… 12 Abs. 1 Zif. 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Ausgeführt ist die Schenkung dann, wenn die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. Im Hinblick…
…Bedenken, die bezughabenden Vorsteuern zu berücksichtigen, zumal zweifelsfrei feststeht, dass Leistungsempfänger der Berufungswerber war und die geltend gemachten Vorsteuern auf Warenlieferungen entfallen, die vom Berufungswerber für die Ausführung der streitgegenständlich steuerpflichtigen Umsätze verwendet wurden. Hiezu darf auch auf Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Rz 64 zu …
…Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Geschenkgeber die Zuwendung in Form einer Auflage an einen Dritten kleidet. Die Steuerschuld für den durch die Auflage Begünstigten entsteht in einem solchen Fall allerdings erst im Zeitpunkt der Ausführung der Auflage…
…gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweisen." Aufgrund der Sachverhaltsidentität dieses Beschwerdefalles mit dem vom VwGH entschiedenen Revisionsfall ist auf diese Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, denen seitens des Bundesfinanzgerichtes nichts mehr hinzuzufügen ist. Die Beschwerde war daher spruchgemäß abzuweisen. Zu Spruchpunkt II. (Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. September 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 31. August 2015, nunmehr Finanzamt Österreich, betreffend Abweisung des Eigenantrages der…
Solange das Kind auf die elterliche Unterkunftsgewährung oder Betreuung angewiesen bleibt, ist es noch nicht selbsterhaltungsfähig, insbesondere dann nicht, wenn es krankheitsbedingt besonders intensiver Pflege bedarf, die es selbst zu finanzieren nicht imstande ist. Selbsterhaltungsfähig ist daher ein Kind nur dann, wenn es - auf sich…
…fällen. Dass die Eingabe mit e-Fax übermittelt wurde, wurde im Antwortschreiben vom 1.6.2016 nicht bestritten. Die Ausführungen und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der im Übrigen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes fällt, beziehen sich ausschließlich auf die (fehlende) Unterfertigung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien mit dem die Berufungen gegen die Bescheide betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 2000 und 2001 als zurückgenommen erklärt wurden entschieden: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner über die Beschwerde vom 20. Februar 2022 der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 vom 13. Dezember 2021, ***Geschäftszahl*** in Zusammenhang mit der Verwaltungsübertretung gemäß…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
…gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. Die Ausführung der Schenkung betreffend der in der Schweiz abgehandelten Vermögenswerte lag jedenfalls nach dem 31. Juli 2008, weswegen dafür eine Schenkungssteuer nicht mehr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. K., Adr., vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 20. März 2008 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2003 sowie Körperschaftsteuer 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung betreffend…
…begründet, dass für die Festsetzung der Gebühr der Inhalt der Schuldurkunde maßgebend sei. Die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das (teilweise) Unterbleiben der Ausführung würden die entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Nach dem Inhalt der Urkunde sei ein Kredit in Höhe von 63.200 € gewährt worden…
… 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache ist für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die…
…II. Instanz und führte u.a. aus, dass die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung einer Schenkung darstelle, im gegenständlichen Fall aber überhaupt ein Kaufvertrag abgeschlossen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Für die Frage, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist…
…Bedingung (Zahlung der Abfindung bis längstens zum Termin 31. August 2003) und damit mangels Ausführung der Zuwendung ist daher beim Bw keine Bereicherung eingetreten und die Steuerschuld nicht entstanden. Der Berufung war sohin Folge zu geben und spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 31. Mai 2007
…lediglich unternehmensspezifische Dinge seien noch ergänzt worden (Firmenbeschriftung etc). Üblicherweise könne eine Firmenbeschriftung erst nach Kauf des Liefergegenstandes ausgeführt werden. Ebenfalls spreche wohl eindeutig gegen die Ausführungen der Abgabenbehörde I. Instanz, dass bereits von Seiten der Lieferfirma der Rechtsanwalt zur Hereinbringung der offenen Kaufpreisforderung eingeschaltet…