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UZKArtikel 279 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

Artikel 279 Befugnisübertragung DieDer Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsaktedie Befugnis übertragen, gemäß Artikel 284 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen die Regeln für den Austausch und die Speicherung von Daten in demden in Artikel 278 genannten FallFällen festgelegt werden. (*) (*)Laut Verordnung (EU) 2019/632 des…

UZKKapitel 3 Befugnisübertragung und Ausschussverfahren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

…265 und 279 können vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss zum Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss…

UZKArtikel 2 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 2 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, durch die die zollrechtlichen Vorschriften und deren Vereinfachung, die beim Handel mit Unionswaren gemäß Artikel 1 Absatz 3 Anwendung finden, in Bezug auf die Zollanmeldung, den Nachweis des zollrechtlichen Status, die…

UZKArtikel 7 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 7 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen Folgendes festgelegt wird: a)die gemeinsamen Datenanforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 2, wobei dem Erfordernis Rechnung zu tragen ist, dass die Zollformalitäten nach den zollrechtlichen Vorschriften zu erfüllen sind…

UZKArtikel 10 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 10 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen Folgendes festgelegt wird: a)die Fälle gemäß Artikel 9 Absatz 2, in denen Wirtschaftsbeteiligte, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind, verpflichtet sind, sich bei den Zollbehörden registrieren…

UZKArtikel 20 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 20 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die Fälle, in denen der Verzicht gemäß Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 2 nicht angewendet wird, b)die Fälle, in denen der in Artikel 19 Absatz 2…

UZKArtikel 24 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 24 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die Ausnahmen von Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3, b)die Bedingungen für die Annahme eines Antrags gemäß Artikel 22 Absatz 2, c)die Frist für den…

UZKArtikel 31 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 31 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die Fälle gemäß Artikel 28 Absatz 2, in denen eine an mehrere Personen gerichtete begünstigende Entscheidung auch in Bezug auf andere als diejenige Person widerrufen werden kann…

UZKArtikel 36 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 36 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die bestimmten Fälle gemäß Artikel 34 Absatz 7 Buchstabe b und Artikel 34 Absatz 8 Buchstabe b, in denen vZTA- und vUA-Entscheidungen zu widerrufen sind, b…

UZKArtikel 40 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 40 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die Vereinfachungen gemäß Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe a, b)die Erleichterungen gemäß Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b, c)die Begünstigungen gemäß Artikel 38 Absatz 6…

UZKArtikel 62 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 62 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen die Regeln festgelegt werden, nach denen Waren, deren Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs für die Anwendung der in Artikel 59 genannten Unionsmaßnahmen erforderlich ist, gemäß Artikel 60 als in einem…

UZKArtikel 65 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 65 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen die Präferenzursprungsregeln gemäß Artikel 64 Absatz 3 festgelegt werden.

UZKArtikel 75 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 75 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Bedingungen für die Erteilung der Bewilligung nach Artikel 73 festzulegen.

UZKArtikel 88 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 88 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die Regeln für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, der auf Waren zu erheben ist, für die im Rahmen eines besonderen Verfahrens eine Zollschuld entsteht, zur Ergänzung…

UZKArtikel 99 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 99 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die bestimmten Fälle gemäß Artikel 89 Absatz 8 Buchstabe c, in denen keine Sicherheit für in die vorübergehende Verwendung übergeführte Waren erforderlich ist, b)die Form der…

UZKArtikel 106 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 106 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die in Artikel 102 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d genannten Fälle, in denen die Zollbehörden von der Pflicht zur Mitteilung der Zollschuld befreit sind, zu bestimmen.

UZKArtikel 115 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 115 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Regeln für die Aussetzung der Frist für die Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags gemäß Artikel 108 Absatz 3 und den Zeitraum der Aussetzung festzulegen.

UZKArtikel 122 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 122 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen die für die Kommission geltenden Regeln für den Erlass der Entscheidung nach Artikel 116 Absatz 3 und insbesondere für Folgendes festgelegt werden: a)die Bedingungen für die Annahme der…

UZKArtikel 126 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

Artikel 126 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Aufstellung der Verstöße festzulegen, die keine erheblichen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens haben, und dieum Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h Ziffer…

UZKArtikel 131 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 131 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die Fälle, in denen gemäß Artikel 127 Absatz 2 Buchstabe b die Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung nicht gilt, b)die bestimmte Frist gemäß Artikel 127…