Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. N.N.,vom 22. Februar 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 23. Jänner 2006, Zl. a., betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung von Eingangsabgaben nach Art. 222 Abs. 2…
…Abgabenschuld hätte erlassen werden müssen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 8. November 2011, Zl. 600000/xxx/29/2009, wurde der Antrag auf Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung zum Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 16. November 2009, Zl. 600000/xxx/2/2009, gemäß Art. 222 Abs…
…ZK-DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden, soferne für die Waren, wenn sie nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung befinden, eine Sicherheit in der Höhe des Abgabenbetrages geleistet wird und…
…Die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung wird gemäß Art. 876a Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO nur dann ausgesetzt, wenn ein Antrag auf Erlass gemäß Art. 236 ZK vorliegt und die in Art. 244 Unterabsatz 2 ZK vorgesehenen Voraussetzungen (begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der…
…über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49697/2001-4, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach…
…über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49696/2001-4, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach…
…über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49695/2001-4, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach…
…über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49692/2001-5, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach…
…über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/54350/2001-7, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach…
…über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/54350/2001-6, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach…
…die Verpflichtung des Zollschuldners zur Entrichtung der Abgaben im Grunde des Art. 222 Abs. 2 erster Satz ZK auszusetzen. Das Zollamt Wien hat daher mit dem o.a. Bescheid vom 19. Mai 2011 zu Recht den Antrag auf Aussetzung nach der bezogenen Norm abgewiesen. Dem…
…ihm in der Vollziehung der Entscheidung (in der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung) ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Der Bf hat sich dazu weder in seinem Antrag noch im weiteren Rechtszug geäußert. Die in Art. 244 Abs. 2 ZK normierten Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung liegen…
…weil einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung von der Abgabenbehörden stattgegeben und der Termin des Zeitpunktes der Verpflichtung zur Entrichtung dieser strittigen Abgabenschuldigkeiten damit hinausgeschoben wurde, wäre - nachdem mit einer solchen Auslegung wiederum der Rechtsschutzsuchende generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung…
…wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Abgesehen von den dargestellten materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung (bei Abgabenbescheiden eine Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung) und den Vorschriften über die Sicherheitsleistung…
…wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Abgesehen von den dargestellten materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung (bei Abgabenbescheiden eine Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung) und den Vorschriften über die Sicherheitsleistung…
…Eintritt der Fälligkeit der Abgabenschuld gestellten Antrages des Abgabepflichtigen in weiterer Folge eine Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO bewilligt wurde (oder wird), ist für die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages unerheblich, weil nur ein vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung…
…wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Abgesehen von den dargestellten materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung (bei Abgabenbescheiden eine Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung) und den Vorschriften über die Sicherheitsleistung…
…zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe (VwGH 17.9.1986, 84/13/0198 u.a.). Da der Bw. seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen…
…der Berufungsvorentscheidung davon ausginge, dass diese Lohnsteuern vom Zahlungserleichterungsansuchen umfasst gewesen wären, ist zu beachten, dass ein nach Eintritt der Fälligkeit eingebrachtes Ratenansuchen nichts daran ändert, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung vorliegt, da selbst im Falle der Bewilligung einer Zahlungserleichterung lediglich der…
…Erlassverfahren), möge ersatzlos aufgehoben werden und die Vorschreibung der Einfuhrzollschuld im Betrage von € 37.975,18 und der Abgabenerhöhung im Betrage von € 308,86 unterbleiben; - die beantragte weitere Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung im Betrage von € 18.167,89 möge bewilligt werden…