…X. diesbezüglich gewählte Vorgangsweise, der nachfolgenden Handelsvertreterin so lange ihre Vermittlungsprovision um einen Prozentpunkt einzukürzen, bis der in Erfüllung des HVertrG 1993 an den Altvertreter zur Auszahlung gebrachte "Ausgleichsanspruch" nach § 24 leg.cit. getilgt ist, impliziert keineswegs die Schlussfolgerung einer bloßen Vorfinanzierung der Ablösezahlung. Derartiges…
…Rückstellung für Handelsvertreterausgleichansprüche bejahen. Ursache für den Ausgleichsanspruch sei nämlich das Schaffen von gewinnträchtigen Geschäftsbeziehungen während der Tätigkeit des Handelsvertreters. Ein Ausgleichsanspruch nach § 24 HvertrG 1993 bestehe auch beim Tod oder Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Handelsvertreter sowie aufgrund von Krankheit oder Alter, was verdeutliche…
…1998 umfasste. Unter Punkt 9) der Anlage I (Niederschrift über die Schlussbesprechung) des Prüfungsberichtes hielte Prüfer fest, das eine Rückstellung für Ausgleichsansprüche von Handelsvertreter nach § 24 HVertrG 1993 gebildet worden sei, welche mangels Erfahrung mit 80% der auf Dauerkunden entfallende zum Jahresprovision geschätzt worden wäre…
…ausgesprochen, dass der Ausgleichsanspruch in erster Linie künftig entgehende Provisionen des Handelsvertreters abgelten will. Auf dieses Erkenntnis hat der VwGH zur Untermauerung seiner Ansicht, wonach der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 eben nicht als Entgelt für die Übertragung eines Kundenstocks des Handelsvertreters anzusehen ist, in…
…88/14/0133). Der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 hängt (vergleichbar dem Anspruch nach § 89 b des deutschen HGB) - aus der Sicht des Handelsvertreters - mit dem Verlust künftiger Provisionen und - aus der Sicht des Unternehmers - mit zu erwartenden künftigen Vorteilen aus den Geschäftsverbindungen mit vom…
…unterzeichnet und halte fest, dass mit der Zahlung des Ausgleichsanspruches sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Handelsvertreterverhältnis erledigt seien. "Ohne weitere amtswegige Ermittlung war somit der wahre Sachverhalt, dass es sich nicht um einen Schadenersatz, sondern um eine Ausgleichszahlung nach § 24 HVertrG 1993handelt, wie aus dem…
…dass Veränderungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) nicht oder doppelt berücksichtigt werden. § 24 Handelsvertretergesetz, BGBl 88/1993, lautet: "(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat…
…Vertragsverhältnisses handelt es sich um eine dem Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreter nach § 24 HVertrG 1993 korrespondierende Forderung. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29. 3. 2007, 2006/15/0297, unter Hinweis auf die Vorjudikatur dargelegt, dass der Ausgleichsanspruch nicht ein Entgelt für die Übertragung eines…
…zu behandeln. Die Abweisung der Berufung wurde vom Finanzamt im Wesentlichen damit begründet, dass der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 24 HVertrG kein Entgelt für die Übertragung eines Kundenstockes oder anderer Wirtschaftsgüter darstellen würde, sondern in erster Linie künftig entgehende Provisionen des Handelsvertreters abgelten würde. Im…
…Handelsvertreter auf. Seitdem bezieht er eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Anlässlich der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der oben genannten Vertragspartnerin erhielt er nach Übergabe der Unterlagen als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG 1993 einen Betrag in Höhe von 92.032,00 €. Dieser Betrag…
…dass der Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG 1993 keinen Veräußerungsgewinn darstelle, sondern als laufender Gewinn zu versteuern sei, und erließ einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid. Dagegen wurde fristgerecht Berufung erhoben und eingewendet, dass gemäß Rz 5663 der Einkommensteuerrichtlinien zwar Entschädigungen des Handelsvertreters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses der laufenden…
…Vertragsverhältnisses nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht zu einer Übertragung von Wirtschaftsgütern kommt (vgl VwGH 21.6.1994, 91/14/0165; VwGH 28.12.1997, 96/15/0140; VwGH 4.6.2003, 97/13/0195), kann der in Erfüllung des Ausgleichsanspruches gemäß § 24 HVertrG 1993…
…gemäß § 24 Handelsvertretergesetz gebildeten Rückstellungen für Ausgleichsansprüche der Handelsvertreter und 2. die unter dem Titel "Rückstellung Garantie/Bonifikation" geltend gemachten Beträge für noch abzurechnende "Diskonten" nicht anerkannt. In der innerhalb verlängerter Frist eingebrachten Berufung wurde ausgeführt: Ad Rückstellung "Beratungskosten" Das Finanzamt sei davon ausgegangen, dass…
…Berufungssache ist strittig, ob der ermäßigte Steuersatz des § 37 EStG 1988 auf den Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG 1993 anzuwenden ist. § 24 Handelsvertretergesetz - HVertG 1993 - lautet: "§ 24 Abs.1: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer…
…der Referentin: der Nachfolgeagentur) belastet. Auch dieser Umstand spricht dafür, dass es sich um einen mit dem Ausgleichsanspruch iSd. HVertrG 1993 vergleichbaren Anspruch handelt, zumal gem. § 24 Abs. 4 HVertrG 1993 der Ausgleichsanspruch bei einem Vertragsverhältnis, das zumindest bzw. mehr als fünf Jahre gedauert hat…
…Auflösung etc. beizubringen gewesen. Die Bw. beruft sich nur allgemein auf das Handelsvertretergesetz (HVertrG). Die hier gegebenenfalls anzuwendende Bestimmung wäre § 24 des HVertrG 1993, der über den Ausgleichsanspruch abspricht. Danach steht dieser jedoch nur dann zu, wenn der Vertrag von Seiten des Unternehmers oder durch…
… 24 Abs. 1 HVertrG 1993 - normiert, dass Handelsvertretern nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein angemessener Ausgleichsanspruch gebührt, wenn und soweit....... Aus der Vertragsgestaltung und dem Umstand, dass die Käuferin nicht (ehemalige) Auftraggeberin des Bw. lässt sich eindeutig erkennen, dass hier kein Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters für künftig…
…Strittig sei die Höhe des Ausgleichsanspruches gemäß § 24 HVertrG gewesen. In einem in der BRD geführten Zivilprozess habe man sich auf einen Anspruch von 90.000,00 € geeinigt, sodass dem Beschuldigten - nach Abzug der von jeder Partei selbst zu tragenden Kosten - ein Betrag von…
…weiter in Geltung steht, wird auch zu prüfen sein, wem der Ausgleichsanspruch des § 24 HVertrG zusteht (dem Bw. oder der GmbH) und wer die sonstigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu wahren hat (etwa das Konkurrenzverbot). Die Vertragsgestaltung zwischen dem Bw. und der GmbH…
…gewerbsmäßig ausübt. Der Handelsvertreter hat gemäß § 9 HVertG einen Anspruch auf eine Provision nach Vermittlung des Geschäfts zwischen dem Unternehmer und dem Dritten. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührt dem Handelsvertreter gemäß § 24 HVertG ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt…