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UFSS RV/0798-S/02Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres ohne Absolvierung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2003

…Befreiung vom Präsenz- oder Zivildienst mit dessen Ableistung gleichzusetzen sei. Dies vor allem deswegen, da auf Grund der Erkrankung seines Sohnes mit Sicherheit zu erwarten sei, dass dieser auf Dauer vom Zivildienst befreit werden würde. Auf Grund des für WT erbrachten Nachweises über die Befreiung…

UFSW RV/1433-W/10Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…um Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes verkürzt. Bis zum Ende des 26. Lebensjahres wurden jedoch die Ansprüche des Bw. auf Familienbeihilfe für seinen Sohn X im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ohnedies anerkannt. Der Amtsarzt des Magistrats der Stadt W. Gesundheitsamt hat mit Schreiben vom 3…

UFSW RV/1488-W/03Keine Familienbeihilfe während des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2004

…b spricht aber für die Unrechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgerichtshof vorgezeigten Auffassung, während des Präsenzdienstes bestehe für volljährige Kinder niemals Anspruch auf Familienbeihilfe, sondern dafür sprechen auch die Regelungen der lit. d und g, die den Anspruch während des Präsenz- oder Zivildienstes ausschließen. Auch das ins…

UFSL RV/0357-L/04Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches über das 26. Lj. hinaus, wenn nicht gesamter Präsenzdienst abgeleistet wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…das 26. Lebensjahr hinaus die Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes ist. Für eine Interpretation des § 2 Abs. 1 lit. g FLAG 1967 in dem Sinne, dass eine Befreiung von der Ableistung des Präsenzdienstes nach 23 Tagen wegen Untauglichkeit dessen Ableistung gleichzuhalten sei, findet…

UFSF RV/0084-F/04Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres bei nur zehntägiger Absolvierung des Präsenzdienstes und anschließender Untauglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004

…dann ausschließlich auf eine unrichtige Auszahlung der Beihilfenstelle zurückzuführen wäre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass die Zeitdauer der Ableistung des Präsenz-/Zivildienstes nachzuweisen und von der Beihilfenbehörde in der Kind-Maske ADV-mäßig zu erfassen…

UFSG RV/0508-G/07Fehlende Unternehmereigenschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts hinsichtlich nicht überschussorientierter Ballveranstaltungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Gremien der Trägerkörperschaft ausdrücklich umfängliche Ermäßigungen bei bestimmten Gruppen von Ballbesuchern wie JungX., Studenten, Präsenz- oder Zivildienstleistende hineinreklamiert wurden. Somit ist auf Grund selbst auferlegter Einnahmenbeschränkungen auf mangelndes subjektives Ertragsstreben zu schließen. Ebenso wurden die von Minderheitsfraktionsvertretern im Hinblick auf erwartete Abgänge geäußerten Einsparungsüberlegungen nicht…

UFSW RV/0306-W/13Familienbeihilfe für die Zeit zwischen der Beendigung eines Lehrverhältnisses und der Ablegung der Lehrabschlussprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2013

…des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung und das dauernde Unvermögen, sich selbst wegen einer Behinderung Unterhalt zu verschaffen. Zufolge der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnisse vom 18. November 2008, Zl. 2007/15/0050 und vom 8…

UFSG RV/0407-G/11Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Lehrzeitende und Lehrabschlussprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Nach § 5 Abs. 1 FLAG ... besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kalenderjahr, das…

UFSG RV/0194-G/08Zeit zwischen Lehrzeitende und Lehrabschlussprüfung: FB-Anspruch?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2011

…Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Nach § 5 Abs. 1 FLAG, in der anzuwendenden Fassung, besteht kein Anspruch…

UFSK RV/0075-K/10Berechnung der Anspruchsemester nach Studienabschnitten - Studium der Rechtswissenschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…1 lit. b FLAG 1967 und dem Hinweis darauf, dass während der Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes keine Berufsausbildung angenommen werden kann, da die Erfüllung der Wehrpflicht eine Haupttätigkeit darstellt, folgendermaßen: "Ihr Sohn S betreibt seit dem Wintersemester 2002 das Diplomstudium Rechtswissenschaften nach der…

UFSW RV/0857-W/07Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2007

…Ableistung des Präsenz - oder Zivildiensets vom Studium für höchstens zwei Semester beurlauben zu lassen, nach der Bestimmung des § 38 a Abs. 2 leg. cit. jene Wirkung, dass während nämlicher Beurlaubung die Zulassung zum Studium selbst zwar aufrecht bleibt, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder das Ablegen…

UFSG RV/0222-G/05Mit Abmeldung des Schülers vom Schulbesuch endet die Berufsausbildung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, d) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst…

UFSW RV/0169-W/06Tätigkeit als Volontär in einem Entwicklungshilfeprojekt im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…der Berufsausbildung zugerechnet werden. Die vom Bw. relevierte Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in Hinblick auf eine Benachteiligung weibliche Mitbürger, die keinen Präsenz- oder Zivildienst leisten müssen, ist nicht nachvollziehbar, weil ein Anspruch auf Familienbeihilfe weder während des Präsenzdienstes noch während des Zivildienstes zusteht. Da das Finanzamt…

UFSW RV/2771-W/10Ausmaß des Rückforderungszeitraums für Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2011

…des Antritts des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes am 1. Juli 2009, der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats Juli verloren gehe. Demzufolge stellte die Bw. den Antrag die Rückforderungszeitraum auf die Monate August 2009 bis zum März 2010 einzuschränken. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19…

UFSW RV/1089-W/13Herabsetzung der Altersgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2013

…Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn…

UFSW RV/2487-W/08Kein Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe bei einer erst nach dem 27. Lebensjahr offenkundigen Unmöglichkeit einer dauerhaften Erwerbsfähigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…oder b) das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenzdienst noch den Zivildienst leisten, oder c) das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz- oder…

UFSW RV/2056-W/11Bei vorzeitigem Abbruch des Studiums liegt keine Berufsausbildung mehr vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2011

…Unterhalt zu verschaffen, wenn es beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchender vorgemerkt ist, sowie für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und frühestmöglichen Beginn bzw. frühestmöglicher Fortsetzung der Berufsausbildung oder für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. F. habe mit…

UFSF RV/0133-F/09Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967, Haushaltszugehörigkeit bei mehrjähriger Ausbildung, überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2009

…Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und frühestmöglichem Beginn bzw. frühestmöglicher Fortsetzung der Berufsausbildung oder für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Gegen obgenannten Bescheid berief der Bw mit seiner Eingabe vom 20. November 2008 und legte eine Bestätigung vom 11…

UFSW RV/0753-W/08Eigenanspruch auf Familienbeihilfe besteht für Studierende nur dann,wenn sie nicht bei den Eltern haushaltszugehörig sind und die Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2010Teil 1/2

…oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, d) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst…

UFSL RV/1474-L/07keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…Studiendauer. Unter Berücksichtigung, dass für jenen Zeitraum, in welchem der Sohn der Bw. den Präsenz- oder Zivildiendienst (vgl. auch Judikatur des VwGH z.B. 96/13/0060 vom 22.10.1997) ableistete, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand, sind im vorliegenden Fall lediglich die vorstehenden gesetzlichen…