…dass ab dem Jahr 2000 beruflich veranlasste Ausbildungskosten absetzbar seien. Im Steuerjahrbuch 2000/2001 sei unter dem ABC der Aus- und Fortbildungskosten insbesondere der "Führerschein eines Fahrlehrers oder ähnliche Fortbildung" angeführt. Daher seien seines Erachtens auch die im Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000…
…aus, die Behörde habe es hinsichtlich der strittigen Ausgaben unterlassen, die notwendigen Erkundigungen einzuholen. Bei den von der Behörde nicht anerkannten Werbungskosten handle es sich um Kosten für Seminare im Rahmen der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung für Bioenergetische Analyse sowie um Kosten für die Ausbildung…
…daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit Verwendung finden und diese…
…Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 und führte begründend an: "Bringe Bestätigung für Aus- und Weiterbildungskosten. Es bedarf einer Matura für meine weitere Ausbildung: College für Hoch- und Tiefbau auf der Lehranstalt." Im Verwaltungsakt finden sich weiters folgende Unterlagen: a) Eine mit dem handschriftliche Vermerk "Mathe…
…ausgewiesenen Bezüge begehrt der Bw. als Werbungskosten unter dem Titel Ausbildungskosten. Im Rahmen der Lohnversteuerung und in der Folge bei der Einkommensteuerveranlagung des Bw. gelangte der um den entsprechenden anteiligen Wert der Aus- bzw. Weiterbildungskosten verringerte Gehaltsbezug (bezogenes Gehalt) als Einkünfte in Ansatz, der Bw…
…nicht bekommen. Er ersuche daher um Anerkennung der "Aus- und Weiterbildungskosten". Die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates richtete in der Folge ein Ergänzungsersuchen an den Berufungswerber: Laut Aktenlage gibt es bei dem von Ihnen besuchten Lehrgang "Master in Luxury Management" keine kommissionelle Diplomprüfung als Abschlussprüfung. Wie…
…könne daher nicht nachvollziehen, warum dann die Aus- und Weiterbildungskosten bzw. Internatskosten ihrer beiden Töchter nicht übernommen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Auswärtige Berufsausbildung der Kinder: Die Berufungswerberin (Bw.) wohnte im Streitjahr mit ihren haushaltszugehörigen Kindern AB (geb. TagX) und BB (geb. TagY) in…
…d. führte die Bw. zu Fort- und Weiterbildungskosten Folgendes an: Management Impulse, Fortbildungen zur Erlangung eines Leiterpostens, kostenloses Stipendium, dazu "Die hohe Kunst des Führens", Teil 5, Ideen erfolgreich vertreten, Präsentation und Moderation Termin 17. - 1. Jänner 2003; "Aus der Mitte erfolgreich sein", Teil 1…
…Der Bw. genießt auch keinen Gebietsschutz und ist zur jährlichen Weiterbildung bei der Fa. Gewinn verpflichtet. Vom Bw. selbst wird in der Berufung vom 11. August 2010 ausgeführt, dass die Ausübung des Gewerbes als Finanzdienstleistungsassistenten mit erheblichen Aus- und Weiterbildungskosten und Seminarbesuchen verbunden sei. In…
…Aufwendungen, die für dieses zusätzliche Studium anfallen, seien auf jeden Fall als Fort- und Weiterbildungskosten bzw. auch als Umschulungskosten anzuerkennen. Begründend führte der steuerliche Vertreter der Bw. dazu weiter aus, diese Fortbildungsmaßnahmen seien für die berufliche Zukunft umso dringender und wichtiger, da die Bw. ihre…
…dies mit Anzahl und Umfang der vermittelten Geschäfte. Nach derzeitiger Aktenlage könne die Berechnung nicht nachvollzogen werden. Sei der Berechnungsmodus im Vorhinein vereinbart worden? Mit Schreiben vom 10. Jänner 2005 wurde durch den Bw. wie folgt geantwortet: 1. Aus- und Weiterbildungskosten Mediation Die Module…
…Kommentar, § 16 Abs. 1 Z 10 Tz. 2). Neben Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind auch Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig. Das Gesetz verlangt, wie bereits erwähnt, dass die Umschulungsmaßnahme auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes "abzielt". Es ist daher ein konkret geplanter Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit nachfolgenden (Betriebs…
…Sozialarbeiter, Ärzte und Projektleiter. Inhaltliche Angaben über die Vorträge und Diskussionen hat die Bw. nicht getätigt. Die Aufwendungen für die wöchentlich stattfindende, fortlaufende, psychoanalytische Gruppe (siehe Teilnahmebestätigung des F.M.) seien Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten und somit als Werbungskosten abzugsfähig. Diese Gruppe sei sowohl Setting…
…EStG qualifiziert werden kann, beruft sich doch zum einen der Steuerpflichtige ausdrücklich auf einen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Österreich. Zum anderen ergeben sich aus dem Vorbringen und der Aktenlage weder, dass die "Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu neunzig Prozent der österreichischen Einkommensteuer unterliegen", noch dass die…
…außergewöhnlich viel selbst gemacht. Die Konstruktion als Holzhaus sei nicht zuletzt deshalb gewählt worden, weil Holz aus dem eigenen Wald verwendet und auch viele Arbeitsschritte im Selbstbau realisiert werden hätten können. Auch der gesamte Lehmbau sei von seiner Familie allein bewältigt worden. Vergleiche mit übrigen…
…als berufsrelevanter Zusammenhang zu sehen ist. Bezüglich Abgrenzung von Weiterbildungskosten als Werbungskosten und Aufwendungen der privaten Lebensführung möchte ich zudem auf die Berufungsentscheidung des UFS vom 2. Februar 2010, RV/2158-W/09, hinweisen. Aus den genannten Gründen beantrage ich die Geltendmachung des Kurses Body…
…Begründend führte die Bw. aus, die Begründung des Einkommensteuerbescheides sei nicht zutreffend, weil grundsätzlich jede Weiterbildung nie nur zu 100 % in einem Beruf anzuwenden sei, sondern zu einem geringen Prozentsatz immer für eine Vielzahl von Berufen nützlich und förderlich sei. Ebenso wirke sich eine berufliche…
…führen. Wie der Planungsrechnung des Bw. zu entnehmen ist, ging er von einem Jahresumsatz von € 24.000 und Aufwendungen von € 10.520 aus. Der Ansatz der Einnahmen erscheint in Anbetracht der bisherigen Entwicklung nicht realistisch, zumal bisher lediglich Einnahmen im Ausmaß von nicht…
…die Persönlichkeitsentwicklung aus privaten Gründen im Vordergrund, sondern der zwingend notwendige berufliche Bezug gibt hier die Priorität an. Ich kann daher nur annehmen, dass es sich bei der Vielfalt der heute angebotenen Bildungsmaßnahmen um ein Missverständnis handelt und bitte somit meine eingereichten Weiterbildungskosten für 2004…
…das Jahr 2002 neben Sonderausgaben und Werbungskosten, die den Pauschbetrag für Werbungskosten von 132,00 € nicht übersteigen, noch folgende Werbungskosten geltend: 1. Pendlerpauschale iHv. 384,00 €. 2. Weiterbildungskosten iHv. insgesamt 3.858,58 €. Ad 1.: Vermutlich aus einem Eingabefehler wurden im Einkommensteuerbescheid…