…Niederschrift zur Schlussbesprechung am 15. Juni 2005 wurde unter Tz 1 wie folgt festgehalten: Tz 1 Umsatzsteuerberichtigungen 2001 In der Umsatzsteuererklärung 2001 unter sonstigen Berichtigungen seien Gutschriften durch Steuerfreiheit vorjähriger Ausfuhrumsätze in Höhe von 1,435.103,35 S angesetzt worden, wobei sich eine Berichtigung…
…den Fällen des Abs. 1 Z 3 von dieser Berechtigung keinen Gebrauch und nimmt er die Steuerfreiheit stets erst nach Vorliegen des Ausfuhrnachweises in Anspruch, so kann die zunächst vorgenommene Versteuerung des Ausfuhrumsatzes in der Voranmeldung für jenen Voranmeldungszeitraum rückgängig gemacht werden, in welchem der…
…wäre dem Bw. für sämtliche Ausfuhrumsätze der Jahre 1994 und 1995 sowie der innergemeinschaftlichen Lieferungen des Jahres 1995 die Steuerbefreiung mit der Bemerkung des fehlenden Buchnachweises untersagt worden. Gegen die diesbezüglich ergangenen Bescheide wäre ursprünglich Berufung, in der Folge auf Grund der Abweisung der Berufung…
…1 Z 3 von dieser Berechtigung keinen Gebrauch und nimmt er die Steuerfreiheit stets erst nach Vorliegen des Ausfuhrnachweises in Anspruch, so kann die zunächst vorgenommene Versteuerung des Ausfuhrumsatzes in der Voranmeldung für jenen Voranmeldungszeitraum rückgängig gemacht werden, in welchem der Ausfuhrnachweis beim Unternehmer einlangt…
…dass die Identität der Abnehmer weder festgehalten noch überprüft wurde. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Ausfuhrumsätze sind daher nicht gegeben. Der BPB ist unter Tz 14 (b) Innergemeinschaftliche Lieferungen u.a. Folgendes zu entnehmen: "Im Jahr 1995 wurde ein Umsatz iHv S 16,703…
…zu Recht erfolgt sei. Da keine Unterlagen vorgelegt worden seien, seien die Umsätze und Einkünfte gem. § 184 BAO im Schätzungsweg zu ermitteln gewesen. Für die behaupteten Ausfuhrumsätze seien weder Aufzeichnungen gem. § 18 UStG geführt, noch Ausfuhrnachweise im Sinne des § 7 Abs. 4 UStG 1972 vorgelegt…
…vorliegenden Sachverhalt angewendete Rechtsauffassung bedeute, dass der Buchnachweis in allen Fällen nicht erbracht wurde, da keine zeitnahen Uraufzeichnungen im Zeitpunkt des jeweiligen Ausfuhrumsatzes geführt worden seien. Was schließlich die beiden innergemeinschaftlichen Lieferungen des Bw. an die HX im Jahre 1995 betreffen, so ist vorerst festzuhalten…
…ist nicht ausreichend. Es ist ausreichend, wenn in ihm unmittelbar nach Durchführung des jeweiligen Ausfuhrumsatzes die Eintragung aller relevanten Daten der einzelnen getätigten Ausfuhrumsätze chronologisch vorgenommen und sodann die rücklangenden Ausfuhrbescheinigungen diesem so geführten Verzeichnis angeschlossen werden. Die Möglichkeit, die Steuerfreiheit schon vor Erbringung des…
…12.2003, B 916/02, zum Fehlen des Buchnachweises hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit für Ausfuhrumsätze). Durch die Nicht-Anrechnung der (dem FA bekannten) ausländischen Körperschaftsteuer komme es zu einer Mehrfachbelastung der Drittstaats-Dividende und damit zu einer wesentlichen Überbesteuerung der Dividenden aus der Schweiz, was überdies…
…12.2003, B 916/02, zum Fehlen des Buchnachweises hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit für Ausfuhrumsätze). Durch die Nicht-Anrechnung der (dem FA bekannten) ausländischen Körperschaftsteuer komme es zu einer Mehrfachbelastung der Drittstaats-Dividende und damit zu einer wesentlichen Überbesteuerung der Dividenden aus der Schweiz, was überdies…
…Dezember 2003, B 916/02, zum Fehlen des Buchnachweises hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit für Ausfuhrumsätze). Durch die Nicht-Anrechnung der (dem FA bekannten) ausländischen Körperschaftsteuer komme es zu einer Mehrfachbelastung der Drittstaats-Dividende und damit zu einer wesentlichen Überbesteuerung der Dividenden aus der Schweiz, was überdies…
…1 Z 3 von dieser Berechtigung keinen Gebrauch und nimmt er die Steuerfreiheit stets erst nach Vorliegen des Ausfuhrnachweises in Anspruch, so kann die zunächst vorgenommene Versteuerung des Ausfuhrumsatzes in der Voranmeldung für jenen Voranmeldungszeitraum rückgängig gemacht werden, in welchem der Ausfuhrnachweis beim Unternehmer einlangt…
…| -1.766,67 | Steuerbarer Umsatz lt. BE | 361.505,90 | Steuerbarer Umsatz lt. BE | 361.505,90 | abzüglich steuerfreie Ausfuhrumsätze lt. angefochtenem Bescheid | -9.080,00 | abzüglich Umsätze aus innergemeinschaftlichen Lieferungen lt. BE | -68.100,00 …
…haben:... All diese Waren wurden innerhalb der EU in unser Lagerhaus in Großbritannien geliefert." Aus den genannten Gründen sind für die og. Umsätze die Voraussetzungen für die Beurteilung als steuerfreie Ausfuhrumsätze gemäß § 7 UStG 1994 nicht gegeben. Da aber die Bw. die Versendung der Waren…
…ausländische Abnehmer von dieser Berechtigung keinen Gebrauch und nimmt er daher die Steuerfreiheit stets erst nach Vorliegen des Ausfuhrnachweises in Anspruch, so kann die zunächst vorgenommene Versteuerung des Ausfuhrumsatzes in der Voranmeldung für jenen Voranmeldungszeitraum rückgängig gemacht werden, in welchem der Ausfuhrnachweis beim Unternehmer einlangt…
…der Umsatzsteuer 2007 laut Erklärung wird aufrechterhalten. Der Schriftsatz vom 13.10.2011 enthält weder eine Anfechtungserklärung hinsichtlich der steuerpflichtigen Behandlung der als steuerfrei erklärten Ausfuhrumsätze noch eine Begründung zur steuerfreien Ausfuhrlieferung oder zum Vorsteuerabzug aus Zahlungen an Autoren. 3. Rechtliche Beurteilung: Da nur der…
…1 Z 3 von dieser Berechtigung keinen Gebrauch und nimmt er die Steuerfreiheit stets erst nach Vorliegen des Ausfuhrnachweises in Anspruch, so kann die zunächst vorgenommene Versteuerung des Ausfuhrumsatzes in der Voranmeldung für jenen Voranmeldungszeitraum rückgängig gemacht werden, in welchem der Ausfuhrnachweis beim Unternehmer einlangt…
…Unternehmen, körperliche Warenbewegung in ein anderes Mitgliedsland (Kolacny-Caganec, UStG, Anm. 11 zu Art 7). Im vorliegenden Fall sind die jeweiligen Ausfuhrumsätze auf dem Konto "Warenerlöse Ausland 0%" ohne Nennung der Belegnummer erfasst, auf den Rechnungen wurde kein Lieferort bzw. der Lieferort Ö vermerkt, sodass…
…die Ausfuhrumsätze tätigen, kann der Bundesminister für Finanzen mit Verordnung Durchschnittssätze für abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis festsetzen, soweit für die Ausfuhrumsätze das inländische Besteuerungsrecht auf dem Gebiet der Einkommensteuer nicht eingeschränkt ist. Als Ausfuhrumsätze gelten Leistungen an ausländische Abnehmer…
…die Ausfuhrumsätze tätigen, kann der Bundesminister für Finanzen mit Verordnung Durchschnittssätze für abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis festsetzen, soweit für die Ausfuhrumsätze das inländische Besteuerungsrecht auf dem Gebiet der Einkommensteuer nicht eingeschränkt ist. Als Ausfuhrumsätze gelten Leistungen an ausländische Abnehmer…