…gekürzt. Auf die Liebhabereiverordnung wird verwiesen." 4. Rechtlich folgt daraus: Es entspricht ständiger Rechtsprechung des VwGH, dass im Berufungsverfahren nur der im Wiederaufnahmsbescheid herangezogene Wiederaufnahmsgrund zu überprüfen ist. Der "Austausch" des Wiederaufnahmsgrundes durch einen anderen ist unzulässig (sh. VwGH 19.3.2008, 2006/15/0023)…
…des § 303 Abs. 1 BAO ins Treffen führt. Nach Ansicht des UFS erfolgt damit ein unzulässiger Austausch des Wiederaufnahmsgrunds im Berufungsverfahren. Der Bw verlässt damit die den Gegenstand des Berufungsverfahrens bildende Rechtssache. Damit fehlt der Berufung aber auch eine Begründung in der Rechtssache, was diese…
…den Wiederaufnahmegrund austauschen. Daraus folgt, dass sich die Befugnis der Berufungsbehörde im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren auf die Prüfung beschränkt, ob der Abweisungsbescheid des FA unter Heranziehung des vom Abgabepflichtigen im Antrag vom 2.6.2009 geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes zu Recht er folgte. Das neue Vorbringen kann…
…zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung (einschließlich Verböserung) abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Unzulässig wäre ein im Berufungsverfahren vorgenommener Austausch von Wiederaufnahmsgründen, wenn sich also der von der Abgabehörde I. Instanz herangezogene Grund im Berufungsverfahren als untauglich herausstellt…
…Als durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen hält das Erhebungsorgan im Bericht vom 27.Dezember 2000 fest: "Renovierung der Fassade, Spenglerarbeiten, Austausch von 4 Fenstern und einer Balkontür, Glaserarbeiten sowie Sanierung einer Wohneinheit incl. Badeinbau samt Fliesen und Einbau einer Heizung". Zur Klärung der Fremdüblichkeit des mit der Tochter…
…2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen…
…anderem den Fall P , in dem eine nicht aufgeklärte Gutschrift erteilt worden sei. Nach den Feststellungen des Prüfers und den vorliegenden Unterlagen fand sich im Rechenwerk der Bw für den Austausch einer "Energiezentrale" eine verbuchte Ausgangsrechnung an Franz P vom 15. März 1999 mit der…
…verfügende Bescheid einer Begründung. Diese hat einerseits die Wiederaufnahmegründe, also die Tatsachen und Beweise anzugeben, die neu hervorgekommen sind und muss andererseits auch die Qualifikation dieser Umstände als bedeutsam für den anders lautenden Spruch des neuen Sachbescheides darlegen. Die Wiederaufnahmegründe sind in der Begründung anzuführen…
…worden. Im Zuge der Schlussbesprechung sei die Berücksichtigung des Investitionsfreibetrages im gesetzlichen Höchstausmaß begehrt worden. Die von der Erstveranlagung abweichende rechtliche Beurteilung des Austausches der Frei- bzw. Kabelleitung als aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut stelle den einzigen Wiederaufnahmsgrund dar. Der VwGH habe schon mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass…
…sei. Leider habe sich im Jahr 2009 herausgestellt, dass die Hauptwasserleitung (noch aus Blei - seit Errichtung unverändert) einen großen Riss gehabt habe und ein kompletter Austausch der Wasserleitungsrohre im ganzen Haus nötig wäre. Die Kosten hiefür hätten aber die Mieteinnahmen auf unabsehbare Zeit weit überschritten…
…Bw. immer davon ausgegangen, dass es hinsichtlich ihrer Vermietungstätigkeit nicht zu einer Beendigung, sondern nur zu einem Austausch des Vermietungsobjektes gekommen sei. Ihr unternehmerisches Auftreten nach außen hin habe sich während des gesamten Vermietungszeitraumes nicht geändert. "Gemäß Judikatur, Lehre und Verwaltungspraxis" würden nicht nur Ereignisse…
…Zeitpunkt der Investition nicht absehbare, nachträgliche Unwägbarkeiten vorlägen, indem mit der Maschine laufend technische Probleme verbunden gewesen seien und zudem noch eine "wirtschaftliche" Unbrauchbarkeit zum Zeitpunkt des Austausches gegeben gewesen sei. Die Auftragslage habe sich in den letzten Jahren massiv verändert, indem die Österreichischen Bundesforste…
…Anwendung von § 303 Abs. 4 BAO und § 295a BAO nicht vorlägen. Wiederaufnahmegründe lägen nicht vor, da zwei vorangegangene Betriebsprüfungen zu ABNr. Nr./04 und Nr./05 zu keinen von der Erklärung abweichenden Feststellungen geführt hätten. Seitdem seien keinerlei neue Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen, die die…
…ab dem Jahr 2006 ersichtlich sei, und diese auch nicht ausgereicht habe, in die Gewinnzone zu gelangen. Der Austausch des Sortiments sei eine laufende betriebliche Notwendigkeit und stelle kein besonderes Bemühen, den Betrieb aus der Verlustsituation zu führen, dar. Das gelte auch für die Erneuerung…
…Vorliegen seiner Erkrankung und der aus diesem Grund unternommenen Kurreisen durch die Vorhaltsbeantwortung vom 21. Juli 2006 erstmals Kenntnis erlangt zu haben. Ein Wiederaufnahmsgrund liege daher nicht vor. Die Vertreterin des Finanzamtes entgegnete, dass zwar die Erkrankung des Bw. der Abgabenbehörde seit Jahren bekannt sei…
…ausübe und nur prüfen dürfe, ob die vom Finanzamt herangezogenen Umstände diese Maßnahme rechtfertigen. Unzulässig sei sowohl der Austausch bestehender als auch das nachschieben neuer Wiederaufnahmegründe. Änderungen im Rechtsbereich könnten stets nur die Folge einer aus anderen Gründen zulässigen Aufrollung sein, nicht hingegen die (einzige…
…dass erst durch diese Maßnahmen die für einen Betrieb notwendigen Grundlagen geschaffen worden seien. Es wurden weder grundlegende Sanierungsarbeiten, wie etwa der Austausch des gesamten Daches, der Fenster noch aller Installationen vorgenommen, woraus auf eine Baufälligkeit des Gebäudes hätte geschlossen werden können(VwGH 20.01…
…der Bw. hinsichtlich Verwendung von Zigaretten als Werbung bzw. im Austausch gegen bestimmte Leistungen, Rechnung trägt. Der Gutachter gelangte in jener vom Landesgericht für Strafsachen Wien herangezogenen Variante zu folgenden Bemessungsgrundlagen und Abgaben betreffend Umsatzsteuer 1995 bis 1999 und Einkommensteuer 1995 bis 1998, woraus auch…
…enthalte die Begründung lediglich eine rechtliche Beurteilung des als bekannt vorausgesetzten Sachverhalts. Eine Qualifikation des Wiederaufnahmsgrundes als bedeutsam für einen anders lautenden Spruch und die für die Ermessensentscheidung maßgebenden Überlegungen würden zur Gänze fehlen. Zudem seien die näheren Umstände der Fortbildungsreise nach Portugal der Abgabenbehörde…
…einzelnen Kindes und im Hinblick auf die Schulfähigkeit der Kinder - ganzheitliche Förderung der Kinder entsprechend den Leistungs- und Qualitätsstandards des KJSL-Leitbildes - Wechsel von Bildungs-Erziehungs- und Betreuungssituationen im Austausch zwischen Kind und Pädagogin - Bereitstellung altersgemäßer Spiel- und Beschäftigungsmaterialien - Zusammenarbeit mit externen Fachkräften wie Sonderkindergärtnerin…