…ist daher nicht von der Hand zu weisen, ist jedoch nicht entscheidungsrelevant. Ingesamt kann festgehalten werden, dass die tatsächliche Ergebnisverteilung der Bw. im Jahr 1996 weder dem Zusammenschlussvertrag noch den Intentionen des Gesetzes entsprach. In gesetzeskonformer Auslegung des Zusammenschlussvertrages war daher die von der Betriebsprüfung…
… 11a EStG 1988 stehen soll, prädestiniert erscheine. Im Vorlageantrag wird die Rechtsansicht vertreten, es liege im Wirkungsbereich des Unabhängigen Finanzsenates, eine verfassungswidrige Auslegung von § 11a EStG 1988 zu vermeiden. Deshalb werde der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid als verfassungswidrig und im Hinblick auf die Bestimmung…
…Gesetzeswortlauts sowie der Richtlinie, welche für ihn eine bindende Anweisung darstelle, orientiert. Das vorstehende Erkenntnis habe eine Änderung der "Verwaltungsgebarung" bewirkt, durch das vorstehende Erkenntnis seien die Gewerbesteuer-Richtlinien mehr oder weniger "over-ruled" worden. Die Rechtslage ergebe sich als Summe von Gesetzestext und Auslegung…
…ist bei Auslegung von Gesetzesbestimmungen der in einer Gesetzesvorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist, maßgebend. Gegenstand der Auslegung ist dabei der Gesetzestext als Träger des…
…ist bei Auslegung von Gesetzesbestimmungen der in einer Gesetzesvorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist, maßgebend. Gegenstand der Auslegung ist dabei der Gesetzestext als Träger des…
…darstelle. Was die Auslegung von Gesetzesbestimmungen anbelangt, hat etwa der VwGH im Erkenntnis vom 20.11.1997, 95/15/0012, ausgeführt, dass der in einer Gesetzesvorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang…
…07). Was die Auslegung von Gesetzesbestimmungen anbelangt hat etwa der VwGH im Erkenntnis vom 20.11.1997, 95/15/0012, ausgeführt, dass der in einer Gesetzesvorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang…
…Verein im Sinne der §§ 34 ff BAO handle. Hingegen seien folgende Punkte strittig: - Liege trotz mangelnder Gewinnerzielungsabsicht Körperschaftsteuerpflicht vor? Unter Auslegung von Gesetzestext und Judikatur liege gemäß EStR 2000, Rz 5414, Gewinnabsicht und damit Körperschaftsteuerpflicht nur dann vor, wenn nicht Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss angestrebt…
…auch der Unabhängige Finanzsenat anschließt, die wirtschaftliche Betrachtung als Element der teleologischen Interpretation der Auslegung von Gesetzesvorschriften dient (Ritz, BAO4, § 21, Tz 6). 7. Schlussfolgerung Die Befreiung des § 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz umfasst ausschließlich die Gesellschaftsteuer für den Ersterwerb von Rechten aus dem Partizipationskapital gemäß § 23 Abs…
…Abs. 3 KStG 1988 ist entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Auslegung von Gesetzesvorschriften nicht allein nach dem Wortlaut sondern auch nach den anderen Auslegungsmethoden wie dem Bedeutungszusammenhang und der Gesetzessystematik, der historischen Interpretation mit Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien und der objektiv-teleologischen Interpretation auszulegen. Nach …
…haben die Mitglieder des UFS gemäß § 4 UFSG ihr Amt mit "ganzer Kraft, unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben". Die Mitglieder sind damit von Gesetzes wegen verpflichtet, beiden Parteien in gleicher Weise unparteiisch Gehör zu schenken und werden damit zu unabhängigen Kontroll- u. Rechtsschutzorganen…
…Interpretation des Wortlautes zulassen. Die teleologische Interpretation suche nach dem objektiven Sinn und Zweck einer Rechtsnorm im Kontext einer bestimmten Rechtsordnung. Allen Interpretationsmöglichkeiten gemein sei aber jedenfalls die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung von Gesetzesstellen im Sinne einer "Gleichheitskonformität". Die Abgabenbehörde hätte also den § 205 BAO…
…EStG - soweit es der Gesetzeswortlauf zulasse - allenfalls eine Rolle spielen, sei aber für § 37 Abs. 5 EStG 1988 ohne Relevanz. Die Zahlung sei nicht "erst Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses" gewesen. Gemäß § 914 ABGB sei bei der Auslegung von Verträgen nicht am buchstäblichen Sinn des…
…Arbeitgeber fortgesetzt, erfolgt anstelle der Auszahlung der Abfertigung gemäß Z 6 die Anrechnung der der Abfertigung zugrunde liegenden anrechenbaren Dienstzeiten auf das neue Dienstverhältnis (RdW 1987 Seite 61). Die neue Rechtsprechung des OGH ( 9 06 A 231 /01 p ) ziehe zur Auslegung von Abfertigungsansprüchen § 914…
…Abs. 3 KStG 1988 ist entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Auslegung von Gesetzesvorschriften nicht allein nach dem Wortlaut sondern auch nach den anderen Auslegungsmethoden wie dem Bedeutungszusammenhang und der Gesetzessystematik, der historischen Interpretation mit Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien und der objektiv-teleologischen Interpretation auszulegen. Nach …
…Abs. 3 KStG 1988 ist entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Auslegung von Gesetzesvorschriften nicht allein nach dem Wortlaut sondern auch nach den anderen Auslegungsmethoden wie dem Bedeutungszusammenhang und der Gesetzessystematik, der historischen Interpretation mit Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien und der objektiv-teleologischen Interpretation auszulegen. Nach …
…Der Gesetzgeber habe bei Ermöglichung von Beteiligungsmodellen der gegenständlichen Art die Absicht verfolgt, für Anleger einen steuerlichen Anreiz zur Beteiligung an der Finanzierung bestimmter Vorhaben zu schaffen. Es könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, durch eine spätere einengende Auslegung von Steuervorschriften durch die Finanzbehörden…
…des Gesetzesbestimmung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 - keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Unfallrenten im Jahre 2003 hat, insbesondere nicht der Nichtigkeit von Anfang an bedeutet. Die Berufung des Bw. richtet sich nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von Gesetzen…
…der Gesetzesbestimmung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 - keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Unfallrenten im Jahre 2003 hat, insbesondere nicht deren Nichtigkeit von Anfang an bedeutet. Die Berufung des Bw. richtet sich nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von Gesetzen…
…Gesetzesbestimmung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 - keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Unfallrenten im Jahre 2003 hat, insbesondere - wie die Bw. vermeint - nicht deren Nichtigkeit von Anfang an bedeutet. Die Berufung richtet sich nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von…