…Zahlungserleichterungsansuchen, das ja die Zahlung der Abgabenschulden weiter hinausschieben sollen, nicht entkräftet. Wie bereits dargelegt, hat der Geschäftsführer die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz besteht für die Lohnsteuer: Gemäß § 79 Abs. 1 Einkommensteuergesetz hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer…
…Abgabenschulden im Vergleich zur Summe der anderen Verbindlichkeiten nicht schlechter behandeln und müsse diese zumindest anteilig erfüllen (Gleichbehandlungsgrundsatz), wobei die Bezahlung laufender Kosten, neu eingegangener Verbindlichkeiten, Sozialversicherungsabgaben ohne gleichzeitige anteilige Begleichung der Abgabenschulden gegen diesen Grundsatz verstoßen. Eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz gelte für den Lohnsteuerabzug…
…nicht ausreichten, es sei denn, er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschuldigkeiten daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz würden für Abfuhrabgaben, insbesondere für Lohnsteuer gelten. Nach § 76 Abs. 3…
…worden. Die Verwendung der Mittel sei nicht bekannt gegeben worden, an das Finanzamt seien keine Zahlungen geleistet worden. Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz würden für die Lohnsteuer bestehen. Im gegenständlichen Fall betreffe die Lohnsteuer 1999 die ausbezahlten Löhne. Eine Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten liege weiters vor, wenn…
…darzulegen, ist die Abgabenbehörde der Ermittlungspflicht nachgekommen. Der Vollständigkeit halber wird festgestellt, dass hinsichtlich der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz besteht. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO hinsichtlich der Lohnsteuer geht über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden (bzw. aller…
…96/15/0080; 30.10.2001,2001/14/0087). Bezüglich der Lohnsteuer besteht daher eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz. Hinsichtlich der Lohnabgaben für den Zeitraum 1988 bis Jänner 2001 fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der aufgrund dieser Lohnsteuerprüfung ergangene Bescheid führte hinsichtlich der Lohnsteuer zu einer…
…Zahlungen durchzuführen. Weiters bezog er sich auf den namens des Zweitgeschäftsführers an das Finanzamt eingereichten Schriftsatz vom 14. Oktober 2009 , indem dieser verweist, die Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz gelte hinsichtlich der abzuführenden Lohnsteuer auch dann, wenn es durch die volle Auszahlung der Nettolöhne und Nichtzahlung der…
…BAO³, § 9 Tz 10 und die dort zitierte Rechtsprechung). Für die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer bestehen Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz; der Lohnsteuer kommt somit gemeinsam mit der Kapitalertragsteuer ein Vorrang vor allen anderen Abgaben zu. Die Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer ist in den …
…3 EStG zu berücksichtigen, wonach die Lohnabgaben nur nach Maßgabe des tatsächlich ausbezahlten Entgeltes geschuldet seien und insofern eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz vorliege. Das Finanzamt sei gegenüber anderen Konkursgläubigern nicht benachteiligt worden, sondern habe ganz im Gegenteil höhere Zahlungen erhalten als die übrige Gläubigerschaft. Zum…
…teilweise fehlten und die vorhandenen Mittel gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt worden seien nicht nach, sei eine Haftung für den gesamten beim Primärschuldner offen gebliebenen Abgabenbetrag zulässig. Eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz bestehe für die Lohnsteuer. Betreffend der Lohnsteuer sei die abgabenrechtlich relevante Pflichtverletzung schon gemäß …
…keine liquiden Mittel darstellte, zumal die Gf. nicht uneingeschränkt darüber verfügen konnte. Die Gf. gesteht jedoch selbst zu, dass Löhne ausbezahlt wurden. Gemäß ständiger Judikatur besteht hinsichtlich der Lohnsteuer eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz, denn aus § 78 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich, dass der Arbeitgeber…
…Wird der Nachweis nicht angetreten, so kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden. Eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz besteht hinsichtlich der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO hinsichtlich der Lohnsteuer geht über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller…
…Erkenntnis des VwGH vom 19. Dezember 2002, 2001/15/0029). Diese Rechtslage bedeutet, dass der Bw. unabhängig von den vorhandenen Mitteln und der Aufzählung derselben, für die Lohnabgaben zur Gänze zur Haftung heranzuziehen sein wird. Diese Abgabe stellt damit eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz dar (Ritz…
…Abgabenbescheid samt Prüfungsbericht sei dem Masseverwalter zugestellt worden. Die Lohnsteuer sei bereits vor Konkurseröffnung fällig gewesen und von den tatsächlich ausbezahlten Löhnen und Gehältern berechnet worden. Für die Lohnsteuer gelte eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz, weil der Arbeitgeber, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur…
…Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich der Lohnsteuer über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Gläubiger hinaus; diesbezüglich besteht daher eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz (VwGH 25.2.2003, 97/14/0164). Werden demnach die Löhne zwar ausbezahlt, die darauf entfallende Lohnsteuer aber…
…als Vertreter der A Gesellschaft mbH schuldhaft nicht nachgekommen ist. Zu den ebenfalls seit Oktober des Jahres 2000 nur mehr sporadisch abgeführten Lohnabgaben ist festzuhalten, dass für diese Abfuhrabgaben eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz gilt. Sollten die vorhandenen Mittel nicht zur Bezahlung des vollen Arbeitslohnes ausreichen…
…die Ausführungen des BW vor der Kriminalabteilung der Gendarmerie gestützt. Zu den ebenfalls seit Mitte des Jahres 2002 nur mehr sporadisch abgeführten Lohnabgaben ist festzuhalten, dass für diese Abfuhrabgaben eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz gilt. Sollten die vorhandenen Mittel nicht zur Bezahlung des vollen Arbeitslohnes ausreichen…
…E150 a-g) Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich Lohnsteuer über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden (bzw. aller Gläubiger) hinaus; diesbezüglich besteht daher eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz (z.B. VwGH 25.2.2003, 97/14/0164). Die Nichtabfuhr von Lohnsteuer…
…zu den diesbezüglich geänderten Beträgen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wäre daher mangelhaft gewesen. Richtig führe die Finanzbehörde aus, dass für die Lohnsteuer eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz bestehe. Die Lohnsteuer dürfe nicht anteilig gekürzt werden, sondern müsse zur Gänze für die ausbezahlten Löhne und Gehälter…
…das Finanzamt zutreffend auf § 78 Abs. 3 EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung. Es besteht hier eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach dieser Bestimmung hat nämlich der Arbeitgeber, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes ausreichen, die Lohnsteuer von dem…