…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2004 gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehödlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auf Anordnung des Finanzamtes X, SN Y, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Anordnung des…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…Horst Ender, über eine am 1. Juli 2011 eingebrachte Beschwerde des genannten Verdächtigen gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht…
…whft. A , gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Begründung Den vorgelegten Unterlagen…
…Wien, Rotenturmstraße 29/9, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11. Mai 2007 wegen rechtwidriger Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bei Durchführung der Vorführung zum Strafantritt am 3. April 2007 durch Organe der Polizei auf Anordnung des Finanzamtes T., SN, zu Recht erkannt: I…
…Lenitz, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 18. Dezember 2003 gegen die Beschlagnahme von 5.400 Stück Zigaretten und Banknoten im Nennwert von € 180,--durch Organe der Bundespolizeidirektion Schwechat in Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gem. § 62 Abs…
…die Beschwerde des Beschuldigten, vertreten durch die Traunsteiner Wirtschafts- und SteuerberatungsgmbH, Schubertviertel 38, 4300 St. Valentin, vom 3. Oktober 2007 wegen Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Zusammenhang mit einer Einsichtnahme in Bankkontodaten des Beschuldigten bei der X-Bank am 4. September 2007 durch…
…wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber der GW im Rahmen von Hausdurchsuchungen am 22. März 2005 vermutlich durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dem mit…
…VwGH 20.3.1997, 94/15/0046 - ÖStZB 1997, 707). Wurde bescheidlos eine Hausdurchsuchung vorgenommen, liegt eine Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vor. Gemäß diesem § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB…
…vom 1. Oktober 2008, eingelangt beim Unabhängigen Finanzsenat am 6. Oktober 2008 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber den Beschwerdeführer im Rahmen einer zollbehördlichen Kontrolle am Parkplatz beim Grenzübergang in X. am 18. August 2008 durch Beamte des Zollamtes Y. als Finanzstrafbehörde…
…152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB gegen den Bescheid des Spruchsenatsvorsitzenden über die Anordnung einer Hausdurchsuchung) sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist…
…Gesetzeswortlaut an den Betroffenen, in dessen Hausrecht eingegriffen wird. Wurde bescheidlos eine Hausdurchsuchung vorgenommen, liegt eine Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vor. Gemäß diesem § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB wie…
…nämlich K, auch beigezogen wurde, wobei mit der weiteren Amtshandlung bis zu dessen Eintreffen auch zugewartet wurde. Die im gegenständlichen Fall erfolgte Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in der Form, dass Steuerfahndungsbeamte aufgrund eines mündlichen Hausdurchsuchungsbefehles des Spruchsenatsvorsitzenden gegenüber M am 18. Dezember…
…im Hausdurchsuchungsbefehl enthaltene Durchsuchungsanordnung hinaus, so stellt dies nicht einen Vollzug des Hausdurchsuchungsbefehles dar, vielmehr ist ein solches Überschreiten der Durchsuchungsanordnung eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und mit einer so genannten Maßnahmenbeschwerde im Sinne des § 152 Abs 1 Satz 1 FinStrG, zweite Alt…
…1080 Wien, Alserstraße 21, vom 3. April 2001 wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich einer Durchsuchung einer Wohnung in E am 20. März 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Oberrat Mag. Christian…
…Hause AA aufgefundenen Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör insoweit freizugeben gewesen wären. Tatsächlich blieben aber die drei Maschinenpistolen beschlagnahmt, was sich mangels Deckung durch den Hausdurchsuchungsbefehl als Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erweist. Dabei käme allenfalls eine Beschlagnahme als Zufallsfund in Frage. § 96 2…