…Behauptungen der Berufungswerberin dort anwesenden) Geschäftsführers an die Damen, mit Behördenorganen nicht zu kooperieren, kann nur als Ausübung eines persönlichen Weisungsrechts verstanden werden. Entscheidende Bedeutung kommt aber insbesondere auch der Frage zu, ob die Damen in das Unternehmen, in dessen geschäftlichen Organismus eingegliedert waren. Nach…
…vertreten, dass die Ausübung der Prostitution von Ausländerinnen in einem Nachtclub oder ähnlichen Lokalitäten unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) auf Grund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages als Verwendung unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl…
…Bl 28ff/2002). Hier ist anzumerken, dass für die Zwecke der vorliegenden Berufungsentscheidung dahingestellt bleiben kann, ob es sich gegenständlich - wie seine Bezeichnung nahelegt - um einen einzigen "Haftungsbescheid" handelt, mit dem die Haftung für Kapitalertragsteuer zwar tabellarisch aufgeschlüsselt für die Jahre 2000, 2001 und 2002…
…Betriebsart Bar, in dem Separees zur Prostitutionsausübung zur Verfügung gestellt werden. Die Prostituierten behandelte die Bw als selbständig Tätige. Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben kam das Finanzamt zu dem Schluss, dass es sich bei der Tätigkeit der Prostituierten um ein Dienstverhältnis handle. Diesen…
…wobei die KEG lediglich ihren Anteil von 45 % der Umsatzsteuer unterzieht. (B) Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung für die Monate Februar bis Dezember des Jahres 1999 wurde von der Betriebsprüfung (idF Bp) das gesamte Escortserviceentgelt umsatzsteuerlich der KEG zugerechnet. Die dagegen erhobene Berufung der KEG wurde…
…Lokal frei zugänglich abgelegt worden, MI hätte diesen jederzeit wegnehmen können. Ihr werde zur Kenntnis gebracht, dass die Ausübung der Prostitution im Lokal "CD" und den darüber befindlichen Zimmern nicht erlaubt sei und eine Verwaltungsübertretung darstelle. Dazu gebe sie an, dass sie das nicht gewusst…
…umsatzsteuerfrei ist (so die Bw). Das Finanzamt vertritt hingegen offenkundig die Rechtsansicht, dass die Leistung in der Ermöglichung der Ausübung der Prostitution in einem behördlich bewilligten Bordell liegt und deshalb zur Gänze umsatzsteuerpflichtig (Normalsteuersatz) ist. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 ist die…
…von Prostituierten anfallen können. In diesem Zusammenhang darf auf einen Erlass des Bundesministeriums für Inneres verwiesen werden (71.641/37 -III/11/98), wonach "[es sich} bei der Ausübung der Prostitution naturgemäß um eine selbstständige Erwerbstätigkeil [handelt], da das Vorhandensein eines Arbeitgebers in Konflikt mit …
…Die Berufung der Bw unterstreicht selbst den "örtlichen und logischen Zusammenhang" zwischen dem Geschäftsbetrieb der Bw und der Ausübung der Prostitution. Im weiteren Verfahren wird das Finanzamt daher auch zu ermitteln haben, ob die Bw eine Bar bzw. einen Nachtklub im vorstehenden Sinn betrieben hat…
…vertreten, dass die Ausübung der Prostitution von Ausländerinnen in einem Nachtclub oder ähnlichen Lokalitäten unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) auf Grund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages als Verwendung unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl…
…Die Berufungsbehörde ist somit nicht berechtigt, sich bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf neue Wiederaufnahmegründe zu stützen. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen (Ritz, BAO³, § 307 Tz 3)…
…3 BAO, was eine spätere Erledigung dieser Berufungen bedeutet. Im Rahmen der Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum 1 - 9/1996 wurden 3/4 der für die Vorjahre festgestellten Umsätze (ohne Gefährdungszuschlag) angesetzt. Dies wurde im Zuge der Veranlagung für das Jahr 1996 - abweichend von der Steuererklärung…
…hat Räume samt entsprechender Ausstattung zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung gestellt, für die Organisation des Bordellbetriebes gesorgt, Werbung für die Etablissements betrieben, zumindest auf einer Getränkekarte "Richtpreise" angegeben, in seinem Betrieb den Kunden Gelegenheit zum Erhalt von Prostitutionsleistungen geboten, das Inkasso der Erlöse für…
Unbestrittenermaßen stellte die Bw. auch die Räumlichkeiten samt entsprechender Ausstattung zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung, sorgte für die Organisation des Betriebes (Zimmereinteilung), betrieb Werbung, ermöglichte Kunden in ihrem Betrieb den Erhalt von Prostitutionsleistungen, sorgte regelmäßig für die Anwesenheit von Prostituierten während der Öffnungszeiten und…
…Normalsteuersatz versteuert und davon geschätzte Vorsteuern in Höhe von € 5.500,00 abgezogen wurden. Mit der gegenständlichen Berufung stellt der Bw. die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit in den tatgegenständlichen Zeiträumen pauschal in Abrede und verweist darauf, im Zeitraum 2008/2009 arbeitslos gewesen zu sein…
…2. des erstinstanzlichen Erkenntnisses) hat der Bw. insgesamt die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit und das Vorliegen von steuerpflichtigen Umsätzen bestritten. Auch aus der Aktenlage des Einkommensteuer- und Finanzstrafaktes sind keine Anhaltspunkte bzw. Nachweise ableitbar, die insoweit einen Schuldspruch rechtfertigen würden. Das gegen den Bw. mit…
…2 leg.cit. unter den dort genannten Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Keine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt liegt hingegen vor, erweist sich das Verwaltungshandeln als eine Vollziehung der der Justiz gesetzlich eingeräumten Hoheitsgewalt. Entscheidend für…
…2 leg.cit. unter den dort genannten Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Keine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt liegt hingegen vor, erweist sich das Verwaltungshandeln als eine Vollziehung der der Justiz gesetzlich eingeräumten Hoheitsgewalt. Entscheidend für…
…2 leg.cit. unter den dort genannten Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Keine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt liegt hingegen vor, erweist sich das Verwaltungshandeln als eine Vollziehung der der Justiz gesetzlich eingeräumten Hoheitsgewalt. Entscheidend für…
…2 leg.cit. unter den dort genannten Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Keine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt liegt hingegen vor, erweist sich das Verwaltungshandeln als eine Vollziehung der der Justiz gesetzlich eingeräumten Hoheitsgewalt. Entscheidend für…