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29 Treffer1641 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0456-W/08Säumniszuschlag, Einkommensteuervorauszahlungen als Masseforderungen, keine Aufteilung bei Ausgleichsviertel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2008

…88), sondern auf Grund der bereits in Höhe von jeweils € 1.875,00 vorgeschriebenen drei Quartale 2007 mit dem Betrag des Ausgleichsviertels von € 44.115,88 entstand. Die Festsetzung des Säumniszuschlages in Höhe von € 882,32 erfolgte somit - ungeachtet eventueller Abänderungen gemäß …

UFSL RV/0767-L/13Keine Zahlungserleichterung bei bereits bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2013

…setzte das Finanzamt am 10.5.2013 einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von 101,80 € fest. Am 27.5.2013 wurde die am 15.5.2013 fällige Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2013 in Höhe von 2.774,00 € am Konto verbucht (Ausgleichsviertel)…

UFSL RV/1056-L/08Pensionspfändung allein rechtfertigt noch keine Abgabennachsicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…€ fest. Daraus ergaben sich vierteljährliche Vorauszahlungen von 363,00 € sowie eine Vorauszahlung für das zweite Quartal 2007 in Höhe von 726,00 € (Ausgleichsviertel). Von der Berufungswerberin wurden zwar monatliche Teilzahlungen in Höhe von 70,00 € auf das Abgabenkonto überwiesen. Da diese…

UFSL RV/0795-L/08Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2008

…festgesetzten Einkommensteuer, die am 29.5.2008 fällig war. Mit weiterem Bescheid vom 22.4.2008 wurden die Vorauszahlungen für 2008 und Folgejahre mit 1.367,05 € festgesetzt. Für 2008 ergab sich damit eine am 18.8.2008 fällige Teilvorauszahlung (Ausgleichsviertel im Sinne des §…

UFSI RV/0449-I/02Nachsichtsansuchen betreffend (ersten) Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2003

…Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Das streitgegenständliche Nachsichtsansuchen bezieht sich auf die Vorschreibung eines Säumniszuschlages betreffend die Körperschaftsteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2002 (Ausgleichsvierteljahresbetrag). Die Jahresvorauszahlung…

UFSG RV/0197-G/09Zahlungserleichterung: Stundung bis zur Entscheidung über Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2009

…vom 9. August 2008 begehrte der Bw die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2008 auf 30.000 Euro. Weiters beantragte er "bis zur Klärung der Angelegenheit (...) die Stundung des bereits vorgeschriebenen Ausgleichsviertels". Mit Bescheid vom 14. August 2008 setzte das Finanzamt die Einkommensteuervorauszahlungen antragsgemäß herab. Das Zahlungserleichterungsansuchen…

UFSL RV/0140-L/09Säumniszuschlag wegen nicht termingerecht entrichteter, auf Antrag des Abgabenschuldners erhöhter Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2010

…Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung nicht berührt werden, sondern der Unterschiedsbetrag erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen ist (Ausgleichsviertel), wurde die am 18.8.2008 fällige Vorauszahlung für das dritte Quartal 2008 am Abgabenkonto am…

UFSF RV/0239-F/07Einkommensteuergutschrift als "betriebsnotwendige" Einlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…worden sei. Am 1.8.2005 sei die Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2004 im Betrag von 12.692,54, € das Ausgleichsviertel für das dritte Quartal 2004 mit 6.783,00 €, und die Lehrlingsprämie im Betrag von 2.000,00 € gebucht worden. Dies…

UFSW RV/2855-W/07Abweisung der Aussetzung der Einhebung mangels Erfolgsaussichten der Berufung gegen Einkommensteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2008

…Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide auf Grund eines…

UFSS RV/0388-S/03Gutschrift bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2006

…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…

UFSW RV/0091-W/05Säumniszuschlag bei irrtümlicher Verlängerung der Zahlungsfrist durch Finanzamt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2005

…vom 10. September 2004 abgewiesen worden, da mit Ausgleichsviertel vom 25. August 2004 eine Gutschrift von € 173.649,00 auf dem Abgabenkonto erfolgt sei und somit der Grund für das Zahlungserleichterungsansuchen weggefallen gewesen sei. Für die nachgeforderte Einkommensteuer 2002 laut Berufungsvorentscheidung vom 20. August…

UFSL RV/0708-L/03Säumniszuschlagspflicht bei Masseunzulänglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2004

…erklärt, da einem Auftrag, Mängel der Berufung zu beheben nicht nachgekommen wurde. Am 17. Oktober 2001 wurde das Abgabenkonto der Berufungswerberin mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung für Oktober bis Dezember 2001 mit 210.600,00 S belastet (Ausgleichsviertel). Die Vorauszahlung war am 15. November 2001 fällig…

UFSF RV/0550-F/12Vorliegen von Bezügen im Sinne des Art. 19 Abs.1 DBA-Liechtenstein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2013

…Vorauszahlungen nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Es ist sohin in das - unter Beachtung des § 20 BAO zu übende - Ermessen der Behörde gestellt, die Vorauszahlung abweichend von der sich aus § 45 Abs…

UFSW RV/0269-W/13Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen bei unterjähriger Betriebsschließung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2013

…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…

UFSF RV/0319-F/11Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2012

…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…

UFSF RV/0177-F/11Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2011

…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…

UFSW RV/0274-W/10Behauptete Europarechtswidrigkeit des Hinzurechnungsbetrages des § 102 Abs. 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2010

…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…

UFSF RV/0210-F/08Ermittlung von Tagesspesen bei Reisetätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010Teil 1/2

…4" durch den Unabhängigen Finanzsenat kann daher nicht erfolgen. Informationshalber wird jedoch mitgeteilt, dass der Unterschiedsbetrag, der sich aus einer Erhöhung der Vorauszahlungen (hier: durch die Veranlagung 2002) ergibt, bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsbetrages auszugleichen ist (Ausgleichsviertel im Sinne des § 45, Abs. 3 EStG 1988)…

UFSW RV/0402-W/10Säumniszuschlag, Fälligkeit und Höhe der Einkommensteuervorauszahlung bereits durch Vorauszahlungsbescheid bekannt, Vorliegen eines groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010

…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 2/2

…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…