 11 Abs. 1 mit Bescheid aberkennen, wenn der Parteienvertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig die Bestimmungen der …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Humpelstetter Margareta, 1120 Wien, Hetzendorferstraße 59/1, vom 23. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. September 2011 betreffend Zurückweisung der Berufung (§ 273 BAO) gegen den Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheid…
…VwGH 9.7.1997, 94/13/0281). Ein für die Haftung eines Geschäftsführers relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich der Geschäftsführer vor der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige…
…ob der betreffende Parteienvertreter tatsächlich bevollmächtigt ist, hat die Abgabenbehörde von Amts wegen entsprechende Ermittlungen vorzunehmen (Ritz, BAO4, § 83 Tz 12). Die Befugnisse, die einer Gesellschaft zukommen, die lediglich über die Berufsberechtigung eines "selbständigen Buchhalters" verfügt, sind in Ergänzung zu § 83 BAO im BibuG geregelt…
…Schriftverkehr durch seine Kanzlei abgewickelt werden solle. Am 9. August 2010 erließ das Finanzamt A einen Bescheid (Ablehnungsbescheid), mit dem der Bw. mangels Befugnis zur steuerlichen Vertretung in Österreich gemäß § 84 Abs. 1 BAO als Bevollmächtigter des Abgabepflichtigen XY abgelehnt wurde. Nach der Bestimmung des …
…nochmals festgehalten, dass sich der Bw. auf eine auf § 232 WTBG gestützte Befugnis zur Vertretung anderer vor österreichischen Abgabenbehörden allein schon deswegen nicht berufen kann, weil er einen Antrag auf öffentliche Bestellung gar nicht gestellt hat. Die in Art. 49 ff AEUV (vormals Art. 43…
…Verletzung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen nötigen würden. Eine für die Haftung relevantes Verschulden liege aber auch dann vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei Übernahme seiner Funktion mit der Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erkläre bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nehme, die die künftige Erfüllung seiner…
…finanzierenden Bank abgestimmt, die darüber entschieden habe, welche Überweisungen durchgeführt würden. Erklärt sich ein Vertreter im Sinne des § 80 BAO mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden, oder nimmt er eine solche Beschränkung in Kauf, die ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen unmöglich macht, so liegt…
…die Möglichkeit der unbeschränkten Ausübung seiner Funktion zu erzwingen oder die Funktion zurückzulegen. Eine abgabenrechtlich relevante Pflichtverletzung liege auch vor, wenn sich der Geschäftsführer mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. er eine solche Beschränkung, die die künftige Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich mache…
…Belastungen weder unzumutbar noch unverhältnismäßig. Die zur Beantwortung gewährte Frist habe rund fünf Wochen betragen und sei somit angemessen gewesen. Die Abgabenbehörde habe bei Prüfung der Abgabenerklärungen und Ermittlung des abgabenrechtlichen Sachverhaltes keine geringeren Befugnisse als im Rahmen abgabenbehördlicher Prüfungen. Das Verfahren im gegenständlichen Fall…
…solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben, ohne hiezu befugt zu sein. Die Befugnis zur geschäftsmäßigen Vertretung in Abgabensachen richtet sich nach Berufsrecht. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der berufsrechtlichen Befähigungen finden sich im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG), BGBl. I Nr…
… 170). Mit dem Vorbringen, RL besitze die gewerberechtliche Befugnis zum Baumeister, weiters (eingeschränkte) Handlungsvollmacht für die GmbH und sei - auf Grund eines zivilrechtlich anerkannten, wegen des Ausmaßes seiner Beteiligung an der GmbH (nicht mehr als 25%) auch steuerlich anzuerkennenden faktischen Dienstverhältnisses - faktischer zweiter Geschäftsführer der…
…Verletzung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen nötigen. Ein für die Haftung relevantes Verschulden liegt aber auch dann vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner…
…Der Zeitraum, über den das Finanzamt somit absprechen durfte, begann damit im März 2005. Für vor diesem Zeitraum gelegene Monate fehlte dem Finanzamt mangels eines vorliegenden Antrages die Befugnis, darüber abzusprechen. Der Bescheid war daher, soweit er über die Monate ab Oktober 2004 bis Februar…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk in Wien und Purkersdorf betreffend Nachsicht entschieden: Anlässlich der Berufung vom 9. April 2003 wird der Spruch des angefochtenen Bescheides wie folgt geändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 9. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 11. Mai 2005 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…