…Lohnsteuerprüfungen (Berichte vom 29. März und 8. August 2008) und durchgeführten behördlichen Ermittlungsmaßnahmen wurden Lohnanteile schwarz ausbezahlt bzw. Aushilfskräfte unangemeldet beschäftigt. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm diese Feststellungen zum Anlass, um gegen den Bf ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde…
… Anm. Ref.) ist im Reitstall beschäftigt. Weiteres Personal oder Aushilfskräfte werden nicht beschäftigt. In der Reitanlage werden die eigenen 3 Pferde und Ponys (davon 2 Schulpferde für den Reitunterricht) eingestelltund stehen für Fremdpferde 6 Pferdeboxen zur Verfügung. Derzeit werden 3 Fremdpferde zur Betreuung und Fütterung…
…August 2008) sowie weiteren behördlichen Ermittlungsmaßnahmen ergebe. Demnach seien an Beschäftigte Lohnanteile schwarz ausbezahlt bzw. seien Aushilfskräfte unangemeldet beschäftigt worden. Die Verpflichtung zur Führung ordnungsgemäßer Lohnkonten sei der Bf. als tatsächlicher Entscheidungsträgerin und Geschäftsführerin der H-GmbH sowie Geschäftsführerin zahlreicher anderer GmbHs zweifellos bekannt gewesen…
…Beschäftigung von Ausländern beruhe, sei angesichts der Urkundenvorlage, aus welcher die Vornahme der Anmeldung der im Jahr 2002 beschäftigten Dienstnehmer und Aushilfskräfte , die Nachverrechnung von Steuern und Abgaben sowie die Abrechnung der Baustellen ersichtlich sei und des gleichzeitig vorgelegten Telefaxes Herrn Dr. Ss vom 10…
…für das Jahr 1996 durch, bei der u.a. folgendes festgestellt wurde (Tz 15): Die Lohnkonten für die Aushilfskräfte wurden mangelhaft geführt (keine Adressen und Versicherungsnummern, oft nur Familiennamen) und auch über Vorhalt konnten keine genaueren Daten bekannt gegeben werden , daher werden die unten angeführten…
…Nachfolgend werde dargelegt, weshalb keine zu hohen Aufwendungen verrechnet worden seien. Der Betriebsprüfer habe einen Verrechnungsstundensatz von 150,00 S für gerechtfertigt erachtet. Er habe dabei einen Vergleich mit anderen "Aushilfskräften", welche 100,00 S pro Stunde verdient hätten, vorgenommen. Selbst unter Heranziehung der Grundsätze…
…März 2002 gab der Bw. an, dass es Aufzeichnungen über die mit den Aushilfskräften erfolgten Abrechnungen geben würde. So habe er im September 1998 eine Liste über die zur Auszahlung gelangten Beträge erstellt, deren Erhalt von den jeweiligen Empfängern auch quittiert worden sei. Mit Eingabe…
…Davon werden 7,51 ha landwirtschaftlich genutzt, der Rest ist Waldfläche. Der Betrieb wird als Einmannbetrieb mit fallweiser Inanspruchnahme von Aushilfskräften (Maschinenring) geführt. Der dem Berufungsverfahren zugrundeliegende Sachverhalt ist im Einzelnen der o.a. Berufungsentscheidung und dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu entnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof führte…
…Der Bescheid sei auch insofern rechtswidrig, weil zwischen hauptberuflich Beschäftigten und nebenberuflich tätigen Aushilfskräften nicht unterschieden worden ist. Weitere Vorbringen und Beweise wurden ausdrücklich vorbehalten. Mit Bericht vom ohne Datum (eingelangt am 26.3.2007) legte das Finanzamt Graz-Umgebung die Berufung aus verwaltungsökonomischen Gründen…
…des Ergebnisses des Untersuchungsverfahrens und der nach der Aktenlage glaubwürdigen Verantwortung der Bw. in objektiver und subjektiver Hinsicht erwiesen. Ein Lohnkonto sei für jeden Arbeitnehmer, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften zu führen. Im Lohnkonto seien fortlaufend der gezahlte Arbeitslohn, aber auch geldwerte Vorteile gemäß …
…Inventur, Finanzen, Buchhaltung ....". Ein Vergleich mit anderen Aushilfskräften habe erbracht, dass diese lediglich einen Stundensatz von 100,00 S brutto erhielten. Diese während des ganzen Jahres erbrachten Leistungen seien erst Mitte bzw. Ende Dezember 1998 verrechnet worden. Da diese Vorgangsweise nicht der Fremdüblichkeit entspreche und…
…beiden Personen nicht um Dienstnehmer handelt, weder im abgabenrechtlichen noch im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. 6. Was nun die Haftung der Berufungswerberin für DB und DZ angeht, die für die Zahlungen an "Aushilfskräfte" abzuführen gewesen wären, verweist der Bescheidinhalt auf den Bericht, der gemäß § 150 BAO über…
…Betrieb, sondern zur Abdeckung sämtlicher entstehender Kosten, wie Werbemaßnahmen, Auslandfahrten des Bw. zur Anwerbung neuer Prostituierter sowie zur Bezahlung der in Abwesenheit des Bw. tätigen Aushilfskräfte bestimmt gewesen seien. Zu dem vom Bw. angesprochenen Sonntagsruhetag ergänzend befragt, bemerkte A , dass es zwar angedacht gewesen sei…
…die derartige Unterlagen beruflich benötigt, an externe Gewerbetreibende vergeben wird oder für die eigens Aushilfskräfte als Dienstnehmer beschäftigt werden. Die Vergabe derartiger Aufträge - in welcher Rechtsform immer - an fremde Dritte ist in der gegenständlichen Sachverhaltskonstellation absolut unüblich. Typischerweise werden derartige Arbeiten entweder vom Steuerpflichtigen selbst…
…Bw. diesbezüglich keinerlei Anhaltspunkte liefert, wird davon ausgegangen, dass nicht nur die genannte Kellnerin "Schwarzzahlungen" erhielt, sondern auch weitere Aushilfskräfte auf diese Weise bezahlt wurden. Mangels anderer Anhaltspunkte wird davon ausgegangen, dass auch die Personalkosten um 100% zu erhöhen sind. Da keine weiteren Rechnungen, die…
…eine Buchhaltung und Bilanzen. Aushilfskräfte im Service und der Reinigung wurden nicht in den Aufzeichnungen erfasst. Als Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der Gesellschaft wird im Prüfungsbericht Mitte Jänner 2008 angegeben und dies mit einem Abschlussevent als Teil des Kaufpreises konkretisiert. Diese Feststellung führte auch…
…Kassensystem könnte zur Trennung der Entgelte nach tatsächlichem Umsatz verwendet werden. Dem Einwand des Bw., dass der Einsatz von Aushilfskräften im Service, denen die Bedienung der Registrierkasse auf Grund des großen Zeitdrucks zu den Stoßzeiten nicht zugemutet werden könne, zu einer erhöhten Fehlerfassung führen würde…
…gegriffen. Es bestehen auch keine Bedenken, vom Mindestlohn laut Kollektivvertrag als Basis für die Zuschätzung auszugehen - auch dann nicht, wenn Aushilfskräfte, wie dies teilweise anlässlich der Kontrollen von den angetroffen Personen erklärt wurde, nur durch Sachleistungen entlohnt wurden. Seitens der Berufungswerberin wurde für ihren Einwand…
…gearbeitet zu haben. Am Montag und Samstag habe der Bf. selbst Dienst versehen, bzw. seien Aushilfskräfte beschäftigt worden. Sie habe nur bei Krankheit von anderen Personen gelegentlich Mehrstunden geleistet, aber keine regelmäßigen Überstunden erbracht. Frau B.N. gab an, keine Auskünfte zu dem Beschäftigungsumfang von…
…habe. Sein Beauftragter sei D.S. mit späterem Namen S.D. gewesen. Dieser sei täglich anwesend gewesen, arbeitete, habe bei Bedarf auch Aushilfskräfte des Bw. organisiert. Somit könne C.N. eine Tätigkeit des Bw. im Jahre 2005 nur bestätigen. Seinen Erinnerungen zufolge, habe C.N…