…2 des Berichtes vom 28. März 2019 über das Ergebnis der Außenprüfung beweisen, zutreffend die Rechtsansicht vertreten, dass der strittigen Zahlung der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 zugrunde liegt. Von diesem Sachverhalt geht auch der Bf. in der Beschwerdeschrift aus, indem er in der Sachverhaltsdarstellung…
…X. diesbezüglich gewählte Vorgangsweise, der nachfolgenden Handelsvertreterin so lange ihre Vermittlungsprovision um einen Prozentpunkt einzukürzen, bis der in Erfüllung des HVertrG 1993 an den Altvertreter zur Auszahlung gebrachte "Ausgleichsanspruch" nach § 24 leg.cit. getilgt ist, impliziert keineswegs die Schlussfolgerung einer bloßen Vorfinanzierung der Ablösezahlung. Derartiges…
…Rückstellung für Handelsvertreterausgleichansprüche bejahen. Ursache für den Ausgleichsanspruch sei nämlich das Schaffen von gewinnträchtigen Geschäftsbeziehungen während der Tätigkeit des Handelsvertreters. Ein Ausgleichsanspruch nach § 24 HvertrG 1993 bestehe auch beim Tod oder Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Handelsvertreter sowie aufgrund von Krankheit oder Alter, was verdeutliche…
…1998 umfasste. Unter Punkt 9) der Anlage I (Niederschrift über die Schlussbesprechung) des Prüfungsberichtes hielte Prüfer fest, das eine Rückstellung für Ausgleichsansprüche von Handelsvertreter nach § 24 HVertrG 1993 gebildet worden sei, welche mangels Erfahrung mit 80% der auf Dauerkunden entfallende zum Jahresprovision geschätzt worden wäre…
…kam eine begünstigte Besteuerung eines Veräußerungs- oder Übergangsgewinnes nach § 37 Abs. 1 EStG 1988 sohin schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Zudem hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass der Erlös aus dem Ausgleichsanspruch im Sinne des § 24 HVertrG 1993 nicht dem Veräußerungs- bzw…
…ausgesprochen, dass der Ausgleichsanspruch in erster Linie künftig entgehende Provisionen des Handelsvertreters abgelten will. Auf dieses Erkenntnis hat der VwGH zur Untermauerung seiner Ansicht, wonach der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 eben nicht als Entgelt für die Übertragung eines Kundenstocks des Handelsvertreters anzusehen ist, in…
…Ausfertigungsdatum 7. März 2023) obig erklärten Betrag von Zahl_3 € (nach Abzug des Freibetrages) als laufenden Gewinn der Einkommensbesteuerung und führte hierzu begründend aus, nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH seien Erlöse aus dem Ausgleichsanspruch iSd § 24 HVertrG 1993 nicht dem Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn…
…Ausgleichsanspruches iSd § 24 HVertrG 1993 ist jedenfalls erst die Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in den Erkenntnissen vom 15. September 1999, 94/13/0005, und vom 27. Juli 1999, 94/14/0053, zum Ausdruck gebracht, dass Zahlungen, die im Aufgabezeitpunkt noch…
…88/14/0133). Der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 hängt (vergleichbar dem Anspruch nach § 89 b des deutschen HGB) - aus der Sicht des Handelsvertreters - mit dem Verlust künftiger Provisionen und - aus der Sicht des Unternehmers - mit zu erwartenden künftigen Vorteilen aus den Geschäftsverbindungen mit vom…
…unterzeichnet und halte fest, dass mit der Zahlung des Ausgleichsanspruches sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Handelsvertreterverhältnis erledigt seien. "Ohne weitere amtswegige Ermittlung war somit der wahre Sachverhalt, dass es sich nicht um einen Schadenersatz, sondern um eine Ausgleichszahlung nach § 24 HVertrG 1993handelt, wie aus dem…
…ausgesprochen, dass der Ausgleichsanspruch in erster Linie künftig entgehende Provisionen des Handelsvertreters abgelten will. Auf dieses Erkenntnis hat der VwGH zur Untermauerung seiner Ansicht, wonach der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 eben nicht als Entgelt für die Übertragung eines Kundenstocks des Handelsvertreters anzusehen ist, in…
…0015). Die Ausgleichszahlung nach § 24 HandelsvertreterG 1993 wird nicht für die Aufgabe eines Betriebes, sondern infolge Auflösung des Vertragsverhältnisses gezahlt (vgl. VwGH 18.12.1997, 96/15/0140). 6. Das Entstehen des Ausgleichsanspruches iSd § 24 HVertrG 1993 ist erst die Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses…
…12.2021 einzubeziehen und in der Folge mit dem Hälftesteuersatz begünstigt ist. Nach Meinung der belangte Behörde liege hier in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 vor, der nach der Judikatur des VwGH dem laufenden Gewinn des Bf im Jahr 2022 zuzurechnen sei…
…dass Veränderungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) nicht oder doppelt berücksichtigt werden. § 24 Handelsvertretergesetz, BGBl 88/1993, lautet: "(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat…
…wesentliche Betriebsgrundlage gelegen gewesen ist und die Beendigung dieses Vertrages als Betriebsaufgabe zu werten ist. Das Entstehen des Ausgleichsanspruches iSd § 24 HVertrG 1993 ist nämlich jedenfalls erst die Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Verwaltungsgerichtshof hat aber bereits in den Erkenntnissen vom 15.09.1999…
…ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt (Abs. 2 leg. cit.). Nach § 24 Abs. 1 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 (BGBl. Nr. 88/1993) gebührt dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit…
…um eine dem Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreter nach § 24 HVertrG 1993 korrespondierende Forderung. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Erkenntnissen vom 29. 3. 2007, 2006/15/0297 und vom 23.2.2017, Ra 2015/15/0015, unter Hinweis auf die Vorjudikatur dargelegt, dass der Ausgleichsanspruch nicht ein…
…Vertragsverhältnisses handelt es sich um eine dem Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreter nach § 24 HVertrG 1993 korrespondierende Forderung. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29. 3. 2007, 2006/15/0297, unter Hinweis auf die Vorjudikatur dargelegt, dass der Ausgleichsanspruch nicht ein Entgelt für die Übertragung eines…
…zu behandeln. Die Abweisung der Berufung wurde vom Finanzamt im Wesentlichen damit begründet, dass der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 24 HVertrG kein Entgelt für die Übertragung eines Kundenstockes oder anderer Wirtschaftsgüter darstellen würde, sondern in erster Linie künftig entgehende Provisionen des Handelsvertreters abgelten würde. Im…
…Handelsvertreter auf. Seitdem bezieht er eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Anlässlich der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der oben genannten Vertragspartnerin erhielt er nach Übergabe der Unterlagen als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG 1993 einen Betrag in Höhe von 92.032,00 €. Dieser Betrag…