…vom Gesetzestext gedeckt ist! In der Hoffnung, dass der UFS tatsächlich "unabhängig" ist, bin ich überzeugt, dass er gegen das BM entscheiden wird - wenn er das darf. Sollte der UFS die Auslegung des § 24 für rechtens halten, müsste ich den Betrag abschreiben, denn den VFGH…
…Wegen einer Reihe von Rechtsgründen und im Hinblick auf die gebotene Auslegung des § 232 Abs. 3 BAO sei eine eindeutige rasche Erledigung geboten. Der unabhängige Finanzsenat deute die sinngemäße Anwendung gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes augenscheinlich in eine Nichtanwendung um. Im Schriftsatz vom 22…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen integrierten Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…Jahr 2002 nach der am 8. Februar 2006 durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: 1. Der Berufung vom 11. August 2004 gegen den Bescheid vom 8. Juli 2004 betreffend Feststellung der im Kalenderjahr 2002 erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO wird teilweise Folge gegeben. Dieser Bescheid wird abgeändert…
…der amtlichen Vordrucke wurde ordnungsgemäß unterfertigt. Das Begleitschreiben weist nur ganz allgemein die Bw. als GT aus, der Wille über den Gruppenumfang (Benennung der GM) kann daraus auch bei großzügiger Auslegung nicht herausgelesen werden. Weiters enthält dieses Schreiben keine Erklärung im Sinne des § 9 Abs…
…GmbH, Steuerberatungskanzlei, OU, vom 9. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 19. Oktober 2006 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Stiftungsurkunde vom 7. Juli 2006 wurde die V-Privatstiftung , die Berufungswerberin…
…habe. Wegen einer Reihe von Rechtsgründen und im Hinblick auf die gebotene Auslegung des § 232 Abs. 3 BAO sei eine eindeutige rasche Erledigung geboten. Der unabhängige Finanzsenat deute die sinngemäße Anwendung gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes augenscheinlich in eine Nichtanwendung um. Im Schriftsatz vom…
…der Insolvenz noch nicht betroffen war. Auch der Anspruch auf Abfertigung besteht - wirtschaftlich - für die zuvor als Dienstnehmer geleisteten Arbeitszeiten, die nicht insolvenzverfangen waren. Eine solche Auslegung würde aber wohl zu weit gehen. Wie vom Unabhängigen Finanzsenat wiederholt ausgesprochen wurde, ist diese Vorschrift deshalb so…
…2 Z 4 ErbStG keine Anwendung finden könne, da ein Erbanspruch niemals entstanden sei und eine derartig extensive Auslegung auch im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise durch den Gesetzestext nicht mehr gedeckt sei. Ein Betrag, den die Erben an eine Person, die gar nicht Legatarin ist…
…1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD-Tower, vom 13. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. April 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 nach der am 5. April 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird…
…wurde auch die Berufung gegen den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid 2012 abgewiesen. Im Vorlageantrag wird ausgeführt, dass Pensionseinkünfte, hinsichtlich derer Österreich kein Besteuerungsrecht zusteht, vom Begriff der "zu versteuernden Pensionsbezüge" in § 33 Abs. 6 letzter Satz EStG nicht umfasst seien. Schon in grammatikalischer Auslegung könnten mit dem…
…über die Berufung des DZ, N, vom 6. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 24. September 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend Einkommensteuer 1989 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Das Anbringen, das Verfahren betreffend Einkommensteuer für…
…1180 Wien, Vinzenzgasse 16, vom 13. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 17. September 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 23. Juli…
…Fall der vorläufige Bescheid erkennen lassen, von welcher Unsicherheit die erlassende Behörde ausging. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist dieses Erfordernis im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Der vorläufige Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2002 gibt als Begründung lediglich den Gesetzestext des § 200 Abs. 1 BAO wieder…
…Münzgrabenstraße 36, vom 17. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Oktober 2005 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Hinsichtlich der geänderten Feststellung und Aufteilung der Einkünfte wird auf…
…- Bei Auslegung des Gesetzestextes ist dieser Bericht zu verfassen, egal ob nun nach erfolgter Betriebsprüfung eine Schlussbesprechung stattfand oder nicht (da andernfalls eine entsprechende Regelung in den Gesetzestext aufgenommen worden wäre): § 150 BAO ist in der Folge auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt (Betriebsprüfung ohne Schlussbesprechung) anzuwenden…
…dem Gesetz nicht zu entnehmen, dass der Einnahmenausfall gegen den Willen des Entschädigten erfolgt sein müsse. Die Unhaltbarkeit der Auffassung von Kohler, welcher offenkundig auch die belangte Behörde gefolgt sei, zeige sich jedoch dann, wenn bei der Auslegung dem Sinn und Zweck des § 37 Abs…
…aus dem Durchrechnungszeitraum sind in einer gesonderten Honorarnote bekannt zu geben und innerhalb von 3 Monaten zu bezahlen" An GF-Bezug erhielt der Gf im Jahr 1999 jeweils zum 1.2, 1.3, 30.4. und 31.5. den Betrag von ATS 44.850,-- überwiesen…
…Haftungspflichtige sei daher im besonderen dem Risiko eines Interpretationsirrtums ausgesetzt und daher auf die durch den Gesetzgeber oder die Verwaltung vorgenommene Interpretation angewiesen. Um sein Haftungsrisiko zu begrenzen, sei der Steuergläubiger verpflichtet, dem Haftungspflichtigen Leitlinien für Auslegung der von ihm anzuwendenden abgabenrechtlichen Bestimmungen zu geben…
…Y-GmbH beigebracht worden, was seines Erachtens auch nicht erforderlich sei. Zum Punkt "Arbeitskleidung samt Reinigung" meinte der Bw., er könne den genannten Begriff "typische Berufskleidung" nach den Gesetzestexten nicht nachvollziehen, weshalb für ihn gemäß § 6 ABGB eine unzulässige Auslegung vorliege. Unter Wiedergabe ua. des …