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UFSG RV/0775-G/12Befreiungsbestimmung des § 2 Z 3 GebG nur für inländische öffentlich-rechtliche Körperschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2013

…ausländische Gebietskörperschaft nicht berufen ist, in Österreich öffentliche Aufgaben zu erfüllen. In Analogie zu diesem Erkenntnis geht der Unabhängige Finanzsenat im vorliegenden Fall davon aus, dass die Befreiungsbestimmung im § 2 Z 3 GebG 1957 nur inländische Körperschaften öffentlichen Rechts umfasst. Dies ist auch aus dem…

UFSW RV/2299-W/05Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 2 Z 3 GebG 1957 für einen gemeinnützigen Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2006

…war. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Eingewendet wurde, der Verein sei gemeinnützig im Sinne der §§ 34ff BAO und in seiner Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar im Sinne der Befreiungsbestimmung des § 2 Z 3 GebG tätig. Es gäbe sonst keine Tätigkeiten, alle Tätigkeiten des Vereins beträfen die Förderung…

UFSS RV/0199-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BFBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004

…Nutzfläche nicht zu berücksichtigen." Laut Förderungszusicherung weist das Objekt eine Wohnnutzfläche von 214,00 m² auf. Die zulässige Wohnnutzfläche von 150 m² wird daher zweifelsfrei überschritten, weshalb die Befreiungsbestimmung nicht anwendbar ist. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Salzburg…

UFSS RV/0197-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004

…der Wohnung sind bei Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen." Laut Förderungszusicherung weist das Objekt eine Wohnnutzfläche von 183,50 m² auf. Die zulässige Wohnnutzfläche von 150 m² wird daher zweifelsfrei überschritten, weshalb die Befreiungsbestimmung nicht anwendbar ist. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage…

UFSS RV/0196-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht überschreitet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2004

…der Wohnung sind bei Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen." Laut Förderungszusicherung weist das Objekt eine Wohnnutzfläche von 175,66 m² auf. Die zulässige Wohnnutzfläche von 150 m² wird daher zweifelsfrei überschritten, weshalb die Befreiungsbestimmung nicht anwendbar ist. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage…

UFSS RV/0195-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 9 Abs. 4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…zu berücksichtigen." Laut Förderungsansuchen und -zusicherung weist das Objekt eine Wohnnutzfläche von 174,63 m² auf. Die zulässige Wohnnutzfläche von 150 m² wird daher zweifelsfrei überschritten, weshalb die Befreiungsbestimmung nicht anwendbar ist. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Salzburg…

UFSS RV/0194-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 9 Abs.4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…der Wohnung sind bei Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen." Laut Förderungszusicherung weist das Objekt eine Wohnnutzfläche von 167,85 m² auf. Die höchstzulässige Wohnnutzfläche von 150 m² wird daher zweifelsfrei überschritten, weshalb die Befreiungsbestimmung nicht anwendbar ist. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage…

UFSS RV/0192-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG setzt voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2004

…der Wohnung sind bei Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen." Laut Förderungszusicherung weist das Objekt eine Wohnnutzfläche von 238,47 m² auf. Die zulässige Wohnnutzfläche von 150 m² wird daher zweifelsfrei überschritten, weshalb die Befreiungsbestimmung nicht anwendbar ist. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage…

UFSS RV/0200-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 9 Abs. 4 Z 9 GebG setzt voraus, dass die Nutzfläche iSd Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2004

…Nutzfläche nicht zu berücksichtigen." Laut Zusicherung weist die Wohnung eine Nutzfläche von 236,91 m² auf. Die zulässige Wohnnutzfläche von 150 m² wird daher zweifelsfrei überschritten, weshalb die Befreiungsbestimmung nicht anwendbar ist. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Salzburg…

UFSS RV/0663-S/02Die Befreiungsbestimmung setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des WFG 1984, BGBI. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung für das Kalenderhalbjahr 1/1997 entschieden: 1.) Gebühren: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2.) Gebührenerhöhung: Der Berufung wird stattgegeben…

UFSL RV/0365-L/09Keine Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 41 Abs. 4 lit. e FLAG bei fehlendem Nachweis für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten nach den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 19. Jänner 2009 betreffend die Abweisung eines Antrages auf Festsetzung des Dienstgeberbeitrages gemäß § 201 BAO für den Zeitraum Jänner 2003 bis Dezember 2007 entschieden…

UFSW RV/1345-W/07Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Ingeborg Fiala, 2230 Gänserndorf, Hauptstraße 15, vom 12. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Jänner 2007, ErfNr. betreffend Schenkungssteuer für einen Erwerb von K…

UFSK RV/0130-K/09Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…und hat somit die Erbin und nunmehrige Alleineigentümerin Bw. in verkehrssteuerrechtlicher Hinsicht jedenfalls einen Hälfteanteil an dem als Betriebsgrundstück ausgewiesenen Betriebsvermögen der Fremdenpension erworben, sodass die Voraussetzungen zur Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG gegeben sind. Beiliegend wird der entsprechende Einheitswertbescheid des Finanzamtes mit dem…

UFSL RV/0455-L/05Für die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 33 TP 19 Abs. 5 GebG ist die Beurkundung des umzuschuldenden Kreditvertrages erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2007

…ist der neue Kreditvertrag gebührenfrei. Auf Grund dieser Nachtragsfiktion wird daher bei gleich bleibender Laufzeit und gleich bleibender Kreditsumme keine neuerliche Gebührenpflicht ausgelöst. Zweck dieser durch eine Nachtragsfiktion geschaffenen Befreiungsbestimmung ist, das bei Umschuldungen von Kreditverhältnissen mit dem neuen Kreditgeber geschlossene Rechtsverhältnis als Nachtrag im…

UFSL RV/1275-L/02ist die Befreiungsbestimmung für den Erwerb eines Betriebes auch auf den übersteigenden Wohnungswert anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004

…im Sinne des Bewertungsrechtes zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich das zuständige Finanzamt darüber abzusprechen hat, ob ein bestimmter Sachverhalt unter die Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG fällt. Das Finanzamt ist dabei nicht daran gebunden, wie der Sachverhalt etwa im Ausgleichszulagenrecht…

UFSL RV/1672-L/02Ist die Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG 1955 auch auf den übersteigenden Wohnungswert anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…für die Schenkungssteuer bindenden Weise nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 über wirtschaftliche Einheiten abzusprechen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich das zuständige Finanzamt darüber abzusprechen hat, ob ein bestimmter Sachverhalt unter die Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG fällt. Das Finanzamt ist dabei nicht daran gebunden…

UFSF RV/0523-F/10Kein Montageprivileg nach Aufhebung der Befreiungsbestimmung durch den VfGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2011

…1 Z 10 EStG gebührt. In der Berufungsentscheidung vom 22.9.2008, RV/0405-F/08, schloss sich die Berufungsbehörde der Rechtsmeinung des Bw an und erachtete die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG in gemeinschaftsrechtlich gebotener Modifikation für anwendbar an. Der dagegen…

UFSW RV/0979-W/04Landwirtschaftliche Übergabe mit übersteigendem Wohnungswert - finden die Befreiungsbestimmungen des NeuFöG und des § 15a ErbStG auch auf den Wohnungswert Anwendung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2008

…nach § 15a ErbStG begünstig, es sei denn, es handle sich um Betriebsvermögen; die genannte Norm sei als Befreiungsbestimmung anzusehen, durch die ein großer Teil der Erwerbe von produktiv eingesetztem Vermögen, das bisher gegenüber Grundvermögen oder endbesteuertem Kapitalvermögen benachteiligt war, steuerfrei gestellt worden sei (vgl. Fellner…

UFSL RV/0576-L/111. Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung im Abfertigungssystem "neu" 2. Begünstigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 und Befreiungsbestimmung nach § 41 Abs. 4 FLAG 1967.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

…des Verwaltungsgerichtshofes den Zeitraum des Abfertigungssystems "alt" betrifft und damit grundsätzlich zu einer anderen als der im gegenständlichen Fall anzuwendenden Gesetzeslage ergangen ist. Es wurde darin festgestellt, dass die Befreiungsbestimmung auch für die Teile der ansonsten von § 67 Abs. 6 EStG 1988 umfassten Bezüge gelte…

UFSG RV/0766-G/07Können freiwillige Abfertigungen im Abfertigungssystem "neu" begünstigt gem. § 67 Abs. 6 EStG 1988 versteuert werden und kann dafür die Befreiungsbestimmung des § 41 Abs. 4 FLAG in Anspruch genommen werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2010

…4 lit b FLAG). Freiwillige Abfertigungen seien bekanntlich im § 67 Abs. 6 EStG genannt, weshalb ein Ausschluss von den Befreiungsbestimmungen des § 41 Abs. 4 FLAG nicht vom Gesetz gedeckt sei. Darüber hinaus habe der Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden, dass die DB- und DZ-Befreiung auch dann…