IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ralf Schatzl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stefan Franz Tengler, Aigner Straße 78, Tür 16, 5026 Salzburg, über die Beschwerde vom 21. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
…wie zB bei Volontären, Ausländern, für die bei Beschäftigungen über vier Monate eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich ist und insbesondere dann, wenn die Beschäftigungsbewilligung nur für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr, wie dies zB bei Aushilfskräften der Fall ist, beantragt wird (siehe EStR 2000 Rz 25).
…spricht für die Annahme eines Dienstverhältnisses (VwGH 31.3.1987, 86/14/0163). 15.4.5.4 Aushilfskräfte Rz 973a: Bei Aushilfskräften, die regelmäßig (zB jeden oder jeden zweiten Samstag) aufgrund der höheren Kundenfrequenz zur Verstärkung des vorhandenen Lager- und Verkaufspersonals zu vorgegebenen Arbeitszeiten gegen…
3.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe und Aushilfskräfte mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988) Rz 71: Der für die Steuerbefreiung in Betracht kommende Personenkreis ergibt sich aus den Bestimmungen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 49/2002. Die Einkünfte sind gemäß § 3…
…Abs. 1 Z 10 und 11 EStG 1988 (begünstigte Auslandstätigkeiten, Fachkräfte der Entwicklungshilfe, Aushilfskräfte), die nach § 3 Abs. 1 Z 32 EStG 1988 (Abgeordnete zum EU-Parlament) sowie die auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen steuerfreien Einkünfte sind bei der Ermittlung des Grenzbetrages zu berücksichtigen. Einkünfte, die…
…Aufgrund einer bei der Bf. durchgeführten Außenprüfung (AP) hinsichtlich Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2008 bis 2010 kam es zu folgenden Feststellungen. Für im Prüfungszeitraum 2008 bis 2010 bezahlte Aufwendungen für diverse Aushilfskräfte seien gem. § 69 EStG 1988 sowohl…
…normalerweise von einer Person, die derartige Unterlagen beruflich benötigt, an externe Gewerbetreibende vergeben wird oder für die eigens Aushilfskräfte als Dienstnehmer beschäftigt werden. Die Vergabe derartiger Aufträge - in welcher Rechtsform immer - an fremde Dritte ist in der gegenständlichen Sachverhaltskonstellation absolut unüblich. Typischerweise werden derartige Arbeiten…
…DB, DZ und Kommunalsteuer abgerechnet." Gegen diesen (Sammel)Bescheid wurde (damals) rechtzeitig Berufung erhoben. Gestützt auf die festgestellte Zahlung von € 10.276,00 an bei der Berufungswerberin beschäftigten Aushilfskräfte wurde dieser Betrag als Bemessungsgrundlage für die "genannten" Abgaben verwendet. Sachverhaltsmäßig verhalte es sich so…
…Im Zuge einer abgabenbehördlichen Überprüfung des Jahres 2007 wurde festgestellt, dass vor der Eröffnung des Betriebes die Bf. einige „Auftragnehmer“ über Werkverträge mit der Abhaltung von Card Dealer-Kursen betraute und diesen Trainern (Floormen) sowie anderen Aushilfskräften für z.B. Herstellung und Bespannen von Pokertischen…
…Lohnsteuerprüfungen (Berichte vom 29. März und 8. August 2008) und durchgeführten behördlichen Ermittlungsmaßnahmen wurden Lohnanteile schwarz ausbezahlt bzw. Aushilfskräfte unangemeldet beschäftigt. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm diese Feststellungen zum Anlass, um gegen den Bf ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde…
… Anm. Ref.) ist im Reitstall beschäftigt. Weiteres Personal oder Aushilfskräfte werden nicht beschäftigt. In der Reitanlage werden die eigenen 3 Pferde und Ponys (davon 2 Schulpferde für den Reitunterricht) eingestelltund stehen für Fremdpferde 6 Pferdeboxen zur Verfügung. Derzeit werden 3 Fremdpferde zur Betreuung und Fütterung…
…August 2008) sowie weiteren behördlichen Ermittlungsmaßnahmen ergebe. Demnach seien an Beschäftigte Lohnanteile schwarz ausbezahlt bzw. seien Aushilfskräfte unangemeldet beschäftigt worden. Die Verpflichtung zur Führung ordnungsgemäßer Lohnkonten sei der Bf. als tatsächlicher Entscheidungsträgerin und Geschäftsführerin der H-GmbH sowie Geschäftsführerin zahlreicher anderer GmbHs zweifellos bekannt gewesen…
…Beschäftigung von Ausländern beruhe, sei angesichts der Urkundenvorlage, aus welcher die Vornahme der Anmeldung der im Jahr 2002 beschäftigten Dienstnehmer und Aushilfskräfte , die Nachverrechnung von Steuern und Abgaben sowie die Abrechnung der Baustellen ersichtlich sei und des gleichzeitig vorgelegten Telefaxes Herrn Dr. Ss vom 10…
…für das Jahr 1996 durch, bei der u.a. folgendes festgestellt wurde (Tz 15): Die Lohnkonten für die Aushilfskräfte wurden mangelhaft geführt (keine Adressen und Versicherungsnummern, oft nur Familiennamen) und auch über Vorhalt konnten keine genaueren Daten bekannt gegeben werden , daher werden die unten angeführten…
…Nachfolgend werde dargelegt, weshalb keine zu hohen Aufwendungen verrechnet worden seien. Der Betriebsprüfer habe einen Verrechnungsstundensatz von 150,00 S für gerechtfertigt erachtet. Er habe dabei einen Vergleich mit anderen "Aushilfskräften", welche 100,00 S pro Stunde verdient hätten, vorgenommen. Selbst unter Heranziehung der Grundsätze…
…März 2002 gab der Bw. an, dass es Aufzeichnungen über die mit den Aushilfskräften erfolgten Abrechnungen geben würde. So habe er im September 1998 eine Liste über die zur Auszahlung gelangten Beträge erstellt, deren Erhalt von den jeweiligen Empfängern auch quittiert worden sei. Mit Eingabe…
…Bescheide vom 11. Februar 2010 verwiesenen (und ebenfalls mit 11. Februar 2010 datierten) Bericht hat das Finanzamt dazu nur ausgeführt "Nachversteuerung von Aushilfskräften (Reinigungsarbeiten)" bzw. "abgabenpflichtige Kilometergelder für die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte" (betreffend des Dienstnehmers H). Seine dagegen eingebrachte Berufung vom 11. März 2010 hat…
…Davon werden 7,51 ha landwirtschaftlich genutzt, der Rest ist Waldfläche. Der Betrieb wird als Einmannbetrieb mit fallweiser Inanspruchnahme von Aushilfskräften (Maschinenring) geführt. Der dem Berufungsverfahren zugrundeliegende Sachverhalt ist im Einzelnen der o.a. Berufungsentscheidung und dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu entnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof führte…
…Der Bescheid sei auch insofern rechtswidrig, weil zwischen hauptberuflich Beschäftigten und nebenberuflich tätigen Aushilfskräften nicht unterschieden worden ist. Weitere Vorbringen und Beweise wurden ausdrücklich vorbehalten. Mit Bericht vom ohne Datum (eingelangt am 26.3.2007) legte das Finanzamt Graz-Umgebung die Berufung aus verwaltungsökonomischen Gründen…
…des Ergebnisses des Untersuchungsverfahrens und der nach der Aktenlage glaubwürdigen Verantwortung der Bw. in objektiver und subjektiver Hinsicht erwiesen. Ein Lohnkonto sei für jeden Arbeitnehmer, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften zu führen. Im Lohnkonto seien fortlaufend der gezahlte Arbeitslohn, aber auch geldwerte Vorteile gemäß …