…Befreiung vom Präsenz- oder Zivildienst mit dessen Ableistung gleichzusetzen sei. Dies vor allem deswegen, da auf Grund der Erkrankung seines Sohnes mit Sicherheit zu erwarten sei, dass dieser auf Dauer vom Zivildienst befreit werden würde. Auf Grund des für WT erbrachten Nachweises über die Befreiung…
…der den Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst nicht abgeleistet und die Schule abgebrochen hat, besser gestellt. Mit freundlichen Grüßen MR Mag. I J Abteilung I/1 - Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag Stellungnahme des Bf vom 9. 3. 2016 Dem Bf wurde mit Beschluss vom 29…
…um Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes verkürzt. Bis zum Ende des 26. Lebensjahres wurden jedoch die Ansprüche des Bw. auf Familienbeihilfe für seinen Sohn X im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ohnedies anerkannt. Der Amtsarzt des Magistrats der Stadt W. Gesundheitsamt hat mit Schreiben vom 3…
…setzt, um frühestmöglich mit der Berufsausbildung beginnen zu können. Entgegen der in der Stellungnahme des Finanzamts vom 24.2.2016 geäußerten Rechtsansicht kommt es dabei für die Zeit nach Absolvierung des Präsenz-/Ausbildungs-/Zivildienstes nicht darauf an, ob die vorangegangene Schulausbildung abgeschlossen oder abgebrochen wurde…
…des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes kann keine Berufsausbildung angenommen werden, da die Erfüllung der Wehrpflicht eine Haupttätigkeit darstellt. Bezüglich des Vorliegens einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18.12.2018, Ra 2018/16/0203 festgestellt, dass Grundausbildungen oder…
…b spricht aber für die Unrechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgerichtshof vorgezeigten Auffassung, während des Präsenzdienstes bestehe für volljährige Kinder niemals Anspruch auf Familienbeihilfe, sondern dafür sprechen auch die Regelungen der lit. d und g, die den Anspruch während des Präsenz- oder Zivildienstes ausschließen. Auch das ins…
…die für den Wegfall der Befreiung maßgeblichen Umstände dem zuständigen Militärkommando mitzuteilen. Sinn der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit g FLAG 1967 ist es, für jene Personen Vorsorge zu treffen, die wegen der Ableistung ihres Präsenz- oder Zivildienstes längere Zeit gehindert waren oder sind…
…das 26. Lebensjahr hinaus die Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes ist. Für eine Interpretation des § 2 Abs. 1 lit. g FLAG 1967 in dem Sinne, dass eine Befreiung von der Ableistung des Präsenzdienstes nach 23 Tagen wegen Untauglichkeit dessen Ableistung gleichzuhalten sei, findet…
…entscheiden. Der Vorlageantrag wurde erhoben wie folgt: Im Abweisungsbescheid vom 14.03.2023 wird als Verlängerungstatbestand ua folgendes ausgeführt: "Während einer Berufsausbildung steht die Familienbeihilfe bis zum 25. Geburtstag zu, wenn das Kind den Präsenz - / Ausbildungs- / Zivildienst vor dem 24. Geburtstag begonnen oder abgeleistet hat…
…einer Berufsausbildung bzw. -fortbildung Zeiten zwischen dem Abschluss einer Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung Zeiten zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung das dauernde Unvermögen, sich selbst wegen…
…dann ausschließlich auf eine unrichtige Auszahlung der Beihilfenstelle zurückzuführen wäre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass die Zeitdauer der Ableistung des Präsenz-/Zivildienstes nachzuweisen und von der Beihilfenbehörde in der Kind-Maske ADV-mäßig zu erfassen…
…Gremien der Trägerkörperschaft ausdrücklich umfängliche Ermäßigungen bei bestimmten Gruppen von Ballbesuchern wie JungX., Studenten, Präsenz- oder Zivildienstleistende hineinreklamiert wurden. Somit ist auf Grund selbst auferlegter Einnahmenbeschränkungen auf mangelndes subjektives Ertragsstreben zu schließen. Ebenso wurden die von Minderheitsfraktionsvertretern im Hinblick auf erwartete Abgänge geäußerten Einsparungsüberlegungen nicht…
…z. B. bei Berufsausbildung oder Fortsetzung der Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes). Bitte kontaktieren Sie wegen der Mitversicherung in der Krankenversicherung Ihren Krankenversicherungsträger. Bitte werfen Sie diese Mitteilung nicht weg! Sie können diese als Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe bei anderen Behörden…
…1969, auf sie Anwendung finden, oder (Anm.: lit. e aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) f) In dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres…
…Lebensjahr beendete (Befreiung von Präsenz- bzw. Zivildienst wegen extremer Kurzsichtigkeit). Das Betreiben des Studiums der KSA (A033610) wurde in meiner Ergänzung vom 5.8.2016 unter den Punkten 4a und 4b mit den absolvierten und bestandenen Prüfungen mit Beilagen (Sammelzeugnis und Bestätigung der Universität Wien…
…volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluß der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten". Nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die…
…des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung und das dauernde Unvermögen, sich selbst wegen einer Behinderung Unterhalt zu verschaffen. Zufolge der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnisse vom 18. November 2008, Zl. 2007/15/0050 und vom 8…
…dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben…
…volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Nach § 5 Abs. 1 FLAG ... besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kalenderjahr, das…
…Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Nach § 5 Abs. 1 FLAG, in der anzuwendenden Fassung, besteht kein Anspruch…