…entsorgt würden. Weiters beantragte die Bw. eine Wertminderung um 20%, da ihre Grundstücke laut den Berufungen beiliegenden bodenmechanischen Gutachten nur unter Einhaltung erschwerter Auflagen bebauungsfähig seien. Aus einem Schreiben der Gemeinde d vom 28. Februar 1994 geht hervor, dass die Ableitung von Straßenwässern mittels eines…
…der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, der herangezogene, aktuelle Einheitswert resultiere weitgehend aus dem vom Bw und dessen Sohn auf dem Grundstück neu errichteten und finanzierten Wohnbau. Dem Bebauungszustand, wie er von der Erblasserin zum Zeitpunkt des abgeschlossenen Schenkungsvertrages herstamme, entspreche vielmehr der in der…
…die Schaffung eines Siedlungsbereiches, der Bebauungsplan für das gegenständliche Areal sei bereits in Auflage. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Daraufhin stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel…
…die Schaffung eines Siedlungsbereiches, der Bebauungsplan für das gegenständliche Areal sei bereits in Auflage. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Daraufhin stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel…
…die Schaffung eines Siedlungsbereiches, der Bebauungsplan für das gegenständliche Areal sei bereits in Auflage. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Daraufhin stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel…
…die Schaffung eines Siedlungsbereiches, der Bebauungsplan für das gegenständliche Areal sei bereits in Auflage. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Daraufhin stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel…
…die Schaffung eines Siedlungsbereiches, der Bebauungsplan für das gegenständliche Areal sei bereits in Auflage. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidungen ab. Daraufhin stellte die Berufungswerberin Anträge auf Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des…
…die Schaffung eines Siedlungsbereiches, der Bebauungsplan für das gegenständliche Areal sei bereits in Auflage. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidungen ab. Daraufhin stellte die Berufungswerberin Anträge auf Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel des…
…die Schaffung eines Siedlungsbereiches, der Bebauungsplan für das gegenständliche Areal sei bereits in Auflage. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Daraufhin stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel…
…die Schaffung eines Siedlungsbereiches, der Bebauungsplan für das gegenständliche Areal sei bereits in Auflage. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Daraufhin stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel…
…die Schaffung eines Siedlungsbereiches, der Bebauungsplan für das gegenständliche Areal sei bereits in Auflage. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Daraufhin stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass ausschließliches Ziel…
…Wenn keine Zufahrtsmöglichkeit bestehen würde, könnte das Grundstück weder bebaut noch bewirtschaftet werden. Eine Zufahrt sei nur über sein Grundstück möglich. Bei einer eventuellen Bebauung müssten der Landwirtschaft dienende Gebäude abgebrochen werden. Es sei auch heute nicht anzunehmen bzw. abzusehen, ob das Grundstück in absehbarer…
…verkauften Grundstück (B) gab es seitens der Gemeinde keine Auflagen. Die Erstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes wurde von den Bw weder betrieben noch finanziert (siehe Auskunft/Gemeinde und Vorhaltsbeantwortung vom 26. April 2012). Bei den Abtretungen an das öffentliche Gut handelte es sich um die…
…Größe und der Lage des Grundstückes insbesondere für Wohnbauträger größeres Interesse bestehen dürfte, so gestehe sie damit ein, dass der Wert des Grundstückes nur durch eine andere Bebauung zu realisieren sei. Zentrumsnähe heiße deshalb bei dieser Bebauung nach Meinung der Bw. nicht, dass die hohen…
…Berücksichtigung der Größe (4.061 m2) und der Lage (ca. 500 m vom Zentrum entfernt) des strittigen Grundstückes sowie eines Bebauungsabschlages von 20% einen Quadratmeterpreis für das Jahr 2001 in Höhe von 175,00 € angesetzt. Bestätigung für diesen Wertansatz fand das Finanzamt auch darin…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…