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UFSS RV/0798-S/02Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres ohne Absolvierung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2003

…Befreiung vom Präsenz- oder Zivildienst mit dessen Ableistung gleichzusetzen sei. Dies vor allem deswegen, da auf Grund der Erkrankung seines Sohnes mit Sicherheit zu erwarten sei, dass dieser auf Dauer vom Zivildienst befreit werden würde. Auf Grund des für WT erbrachten Nachweises über die Befreiung…

BFG RV/7100290/2015Frühestmöglicher Zeitpunkt des Beginns einer Berufsausbildung nach Beendigung des Zivildienstes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 1/2

…der den Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst nicht abgeleistet und die Schule abgebrochen hat, besser gestellt. Mit freundlichen Grüßen MR Mag. I J Abteilung I/1 - Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag Stellungnahme des Bf vom 9. 3. 2016 Dem Bf wurde mit Beschluss vom 29…

UFSW RV/1433-W/10Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…um Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes verkürzt. Bis zum Ende des 26. Lebensjahres wurden jedoch die Ansprüche des Bw. auf Familienbeihilfe für seinen Sohn X im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ohnedies anerkannt. Der Amtsarzt des Magistrats der Stadt W. Gesundheitsamt hat mit Schreiben vom 3…

BFG RV/7100290/2015Frühestmöglicher Zeitpunkt des Beginns einer Berufsausbildung nach Beendigung des Zivildienstes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 2/2

…setzt, um frühestmöglich mit der Berufsausbildung beginnen zu können. Entgegen der in der Stellungnahme des Finanzamts vom 24.2.2016 geäußerten Rechtsansicht kommt es dabei für die Zeit nach Absolvierung des Präsenz-/Ausbildungs-/Zivildienstes nicht darauf an, ob die vorangegangene Schulausbildung abgeschlossen oder abgebrochen wurde…

BFG RV/7102356/2020Ausbildungsdienst keine Berufsausbildung iSd FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2020

…des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes kann keine Berufsausbildung angenommen werden, da die Erfüllung der Wehrpflicht eine Haupttätigkeit darstellt. Bezüglich des Vorliegens einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18.12.2018, Ra 2018/16/0203 festgestellt, dass Grundausbildungen oder…

UFSW RV/1488-W/03Keine Familienbeihilfe während des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2004

…b spricht aber für die Unrechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgerichtshof vorgezeigten Auffassung, während des Präsenzdienstes bestehe für volljährige Kinder niemals Anspruch auf Familienbeihilfe, sondern dafür sprechen auch die Regelungen der lit. d und g, die den Anspruch während des Präsenz- oder Zivildienstes ausschließen. Auch das ins…

BFG RV/7105952/2016FB nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2017

…die für den Wegfall der Befreiung maßgeblichen Umstände dem zuständigen Militärkommando mitzuteilen. Sinn der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit g FLAG 1967 ist es, für jene Personen Vorsorge zu treffen, die wegen der Ableistung ihres Präsenz- oder Zivildienstes längere Zeit gehindert waren oder sind…

UFSL RV/0357-L/04Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches über das 26. Lj. hinaus, wenn nicht gesamter Präsenzdienst abgeleistet wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…das 26. Lebensjahr hinaus die Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes ist. Für eine Interpretation des § 2 Abs. 1 lit. g FLAG 1967 in dem Sinne, dass eine Befreiung von der Ableistung des Präsenzdienstes nach 23 Tagen wegen Untauglichkeit dessen Ableistung gleichzuhalten sei, findet…

BFG RV/7101639/2025Familienbeihilfe: Verlängerung der Anspruchsdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2025

…entscheiden. Der Vorlageantrag wurde erhoben wie folgt: Im Abweisungsbescheid vom 14.03.2023 wird als Verlängerungstatbestand ua folgendes ausgeführt: "Während einer Berufsausbildung steht die Familienbeihilfe bis zum 25. Geburtstag zu, wenn das Kind den Präsenz - / Ausbildungs- / Zivildienst vor dem 24. Geburtstag begonnen oder abgeleistet hat…

BFG RV/3100164/2017Kein Anspruch auf Familienbeihilfe - keine Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2017

…einer Berufsausbildung bzw. -fortbildung Zeiten zwischen dem Abschluss einer Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung Zeiten zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung das dauernde Unvermögen, sich selbst wegen…

UFSF RV/0084-F/04Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres bei nur zehntägiger Absolvierung des Präsenzdienstes und anschließender Untauglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004

…dann ausschließlich auf eine unrichtige Auszahlung der Beihilfenstelle zurückzuführen wäre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass die Zeitdauer der Ableistung des Präsenz-/Zivildienstes nachzuweisen und von der Beihilfenbehörde in der Kind-Maske ADV-mäßig zu erfassen…

UFSG RV/0508-G/07Fehlende Unternehmereigenschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts hinsichtlich nicht überschussorientierter Ballveranstaltungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Gremien der Trägerkörperschaft ausdrücklich umfängliche Ermäßigungen bei bestimmten Gruppen von Ballbesuchern wie JungX., Studenten, Präsenz- oder Zivildienstleistende hineinreklamiert wurden. Somit ist auf Grund selbst auferlegter Einnahmenbeschränkungen auf mangelndes subjektives Ertragsstreben zu schließen. Ebenso wurden die von Minderheitsfraktionsvertretern im Hinblick auf erwartete Abgänge geäußerten Einsparungsüberlegungen nicht…

BFG RV/7101034/2023Kein Familienbeihilfeanspruch für Angestellte der IAEO / IAEA
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2024Teil 1/2

…z. B. bei Berufsausbildung oder Fortsetzung der Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes). Bitte kontaktieren Sie wegen der Mitversicherung in der Krankenversicherung Ihren Krankenversicherungsträger. Bitte werfen Sie diese Mitteilung nicht weg! Sie können diese als Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe bei anderen Behörden…

BFG RV/7100574/2022Keine überwiegende zeitliche Inanspruchnahme durch Berufsschulbesuch samt praktischen Übungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2023

…1969, auf sie Anwendung finden, oder (Anm.: lit. e aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) f) In dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres…

BFG RV/7101290/2017Tatsächlich betriebenes Erststudium, wenn nur Prüfungen im Zweitstudiums abgelegt, diese aber teilweise für das Erststudium angerechnet wurden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2018Teil 1/3

…Lebensjahr beendete (Befreiung von Präsenz- bzw. Zivildienst wegen extremer Kurzsichtigkeit). Das Betreiben des Studiums der KSA (A033610) wurde in meiner Ergänzung vom 5.8.2016 unter den Punkten 4a und 4b mit den absolvierten und bestandenen Prüfungen mit Beilagen (Sammelzeugnis und Bestätigung der Universität Wien…

BFG RV/7100985/2016Familienbeihilfe nur für die Zeit zwischen Beendigung der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.07.2017

…volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluß der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten". Nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die…

UFSW RV/0306-W/13Familienbeihilfe für die Zeit zwischen der Beendigung eines Lehrverhältnisses und der Ablegung der Lehrabschlussprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2013

…des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung und das dauernde Unvermögen, sich selbst wegen einer Behinderung Unterhalt zu verschaffen. Zufolge der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnisse vom 18. November 2008, Zl. 2007/15/0050 und vom 8…

BFG RV/7106320/2019Keine Familienleistungen an zugezogene, nicht-österreichische Mitarbeiter des IIASA und deren Ehegatten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2020Teil 1/2

…dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben…

UFSG RV/0407-G/11Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Lehrzeitende und Lehrabschlussprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Nach § 5 Abs. 1 FLAG ... besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kalenderjahr, das…

UFSG RV/0194-G/08Zeit zwischen Lehrzeitende und Lehrabschlussprüfung: FB-Anspruch?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2011

…Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Nach § 5 Abs. 1 FLAG, in der anzuwendenden Fassung, besteht kein Anspruch…