…Arbeit unter den Kennzahlen 721 (Reisekosten) und 722 (Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung) Werbungskosten von 5.797,15 € (für 2004) und 10.633,27 € (für 2005) sowie unter der Kennzahl 730 Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung von 5.439,78 € (für 2005) geltend. …
…strittigen Aufwendungen machte die Bw. in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. In einer Beilage und auch in ihrer Berufung gab sie zunächst an, die Ausbildungskosten stünden in direktem Zusammenhang mit einer in Aussicht genommenen bzw. konkret geplanten Tätigkeit für den G., die 2004 aufgenommen werde…
…Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Für Sachverhalte nach der Rechtslage bis 31.12.1999 waren Ausbildungskosten weder als Werbungskosten…
…dass der Bw. als Küchenhilfe beschäftigt sei und nun seine Lehrabschlussprüfung mache um eine bessere Ausbildung zu haben. Das Finanzamt hielt dem Bw. vor, dass es sich bei den Kosten für den Vorbereitungslehrgang zur Lehrabschlussprüfung um Ausbildungskosten handle, welche keine Werbungskosten gem. § 16 EStG 1988…
…2007 bezahlt worden. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen jeglicher Art - also auch der strittigen Fortbildungs- bzw. Ausbildungskosten - als Werbungskosten gelte das Verausgabungsprinzip d.h. dass solche Kosten nur im Jahr ihrer tatsächlichen Zahlung (hier also bei der Steuerveranlagung für 2007) abzugsfähig seien. Gegenstand dieses Verfahrens…
…sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragte die Berufungswerberin unter anderem die Berücksichtigung folgender Ausbildungskosten als Werbungskosten: 1.) Schlosser Ausbildung…
…Konkret ist strittig, ob die Aufwendungen für die Ausbildung zum Psychotherapeuten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer artverwandten Tätigkeit stehen, sodass die geltend gemachten Ausbildungskosten als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG abzugsfähig sind. Für die Klärung der damit wesentlichen…
…Selbst wenn die Bw. weniger verdienen sollte als in ihrem letzten Dienstverhältnis, wäre für die Bw. nicht verständlich, warum sie ihre Ausbildungskosten für ihren neuen Beruf nicht steuerlich absetzen könne. Das hieße für sie, nur eine Einkommenssteigerung rechtfertige Ausbildungskosten als Werbungskosten, auch wenn der neue…
…geworden sind oder werden. Berufungsbegründung: Die Ausführungen der Bescheidbegründung ("Sie sind nach Ihrem Vorbringen technischer Angestellter und als Projektleiter für Hubschraubertransporte zuständig ...") sind nicht nachvollziehbar und sachverhaltswidrig. Seit dem Jahr 2000 sind beruflich veranlasste Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzbar. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen…
…habe. Irrtümlich habe er die Reisekosten für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter im Fahrtenbuch gemeinsam mit den Werbungskosten und nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen angeführt. Da "Ausbildungskosten als Belastungen ohne Selbstbehalt gerechnet" und "damit deren Absetzbarkeit auf die Steuerbemessung mit den Werbungskosten gleich behandelt" würden…
…Werbungskosten. Keine Werbungskosten stellen (von Studienbeiträgen abgesehen) Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen. Während Ausbildungskosten als "Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen" bzw. als "Aufwendungen zur Erlernung…
…Aufwendungen für eine Berufsausbildung zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988. Damit sind diese weder als Betriebsausgaben, noch als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988 III, § 20 Tz 5, Stichwort "Ausbildungskosten - Fortbildungskosten", sowie bspw. VwGH 17.12.1998…
…dass der Kursinhalt aus dem Jahr 2001 fast ident war mit dem der nachfolgenden Jahre. Die damit im Zusammenhang stehenden Kursbeiträge (30.000,00 S) und Kosten für eine Arbeitsmappe (2.098,00 S) machte sie im erstinstanzlichen Verfahren erfolglos als Werbungskosten im Sinne des …
…Ausbildung einerseits und von steuerlich abzugsfähigen Kosten für die Fortbildung andererseits (...) gelockert werden sollte. Ausbildungskosten würden dadurch in all jenen Fällen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar, in denen sie mit einem bereits ausgeübten oder einem damit artverwandten Beruf in Zusammenhang stehen (Allgemeiner Teil der Erläuterungen…
…in welchem Umfang die Tätigkeit der Bw. als Lebens- und Sozialberaterin ertragbringend sein kann, zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend beurteilt werden. Dessen ungeachtet kann und muss eine Entscheidung getroffen werden, ob die geltend gemachten Ausbildungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind, wobei - neben den bereits erwähnten…
…Sommersemester 2007 sowie für das Wintersemester 2007/2008 von der Abgabenbehörde I.Instanz irrtümlich anerkannt wurden, waren diese Kosten nunmehr - in Konsequenz der Auffassung als nichtabzugsfähige Ausbildungskosten - als Werbungskosten auszuscheiden. Aus den angeführten Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 6…
…nicht jedoch die entsprechenden Ausbildungskosten als Werbungskosten anerkannt. Die Ausbildung werde voraussichtlich im Jahr 2008 abgeschlossen sein, und es werde auch ein Therapieraum eingerichtet werden. Da die beiden Berufe zur Erzielung von Einkünften nebeneinander ausgeübt würden, beantrage die Bw., die Werbungskosten von insgesamt € 5…
…von Ausbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten einen Zusammenhang der Ausbildungsmaßnahmen mit der ausgeübten Tätigkeit zur Voraussetzung hat. Da der unterhaltsberechtigte Sohn der Bw. jedoch (noch) keine berufliche Tätigkeit ausübt (anderenfalls wäre er wohl nicht mehr unterhaltsberechtigt), können diese bei ihm naturgemäß auch nicht als Werbungskosten…
…vom 28. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Richterin, sie beantragte im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 Fortbildungs- und Ausbildungskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dieser Aufwand (1…
…ist Lehrerin. Sie übernimmt die Ausbildungskosten des Sohnes, der den Berufswunsch Tennisprofi hegt. Das Training des Sohnes erfolgt innerhalb des Einzugsgebiets des Wohnortes. Strittig ist die Berücksichtigung der Kosten für Literatur iHv € 115,00 (2006) bzw € 107,00 (2007) als Werbungskosten gemäß § 16…