… 12 Abs. 1 Zif. 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Ausgeführt ist die Schenkung dann, wenn die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. Im Hinblick…
…Bedenken, die bezughabenden Vorsteuern zu berücksichtigen, zumal zweifelsfrei feststeht, dass Leistungsempfänger der Berufungswerber war und die geltend gemachten Vorsteuern auf Warenlieferungen entfallen, die vom Berufungswerber für die Ausführung der streitgegenständlich steuerpflichtigen Umsätze verwendet wurden. Hiezu darf auch auf Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Rz 64 zu …
…Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Geschenkgeber die Zuwendung in Form einer Auflage an einen Dritten kleidet. Die Steuerschuld für den durch die Auflage Begünstigten entsteht in einem solchen Fall allerdings erst im Zeitpunkt der Ausführung der Auflage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien mit dem die Berufungen gegen die Bescheide betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 2000 und 2001 als zurückgenommen erklärt wurden entschieden: Die…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. K., Adr., vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 20. März 2008 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2003 sowie Körperschaftsteuer 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung betreffend…
…begründet, dass für die Festsetzung der Gebühr der Inhalt der Schuldurkunde maßgebend sei. Die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das (teilweise) Unterbleiben der Ausführung würden die entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Nach dem Inhalt der Urkunde sei ein Kredit in Höhe von 63.200 € gewährt worden…
… 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache ist für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die…
…II. Instanz und führte u.a. aus, dass die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung einer Schenkung darstelle, im gegenständlichen Fall aber überhaupt ein Kaufvertrag abgeschlossen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Für die Frage, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist…
…Bedingung (Zahlung der Abfindung bis längstens zum Termin 31. August 2003) und damit mangels Ausführung der Zuwendung ist daher beim Bw keine Bereicherung eingetreten und die Steuerschuld nicht entstanden. Der Berufung war sohin Folge zu geben und spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 31. Mai 2007
…lediglich unternehmensspezifische Dinge seien noch ergänzt worden (Firmenbeschriftung etc). Üblicherweise könne eine Firmenbeschriftung erst nach Kauf des Liefergegenstandes ausgeführt werden. Ebenfalls spreche wohl eindeutig gegen die Ausführungen der Abgabenbehörde I. Instanz, dass bereits von Seiten der Lieferfirma der Rechtsanwalt zur Hereinbringung der offenen Kaufpreisforderung eingeschaltet…
…scheint. Dass dies durch Zurechnungen im Rahmen der Betriebsprüfung im gegenständlichen Fall tatsächlich so war, konnte an Hand obiger Ausführungen nachvollzogen werden und wurde überdies seitens des Bw auch gar nicht bestritten. Denn der Bw hat die Schätzungsbefugnis des Betriebsprüfers zwar dem Grunde nach bekämpft…
…kam der Masseverwalter diesem Auftrag mittels Eingabe vom 14. August 2002 nach und sanktionierte die Berufung dem Grunde nach. Hingegen wurden von ihm die Ausführungen betreffend Sitzverlegung ebensowenig genehmigt wie sonstige unqualifizierte Äußerungen in der Berufung. Danach wurden von Mag. K. weitere - zum Teil nicht…
…5 leg.cit hebt selbst die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Da es nach dieser Bestimmung unbeachtlich ist, ob ein beurkundetes Rechtsgeschäft in weiterer Folge überhaupt aufrecht erhalten oder ausgeführt wird (vergleiche dazu…
…symbolica vorgenommen werden kann, weil eine Übergabe von Liegenschaften auf diese Weise im Gesetz nicht vorgesehen ist. Die Übergabe irgendwelcher "Besitzurkunden" reicht nicht aus, es bedarf konkreter und unmittelbarer Ausführungshandlungen der Vertragsparteien, wie der Übertragung des Besitzes an einer Liegenschaft im Sinne der §§ 309 und…
…der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Der Rücktritt vom Kauf des Wohnmobils und damit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Bestandvertrag bezüglich der Campingplatzparzelle ändert daher nichts an der bereits entstandenen Gebührenschuld. Auch eine…