…Vielmehr befinde der VwGH, dass die Ausbildungskosten als Werbungskosten abzugsfähig seien, sofern sie der Sicherung des zukünftigen Lebensunterhaltes dienten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. In dieser wurde unter Hinweis auf die Homepage des ÖBK (Österreichischer Berufsverband für Kinesiologie…
…Arbeit unter den Kennzahlen 721 (Reisekosten) und 722 (Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung) Werbungskosten von 5.797,15 € (für 2004) und 10.633,27 € (für 2005) sowie unter der Kennzahl 730 Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung von 5.439,78 € (für 2005) geltend. …
…strittigen Aufwendungen machte die Bw. in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. In einer Beilage und auch in ihrer Berufung gab sie zunächst an, die Ausbildungskosten stünden in direktem Zusammenhang mit einer in Aussicht genommenen bzw. konkret geplanten Tätigkeit für den G., die 2004 aufgenommen werde…
…Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Für Sachverhalte nach der Rechtslage bis 31.12.1999 waren Ausbildungskosten weder als Werbungskosten…
…dass der Bw. als Küchenhilfe beschäftigt sei und nun seine Lehrabschlussprüfung mache um eine bessere Ausbildung zu haben. Das Finanzamt hielt dem Bw. vor, dass es sich bei den Kosten für den Vorbereitungslehrgang zur Lehrabschlussprüfung um Ausbildungskosten handle, welche keine Werbungskosten gem. § 16 EStG 1988…
…einer persönlichen Neigung heraus betrieben zu werden, und im Anlassfall ergeben sich auch keine Hinweise auf eine solche. Es handelt sich somit um Ausbildungskosten, die in hinreichendem Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen, um als Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 10…
…für eine Vielzahl von Berufen und auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung seien, seien die Kosten für den Qi-Gong Kurs in der Gesamthöhe von 1.655,00 € der privaten Sphäre zuzurechnen und keineswegs als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 abzugsfähig…
…von der Verlustverwertung im Anlaufzeitraum nach § 2 Abs. 2 LVO rechtfertigen würden. Dementsprechend waren die geltend gemachten Ausbildungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich zu berücksichtigen. Daraus resultieren für das Jahr 2019 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv 4.500 Euro. Zu den betragsmäßigen Auswirkungen auf die Berechnung…
…VG) unzulässig. Entscheidungsgründe In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2006 gab der Beschwerdeführer an, dass seine Wohnadresse in Luxemburg sei. Weiters beantragte er die Berücksichtigung von Fort-Ausbildungskosten als Werbungskosten (KZ 722: 17.486,73 Euro). Mit Ergänzungsersuchen vom 22. Februar 2012 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert…
…2007 bezahlt worden. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen jeglicher Art - also auch der strittigen Fortbildungs- bzw. Ausbildungskosten - als Werbungskosten gelte das Verausgabungsprinzip d.h. dass solche Kosten nur im Jahr ihrer tatsächlichen Zahlung (hier also bei der Steuerveranlagung für 2007) abzugsfähig seien. Gegenstand dieses Verfahrens…
…sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragte die Berufungswerberin unter anderem die Berücksichtigung folgender Ausbildungskosten als Werbungskosten: 1.) Schlosser Ausbildung…
…Konkret ist strittig, ob die Aufwendungen für die Ausbildung zum Psychotherapeuten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer artverwandten Tätigkeit stehen, sodass die geltend gemachten Ausbildungskosten als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG abzugsfähig sind. Für die Klärung der damit wesentlichen…
…Selbst wenn die Bw. weniger verdienen sollte als in ihrem letzten Dienstverhältnis, wäre für die Bw. nicht verständlich, warum sie ihre Ausbildungskosten für ihren neuen Beruf nicht steuerlich absetzen könne. Das hieße für sie, nur eine Einkommenssteigerung rechtfertige Ausbildungskosten als Werbungskosten, auch wenn der neue…
…Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den für die Jahre 2009 und 2010 elektronisch eingereichten Arbeitnehmerveranlagungen beantragte er als Werbungskosten ua die Berücksichtigung von Aus- und Fortbildungskosten in der Höhe von 5.612 € (für 2009) und 5.111 € (für 2010). Die am 18…
…16: Die bis 30.04.2015 (Anmerkung: 2014) angefallenen Aus- und Fortbildungskosten werden als Betriebsausgaben, die ab 01.05.2014 bis 31.12.2015 angefallenen Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend gemacht. Am 17.01.2014 sei ein Betrag von EUR 126,00 für einen Deutschkurs der…
…geworden sind oder werden. Berufungsbegründung: Die Ausführungen der Bescheidbegründung ("Sie sind nach Ihrem Vorbringen technischer Angestellter und als Projektleiter für Hubschraubertransporte zuständig ...") sind nicht nachvollziehbar und sachverhaltswidrig. Seit dem Jahr 2000 sind beruflich veranlasste Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzbar. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen…
…habe. Irrtümlich habe er die Reisekosten für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter im Fahrtenbuch gemeinsam mit den Werbungskosten und nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen angeführt. Da "Ausbildungskosten als Belastungen ohne Selbstbehalt gerechnet" und "damit deren Absetzbarkeit auf die Steuerbemessung mit den Werbungskosten gleich behandelt" würden…
…Werbungskosten. Keine Werbungskosten stellen (von Studienbeiträgen abgesehen) Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen. Während Ausbildungskosten als "Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen" bzw. als "Aufwendungen zur Erlernung…
…Aufwendungen für eine Berufsausbildung zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988. Damit sind diese weder als Betriebsausgaben, noch als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988 III, § 20 Tz 5, Stichwort "Ausbildungskosten - Fortbildungskosten", sowie bspw. VwGH 17.12.1998…
…dass der Kursinhalt aus dem Jahr 2001 fast ident war mit dem der nachfolgenden Jahre. Die damit im Zusammenhang stehenden Kursbeiträge (30.000,00 S) und Kosten für eine Arbeitsmappe (2.098,00 S) machte sie im erstinstanzlichen Verfahren erfolglos als Werbungskosten im Sinne des …