…Schreiben vom 28.10.2005 wurde gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2000 ,2001, 2002 und 2004 Berufung erhoben und von der Berufungswerberin vorgebracht: Im Jahr 1996 habe sie für ihren Gatten bei der B Bürgschaften unterzeichnet. Im Juni 1999 habe ihr Gatte Insolvenz anmelden müssen…
…In der am 18. Juli 2013 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, dass die Familie der Berufungswerberin bereits vor der Abgabe der Bürgschaftsverpflichtung ca. 2-3 Jahre in diesem Haus gewohnt und sich der Betrieb (Schlosserei) des geschiedenen Ehegatten dort befunden habe. Als der Besitzer beabsichtigte…
…Rechtsprechung des VwGH Grundsätze entwickelt haben, anhand derer die Anerkennung von Zahlungen aus der Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen zu beurteilen sind und bei entsprechender Erfüllung dieser Grundsätze eine Anerkennung sehr wohl vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wird. Im Konkreten handelt es sich dabei…
…032,43 In der im elektronischen Wege eingebrachten Einkommensteuererklärung 2006 beantragte der Bw. die steuerliche Anerkennung der aufgrund der schlagend gewordenen Bürgschaft geleisteten Beträge von insgesamt € 49.2893,91 als nachträgliche Werbungskosten gemäß § 32 Z 2 EStG 1988. Im Einkommensteuerbescheid 2006 blieb diesem Begehren…
…und Mitges. (betreffend des im Gewinnanteil enthaltenen Sanierungsgewinnes) noch unerledigt ist (Kopie des Antrages lege ich bei). Weiters beantrage ich, die auf Grund der Bürgschaft betreffend die "Firma E M " geleisteten Zahlungen von monatlich ATS 1.000,00 (€ 72,67, somit p.a. ATS…
…erhoben, die im Wesentlichen Folgendermaßen begründet wurde: Wesentlich ist die Frage, ob Herr Bw. die Bürgschaft als Geschäftsführer oder als Gesellschafter übernommen hat. Die Annahme der Behörde, die Übernahme der Haftung durch den geschäftsführenden Gesellschafter diene wirtschaftlich in erster Linie dem Fortbestand der GmbH. und…
…der Einkommensteuererklärung für 2005 vom 28. Oktober 2006 unter der KZ 735 außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 50.363,63 Euro (darin enthalten eine Bürgschaftszahlung an die X-Bank in Höhe von 48.000 Euro) geltend. Mit Vorhalt vom 7. Februar 2007 wurde der Bw…
…EStG "Aufwendungen und Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen." Aufwendungen, die nach Beendigung des Betriebes anfallen, sind bei Vorliegen eines Zusammenhanges abzugsfähig (Rz. 1097 EStR). Bürgschaften sind gemäß Rz. 3463 EStR Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG, wenn sie drohen (Rückstellung…
…Haftungsübernahme sei unter der Bedingung erfolgt, dass der Bw durch Auftragserteilung und Übergabe der gesamten wirtschaftlichen und steuerlichen Beratung namhafte Einkünfte erziele. Die Bürgschaftsübernahme sei unabdingbare Voraussetzung für die Auftragserteilung gewesen. Bei gelegt werde eine Erklärung des C (Beilage 65 des Schreibens), wonach dieser bestätige…
…der Bw konkret darzutun. Es ist auch nicht erkennbar, welchen Einfluss die für die Beurteilung der betrieblichen Veranlassung der zugunsten der ZGmbH übernommenen Bürgschaft maßgeblich gewesene Sackverhaltskonstellation auf die Beurteilung des berufungsgegenständlichen Sachverhalts haben könnte. Aus diesem Grund besteht auch kein Anlass, die Entscheidung über…
…sittlichen Gründen gezwungen, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge…
…die Schulden des Betriebes zu erweitern, sondern um bessere Ertragschancen zu vermitteln. Aus sittlichen Gründen bestehe eine Zwangsläufigkeit, da sich die Steuerpflichtige der Übernahme der Bürgschaft nicht entziehen konnte. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen sei…
…die durch den Betrieb veranlasst sind. Es ist nun zu untersuchen, ob die vom Bw. getätigte Zahlung aus der Bürgschaft als Betriebsausgabe zu qualifizieren ist. Da bei Subsumtion des berufungsgegenständlichen Sachverhalts unter die oben angeführten anzuwendenden Normen nicht zu erkennen ist, ob Betriebsausgabeneigenschaft gegeben ist…
…rechtliche und sittliche Gründe, weil ohne diese Bürgschaftsübernahme schon damals eine Weiterführung des Betriebes nicht möglich gewesen wäre und schon damals der Verlust des Arbeitsplatzes für etwa 50 bis 60 Personen bedeutet hätte. Mit Bericht vom 18. Juli 2005 legte das Finanzamt Judenburg Liezen die…
…ua.die Berücksichtigung von Zahlungen aus dem Titel einer zu Gunsten seines Neffen CK eingegangenen und in weiterer Folge schlagend gewordenen Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von € 15.078,60 als außergewöhnliche Belastung. Im Einkommensteuerbescheid blieb den begehrten Aufwendungen die steuerliche Anerkennung versagt. Begründet wurde dies…
…Betriebsausgaben in der Höhe von S 4,188.514,70 geltend. Im Jahre 1990 übernahm der Bw. im Rahmen seines Eintelhandelsunternehmens für die Fa. S-GmbH Bürgschaftsverpflichtungen, welche er in seiner Steuerbilanz als Rückstellung (S 8,000.000,-) bilanzierte. Anlässlich einer beim Bw. u.a…
…Betriebsausgaben in der Höhe von S 4,188.514,70 geltend. Im Jahre 1990 übernahm der Bw. im Rahmen seines Eintelhandelsunternehmens für die Fa. S-GmbH Bürgschaftsverpflichtungen, welche er in seiner Steuerbilanz als Rückstellung (S 8,000.000,-) bilanzierte. Anlässlich einer beim Bw. u.a…
…fest. In der dagegen am 22. Oktober 2004 eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass irrtümlich zwei Bürgschaftserklärungen des Erblassers in Höhe von € 45.210,48 und € 220.000,00 übersehen worden seien. Fälschlicherweise sei davon ausgegangen worden, dass nur die G-GmbH dafür gehaftet…
…250.000,00 ATS (in der Folge am 12. August 1980 aufgestockt auf den Betrag von 1.000.000,00 ATS) die Haftung als Bürge und Zahler übernommen. Diese Bürgschaft wurde nach Fälligstellung in Anspruch genommen und im Jahr 1985 ein Versäumungsurteil erwirkt. Der Bw…
…Handelsgesellschaft m.b.H.: S., geb. 13.12.1961". Dieser Vermerk ist gesondert unterzeichnet und mit einer Firmenstampiglie der D. HandelsgesmbH & CoKG versehen. Die der Stampiglie der S.AG beigesetzte Unterschrift ist offensichtlich ident mit der Unterschrift zur Bürgschaftserklärung. Dazu ist festzuhalten, dass S. lt…