…Im vorliegenden Fall stellte die Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen, eine Pflichtverletzung dar und führte zum Entstehen der Einfuhrzollschuld gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) ZK. Aus den angeführten Gründen war daher wie im…
…und seines Dienstgebers im Zuge der Anmeldung, die eine reine Tathandlung ist, nicht relevant ist. Die Fälle der unzulässigen Kabotage, des unzulässigen Binnenverkehrs sind aus der Sicht des damals anzuwendenden Art. 670 Buchstabe p ZK-DVO als Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…ist im Gegenstande von einer Anmeldung des Beförderungsmittels nach den Bestimmungen der ZK-DVO auszugehen. Die Fälle der unzulässigen Kabotage, des unzulässigen Binnenverkehrs sind aus der Sicht des damals anzuwendenden Art. 670 Buchstabe p ZK-DVO als Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…ist im Gegenstande von einer Anmeldung des Beförderungsmittels nach den Bestimmungen der ZK-DVO auszugehen. Die Fälle der unzulässigen Kabotage, des unzulässigen Binnenverkehrs sind aus der Sicht des damals anzuwendenden Art. 670 Buchstabe p ZK-DVO als Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden (Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c] ZK-DVO). Ein Binnenverkehr liegt nach dieser Bestimmung vor, wenn mit der Beförderung von Personen oder Waren im Zollgebiet der…
…die Beförderung weder außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union beginnt oder endet. Die Einfuhr unterliege gemäß Art. 7 Abs. 1 lit. c sublit. a der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die internationale Beförderung von Personen im…
…Abs. 1 Buchstabe c) ZK-DVO gilt als Binnenverkehr die Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen. Das bedeutet nicht, dass das Einsteigen von Personen im Zollgebiet der Gemeinschaft nur deshalb nicht den Tatbestand des Art. 555…
…c ZK ist unter dem Begriff Binnenverkehr die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden. Gemäß Artikel 4 Nummer 21 ZK wird grundsätzlich die Person Inhaber des Zollverfahren…
…ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft haben, ein bereits zur vorübergehenden Verwendung zugelassenes Fahrzeug privat verwenden; b) kann ein in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführtes Fahrzeug zum privaten Gebrauch von einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegentlich verwendet werden…
…ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft haben, ein bereits zur vorübergehenden Verwendung zugelassenes Fahrzeug privat verwenden; b) kann ein in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführtes Fahrzeug zum privaten Gebrauch von einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegentlich verwendet werden…
…Blickwinkel der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die internationale Beförderung von Personen im nicht-linienmäßigen Verkehr auf der Straße nicht, und andererseits im Sinne der Regelungen der ZK-DVO vor der Novelle derselben noch nicht entstanden…
…die Beförderung von Personen oder von Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden. Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO: Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßenverkehr…
…die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden. Art 558 ZK-DVO lautet auszugsweise: (1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen…
…eine Beförderung von Personen gegen Entgelt noch von Waren gegen oder ohne Entgelt vorlag - das Fahrzeug zum eigenen Gebrauch verwendet hat. Die Frage, ob und inwieweit ein Dienstverhältnis zwischen der C. Kommanditgesellschaft und dem Bf. bestanden hat, oder ob der vorgelegte Dienstvertrag einem Anstellungsvertrag im…
…1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind…
…die Verwendung eines Beförderungsmittels im Zusammenhang mit der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Waren oder im Rahmen der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens. Gemäß Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO ist Binnenverkehr die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen…
…im Binnenverkehr. Der mit Verordnung (EG) Nr. 993/2001 geschaffene neue Artikel 555 ZK-DVO enthält zwar eine von seiner Vorgängerregelung (Artikel 670 Buchstabe p ZK-DVO) abweichende Definition des Begriffs des Binnenverkehrs, indem er diesen als "Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet…
…im Binnenverkehr. Der mit Verordnung (EG) Nr. 993/2001 geschaffene neue Artikel 555 ZK-DVO enthält zwar eine von seiner Vorgängerregelung (Artikel 670 Buchstabe p ZK-DVO) abweichende Definition des Begriffs des Binnenverkehrs, indem er diesen als "Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet…
…die Verwendung eines Beförderungsmittels im Zusammenhang mit der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Waren oder im Rahmen der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens. Gemäß Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO ist Binnenverkehr die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen…
…im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmittel (Kapitel 5, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 der ZK-DVO) gelten gemäß Art. 555 Abs. 1 ZK-DVO folgende Definitionen: a) "gewerbliche Verwendung": die Verwendung eines Beförderungsmittels zur Beförderung von Personen gegen Entgelt oder…