…88), sondern auf Grund der bereits in Höhe von jeweils € 1.875,00 vorgeschriebenen drei Quartale 2007 mit dem Betrag des Ausgleichsviertels von € 44.115,88 entstand. Die Festsetzung des Säumniszuschlages in Höhe von € 882,32 erfolgte somit - ungeachtet eventueller Abänderungen gemäß …
…setzte das Finanzamt am 10.5.2013 einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von 101,80 € fest. Am 27.5.2013 wurde die am 15.5.2013 fällige Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2013 in Höhe von 2.774,00 € am Konto verbucht (Ausgleichsviertel)…
…€ fest. Daraus ergaben sich vierteljährliche Vorauszahlungen von 363,00 € sowie eine Vorauszahlung für das zweite Quartal 2007 in Höhe von 726,00 € (Ausgleichsviertel). Von der Berufungswerberin wurden zwar monatliche Teilzahlungen in Höhe von 70,00 € auf das Abgabenkonto überwiesen. Da diese…
…festgesetzten Einkommensteuer, die am 29.5.2008 fällig war. Mit weiterem Bescheid vom 22.4.2008 wurden die Vorauszahlungen für 2008 und Folgejahre mit 1.367,05 € festgesetzt. Für 2008 ergab sich damit eine am 18.8.2008 fällige Teilvorauszahlung (Ausgleichsviertel im Sinne des §…
…Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Das streitgegenständliche Nachsichtsansuchen bezieht sich auf die Vorschreibung eines Säumniszuschlages betreffend die Körperschaftsteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2002 (Ausgleichsvierteljahresbetrag). Die Jahresvorauszahlung…
…vom 9. August 2008 begehrte der Bw die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2008 auf 30.000 Euro. Weiters beantragte er "bis zur Klärung der Angelegenheit (...) die Stundung des bereits vorgeschriebenen Ausgleichsviertels". Mit Bescheid vom 14. August 2008 setzte das Finanzamt die Einkommensteuervorauszahlungen antragsgemäß herab. Das Zahlungserleichterungsansuchen…
…Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung nicht berührt werden, sondern der Unterschiedsbetrag erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen ist (Ausgleichsviertel), wurde die am 18.8.2008 fällige Vorauszahlung für das dritte Quartal 2008 am Abgabenkonto am…
…worden sei. Am 1.8.2005 sei die Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2004 im Betrag von 12.692,54, € das Ausgleichsviertel für das dritte Quartal 2004 mit 6.783,00 €, und die Lehrlingsprämie im Betrag von 2.000,00 € gebucht worden. Dies…
…Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide auf Grund eines…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…vom 10. September 2004 abgewiesen worden, da mit Ausgleichsviertel vom 25. August 2004 eine Gutschrift von € 173.649,00 auf dem Abgabenkonto erfolgt sei und somit der Grund für das Zahlungserleichterungsansuchen weggefallen gewesen sei. Für die nachgeforderte Einkommensteuer 2002 laut Berufungsvorentscheidung vom 20. August…
…erklärt, da einem Auftrag, Mängel der Berufung zu beheben nicht nachgekommen wurde. Am 17. Oktober 2001 wurde das Abgabenkonto der Berufungswerberin mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung für Oktober bis Dezember 2001 mit 210.600,00 S belastet (Ausgleichsviertel). Die Vorauszahlung war am 15. November 2001 fällig…
…Vorauszahlungen nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Es ist sohin in das - unter Beachtung des § 20 BAO zu übende - Ermessen der Behörde gestellt, die Vorauszahlung abweichend von der sich aus § 45 Abs…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…4" durch den Unabhängigen Finanzsenat kann daher nicht erfolgen. Informationshalber wird jedoch mitgeteilt, dass der Unterschiedsbetrag, der sich aus einer Erhöhung der Vorauszahlungen (hier: durch die Veranlagung 2002) ergibt, bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsbetrages auszugleichen ist (Ausgleichsviertel im Sinne des § 45, Abs. 3 EStG 1988)…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…