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UFSK RV/0173-K/051. Steuerpflicht von Ablösezahlungen für die Aufgabe von Rechten (hier: Bootseinstellrecht) 2. Auslegung von Verträgen bei Vorliegen einer Vertragslücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.05.2006

…Abschluss des Geschäftes Konfliktsfälle auftreten, die von den Parteien nicht bedacht und daher auch nicht ausdrücklich geregelt worden seien - primär das dispositive Recht eingreift, dessen Zweck es gerade ist, für im Vertrag nicht geregelte Fragen Regeln zur Verfügung zu stellen. Eine für ergänzende Vertragsauslegung Raum…

UFSW RV/2306-W/05Gegenleistung bei Übergabsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2009

…gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht…

UFSI RV/0369-I/03Sind zwei getrennt abgeschlossene Verträge (Übergabevertrag und ein von den Übernehmern vereinbarter Realteilungsvertrag) als eine Einheit aufzufassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2003

…beiden am 30.5. unmittelbar nacheinander unterschriebenen Verträge eine Einheit sind." Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der…

UFSI RV/0519-I/03Auslegung eines Übergabsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004

…als Geschenknehmer bezeichnet wurden. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Unter "Absicht…

UFSG RV/0634-G/021) Wiederaufnahme von Amts wegen bei unvollständig bekannt gegebenen Sachverhalt; 2) Fremdüblichkeit von Darlehensvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen; 3) Lebensgefährte der Tochter zählt zum Kreis der nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004Teil 1/2

…ob die formelle rechtliche Gestaltung eines Rechtsgeschäftes seiner wirtschaftlichen Bedeutung entspreche. § 21 BAO sei keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen, sondern eine Richtlinie zur Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte (Tatfragen). Es sei daher bei Vorliegen einer derartigen Leistungsbeziehung im Einzelfall die Sachverhaltsfragen an Hand besonderer Kriterien…

UFSW RV/2432-W/08Übernahme eines in Folge von Förderungsverstößen rückforderbaren Wohnbauförderungsbeitrages als bedingte Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2012

… 914 ABGB zu beurteilen. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Unter "Absicht…

UFSG RV/0473-G/05Im Zusammenhang mit gemischten Schenkungen ist von einem krassen Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen nach Ansicht des VwGH schon dann auszugehen, wenn die Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung um 25% unterschreitet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2009

…bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Jeder Vertragspartner muss sich die Auslegung seines Verhaltens…

UFSL RV/0637-L/07Schenkung einer Liegenschaft, welche teilweise von einem Dritten betrieblich genutzt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010

…bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Jeder Vertragspartner muss sich aber die Auslegung seines…

UFSG RV/0820-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 Z 1GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

…als nachfolgender Wohnungseigentumswerber diesem Vertrag beitritt, beim Architekten liegt, unrichtig sei, wird Folgendes entgegengehalten. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen…

UFSG RV/0822-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

…als nachfolgender Wohnungseigentumswerber diesem Vertrag beitritt, beim Architekten liegt, unrichtig sei, wird Folgendes entgegengehalten. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen…

UFSW RV/0074-W/08Einheitlicher Erwerbsvorgang betreffend mehrere Grundstücke einer wirtschaftlichen Einheit, von denen nur ein Teil der Flurbereinigung dient.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2009

…als ein Grundstück zu behandeln. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen ist, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht…

UFSF RV/0031-F/06Wirtschaftliches Eigentum einer Hotel GmbH an den umgebenden Grundstücken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2006Teil 2/2

Nach § 914 ABGB ist bei Auslegung von Verträgen die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Näher ausgeführt bedeutet dies, dass der Wille der erklärenden Partei so zu ergründen ist, wie der andere…

UFSI RV/0131-I/05Übergabsvertrag: Vertragsauslegung, Gegenstand der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2006

…bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Jeder Vertragspartner muss sich die Auslegung seines Verhaltens…

UFSI RV/0130-I/05Übergabsvertrag: Vertragsauslegung, Gegenstand der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2006

…bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Jeder Vertragspartner muss sich die Auslegung seines Verhaltens…

UFSI RV/0521-I/03Vorliegen des der Besteuerung unterworfenden Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2004

…aus dem Übergabsvertrag begründet abzuleiten war. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht…

UFSI RV/0520-I/03Vorliegen des der Besteuerung unterworfenen Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…aus dem Übergabsvertrag begründet abzuleiten war. Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht…

UFSG RV/0110-G/08Lastenfreie schenkungsweise Übergabe, obwohl vormaliger Verkäuferin lebenslanges Wohnungsrecht eingeräumt wurde - Höhe der Bemessungsgrundlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2009

…bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Jeder Vertragspartner muss sich die Auslegung seines Verhaltens…

UFSG RV/0104-G/08Lastenfreie schenkungsweise Übergabe einer Liegenschaft, obwohl vormaliger Verkäuferin lebenslanges Wohnungsrecht eingeräumt wurde - Höhe der Bemessungsgrundlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2009

…bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Jeder Vertragspartner muss sich die Auslegung seines Verhaltens…

UFSI RV/0128-I/05Übergabsvertrag: Vertragsauslegung, Gegenstand der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2006

…bei der Auslegung von Verträgen (zwar) nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Jeder Vertragspartner muss sich die Auslegung seines Verhaltens…

UFSG RV/0034-G/05Nach Vorschreibung der Schenkungssteuer für eine Rechtseinräumung erfolgt erstmals im Berufungsverfahren Vorlage einer Zusatzvereinbarung, wonach die Zuwendung bedingt erfolgt sei. Steuerschuld ist bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des in Rede stehenden Vertrages entstanden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2005

…2001/16/0241). Nach § 914 ABGB ist bei Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern es ist die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (VwGH vom…