…sondern überträgt sie an Dritte, wird er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit. Es treffen ihn nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen zeitigen kann. Die Tätigkeit der herangezogenen Personen ist zumindest in solchen zeitlichen Abständen zu überwachen, die es ausschließen…
…auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von Kontrollmechanismen dafür Sorge zu tragen…
…selbst wahr, sondern überträgt sie an Dritte, wird er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit. Es treffen ihn nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen zeitigen kann. Der Geschäftsführer hat die mit den abgabenrechtlichen Pflichten betrauten Personen so zu überwachen, dass…
…auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…so wäre, um grobes Verschulden ausschließen zu können, darzulegen, dass diesem Arbeitnehmer trotz der Einhaltung von Aufsichts- und Kontrollpflichten ein Fehler unterlaufen ist. Dass der Bw geeignete Maßnahmen gesetzt hätte, um Zahlungsversäumnisse zu verhindern, wurde nicht dargelegt. Vielmehr lässt die wiederholt verspätete Zahlung der Lohnabgaben…
…insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten war. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass eine Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss. Dazu gehören nicht nur die Vormerkung von Fristen, sondern auch entsprechende Kontrollen, um allfällige Fehlleistungen und Unzulänglichkeiten infolge menschlichen Versagens voraussichtlich ausschließen zu können…
…die Möglichkeit, eine unbeschränkte Ausübung der Funktion zu erzwingen oder die Funktion niederzulegen. Würden andere Personen mit steuerlichen Agenden betraut, so würden ihn Auswahl- und Kontrollpflichten treffen. Es wären entsprechende organisatorische und personelle Maßnahmen zu setzen, welche die Erfüllung der steuerlichen Agenden sicherstellen würden. Zudem…
…er sich verlassen habe, ist entgegenzuhalten, dass er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit wurde. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen zeitigen kann. Die Tätigkeit der betrauten Personen ist zumindest in solchen zeitlichen Abständen zu überwachen, die es ausschließen…
…Da die Bilanzerstellung für die Geschäftsjahre 2000 und 2001 im Zeitpunkt des Ausscheidens des Bw. aus der Geschäftsführung in Folge Konkurseröffnung der L GmbH noch nicht erfolgt war, könne ihm die Verletzung von Auswahl- und Kontrollpflichten und damit eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht zur Last gelegt…
…Vertreter des Vereines bestellt wurde und ihm daher die Ausübung der Funktion obliegt. Wenn der Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf andere Personen überträgt, wird er dadurch nicht von seinen Pflichten befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen…
…Verpflichtungen einen Geschäftsführer nicht von seiner Verantwortung befreie. Es verblieben Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen könnten. Es gehöre zur Pflicht des vom § 9 BAO erfassten Vertreters, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von Kontrollmechanismen dafür Sorge zu…
…Verpflichtungen einen Geschäftsführer nicht von seiner Verantwortung befreie. Es verblieben Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen könnten. Es gehöre zur Pflicht des vom § 9 BAO erfassten Vertreters, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von Kontrollmechanismen dafür Sorge zu…
…des § 80 BAO werden und würden den bestellten Geschäftsführer nicht von seinen Pflichten entheben. Übertrage der verantwortliche Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person, werde er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es würden ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten treffen, deren…
…nicht von seiner Verantwortung befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…er als Obmann zum Vertreter des Vereines bestellt wurde und ihm daher die Ausübung der Funktion obliegt. Wenn der Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf andere Personen überträgt, wird er dadurch nicht von seinen Pflichten befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten…