…formellen und materiellen Mängel die Einnahmen von Most warm, Sodawasser, Mineralwasser, Säften und Schnapsverkauf nicht in richtiger Höhe erklärt worden seien. Die Einkünfte aus dem Buschenschank im Rahmen des Obstbaues sowie aus dem Ab-Hof-Verkauf (Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten) habe der Bw…
…LuF PauschVO), wird bemerkt: Die Anwendung dieser Bestimmung betrifft die Ermittlung des Gewinnes aus be- und/oder verarbeiteten Urprodukten. Eine Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten findet jedoch - so auch die Ausführungen in der Berufung - im Zusammenhang mit der Humuserzeugung nicht statt, weshalb allein deshalb…
…ihre Urprodukte auf anderen Wegen einer Verwertung zuführen. Wenn der Bw. eine Be- und/oder Verarbeitung der von ihm urproduzierten Produkte durchführt, so bewerkstelligt er dies unstrittig in einer steuerlich als Gewerbebetrieb zu beurteilenden Form. An der Tatsache, dass der Bw. einen abgrenzbaren Urproduktionsbereich wie…
…Unterordnung stünden. Gem. § 6 Abs. 3 dieser Verordnung gehörten Be- und Verarbeitungsbetriebe von Urprodukten zum land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb wenn die Be- und/oder Verarbeitung nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung stehe. Gem. § 6 Abs. 4 dieser…
…forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb als gegeben anzusehen. 5.4 Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft Freilich wird nicht schlechthin jede gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb…
…LuF PauschVO 2001 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Teilweise wird das von der Bw. erzeugte Obst als Urprodukt verkauft, teilweise von der Bw. weiterverarbeitet. Während das Finanzamt die Ansicht vertritt, die ÖPUL-Förderungen für den Obstbau wären bei den Einkünften aus Be- oder Verarbeitung anzusetzen…
…auch von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind. ... § 6. (1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Urprodukten sowie…
…von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind." § 6 der LuF PauschVO 2001 lautet: "Buschenschank im Rahmen des Obstbaues, land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Be- oder Verarbeitung…
Im übrigen wird auch im Falle eines - hier nicht gegebenen - Nebenerwerbs nicht schlechthin jede gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb, sondern muss darüber hinaus…
…cit.). Voraussetzung für die Zurechnung der Be- und/oder Verarbeitung des Urproduktes (Abs. 1) zur Land- und Forstwirtschaft ist, dass die Be- und/oder Verarbeitung nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung steht. Eine Unterordnung iS der Abs…
…Be- und/oder Verarbeitung unter die Land- und Forstwirtschaft dann vor, wenn die Einnahmen hieraus (gemeinsam mit Einnahmen aus der Be- und/oder Verarbeitung) im Jahr 24.200 € nicht überschreiten. Diese (auf einen alleinigen Nebenerwerb nicht unmittelbar auf Grund der Verordnung anzuwendende, aber von…
…Hauptbetrieb dann vor, wenn die Einnahmen aus Be- und/oder Verarbeitung den Betrag von € 24.200 jährlich (einschließlich Umsatzsteuer) nicht übersteigen (s. zB Jakom/Baldauf, aaO, § 21 Rz 61). Ebenfalls von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung erfasst sind so genannte Nebentätigkeiten (Nebenerwerb). Dabei handelt…
…Hauptbetrieb dann vor, wenn die Einnahmen aus Be- und/oder Verarbeitung den Betrag von € 24.200,-- jährlich (einschließlich Umsatzsteuer) nicht übersteigen (s. zB Jakom/Baldauf aaO, § 21 Rz 61). Ebenfalls von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung erfasst sind so genannte Nebentätigkeiten (Nebenerwerb). Dabei handelt…
…Be- und/oder Verarbeitung und Buschenschank im Rahmen des Obstbaus (§ 6) sowie die Berücksichtigung außergewöhnlicher Ernteschäden und besonderer Viehverluste (§ 7). Der Bw beantragt eine Gewinnermittlung nach dem Einheitswert im Rahmen einer Vollpauschalierung. Die Verordnungsermächtigung des § 17 Abs 4 EStG bezieht sich auf "Gruppen von Steuerpflichtigen…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die berufungswerbenden Ehegatten betreiben eine Landwirtschaft, wobei die Gewinnermittlung für die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion vollpauschaliert und für die Einnahmen aus der Be- und Verarbeitung von Backwaren teilpauschaliert erfolgt…
…forstwirtschaftlicher Betrieb gewahrt bleibt; die Be- und Verarbeitung kann auch durch einen befugten Gewerbetreibenden im Lohnverfahren erfolgen; der Wert der allenfalls mitverarbeiteten Erzeugnisse muss gegenüber dem Wert des bearbeiteten oder verarbeiteten Naturproduktes untergeordnet sein; 2. das Verarbeiten von Wein zu Sekt (Obstschaumwein), wenn dies durch…
…gelte Umpacken oder Verladen bzw. Umladen einer Ware jedenfalls nicht als ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung. Zur Erhebung des Antidumpingszolls werde auf die Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 12.8.1999 Nr.1796/99 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Kabeln und…
…Rechtslage beruhen. Der Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die…
…Rechtslage beruhen. Der Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die…
…Rechtslage beruhen. Der Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die…