…Im vorliegenden Fall stellte die Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen, eine Pflichtverletzung dar und führte zum Entstehen der Einfuhrzollschuld gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) ZK. Aus den angeführten Gründen war daher wie im…
…und seines Dienstgebers im Zuge der Anmeldung, die eine reine Tathandlung ist, nicht relevant ist. Die Fälle der unzulässigen Kabotage, des unzulässigen Binnenverkehrs sind aus der Sicht des damals anzuwendenden Art. 670 Buchstabe p ZK-DVO als Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…ist im Gegenstande von einer Anmeldung des Beförderungsmittels nach den Bestimmungen der ZK-DVO auszugehen. Die Fälle der unzulässigen Kabotage, des unzulässigen Binnenverkehrs sind aus der Sicht des damals anzuwendenden Art. 670 Buchstabe p ZK-DVO als Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…ist im Gegenstande von einer Anmeldung des Beförderungsmittels nach den Bestimmungen der ZK-DVO auszugehen. Die Fälle der unzulässigen Kabotage, des unzulässigen Binnenverkehrs sind aus der Sicht des damals anzuwendenden Art. 670 Buchstabe p ZK-DVO als Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…anzugeben, das die geplante oder - im Falle von zugelassenen Ausstellern - abgeschlossene Beförderung von Waren in das Zollgebiet der Union umfasst. Im Seeverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung verweist die anzugebende Nummer des Beförderungspapiers auf das Beförderungspapier, das die Person erstellt hat…
…1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind…
…vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch nehmen, die sie zum eigenen Gebrauch und gelegentlich auf Ersuchen des Zulassungsinhabers verwenden, sofern sich der Zulassungsinhaber zum Zeitpunkt der Verwendung im Zollgebiet der Union befindet. (2) Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der…
…die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden (Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c] ZK-DVO). Ein Binnenverkehr liegt nach dieser Bestimmung vor, wenn mit der Beförderung von Personen oder Waren im Zollgebiet der…
…vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch nehmen, die sie zum eigenen Gebrauch und gelegentlich auf Ersuchen des Zulassungsinhabers verwenden, sofern sich der Zulassungsinhaber zum Zeitpunkt der Verwendung im Zollgebiet der Union befindet. (2) Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der…
…216 Abs. 2 UZK-DA Gewerbliche Verwendung von Beförderungsmittel durch im Zollgebiet der Union ansässige Personen kann in Ausnahmefällen und für eine bestimmte Dauer bewilligt werden. Voraussetzungen Vorübergehender Notstand oder zur Abdeckung eines vorübergehenden Bedarfs oder im Hinblick auf verkehrstechnische Gegebenheiten, wenn dem keine…
…für anerkannte Notsituationen - Beförderung zu einem Arzt bei Gefahr für das Leben einer Person | Art. 216 Absatz 1 Buchstabe a UZK-DA Verwendung von Fahrzeugen, die außerhalb des Zollgebietes ansässigen Personen im Hinblick auf ihre Wiederausfuhr befristet im Zollgebiet zugelassen werden sollen. | Standardzollanmeldung…
…die Beförderung weder außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union beginnt oder endet. Die Einfuhr unterliege gemäß Art. 7 Abs. 1 lit. c sublit. a der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die internationale Beförderung von Personen im…
…Abs. 1 Buchstabe c) ZK-DVO gilt als Binnenverkehr die Beförderung von Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen. Das bedeutet nicht, dass das Einsteigen von Personen im Zollgebiet der Gemeinschaft nur deshalb nicht den Tatbestand des Art. 555…
…von einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden und c) bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im Binnenverkehr eingesetzt werden, sofern die im…
…auszugsweise: „Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind…
…dem Beschuldigten bekannt, dass es bezüglich der Verwendung von Firmenfahrzeugen im Zollgebiet der Europäischen Union durch Personen mit Wohnsitz im Zollgebiet besondere Regelungen gibt. Auch wenn er sich bei einem Rechtsanwalt mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein und gleichzeitig Mitgesellschafter seiner Anstalt erkundigt hat, ist ihm…
…c ZK ist unter dem Begriff Binnenverkehr die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden. Gemäß Artikel 4 Nummer 21 ZK wird grundsätzlich die Person Inhaber des Zollverfahren…
…sind, unter vollst ä ndiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Ma ß nahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gem äß Art. 138 ZK wird die Bewilligung des Verfahrens der vor ü bergehenden Verwendung auf Antrag der Person erteilt…
…ZK-DVO ist Binnenverkehr die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden. Für die Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung für ein im Drittland zugelassenes Straßenfahrzeug zur gewerblichen…
…ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft haben, ein bereits zur vorübergehenden Verwendung zugelassenes Fahrzeug privat verwenden; b) kann ein in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführtes Fahrzeug zum privaten Gebrauch von einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegentlich verwendet werden…