…dass die Aufwendungen eindeutig und ausschließlich betrieblich veranlasst sind. Die eigene Wohnung des Steuerpflichtigen muss dazu ausschließlich oder zumindest fast ausschließlich als Unterkunft auf betrieblich veranlassten Reisen (oder gleichzeitig auch als Büro) verwendet werden, und private Zwecke für das Halten der Wohnung - so etwa als…
…erfolgt sei und eine Wohnung in W angemietet worden sei, um das tägliche pendeln zu vermeiden. Die Wochenenden werden weiterhin am Hauptwohnsitz in G verbracht. Das Finanzamt berücksichtigte bei Durchführung der Veranlagung Werbungskosten in Höhe von S 8.880,00 (Aufwendungen für das Bewerbungsgespräch in…
…Lohnsteuerrichtlinien genannte Richtsatz für nach Österreich entsandte Dienstnehmer herangezogen werden; vgl. auch Doralt, EStG7 § 4 Tz 355), dann sind die Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort auch dann nicht zu kürzen, wenn der Bw. diese Wohnung mit seiner Familie bewohnt. Die für den Forschungsaufenthalt…
…Bestimmung und der dazu ergangenen Rechtsprechung können Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes (das heißt: häusliches) Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt "der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" des Steuerpflichtigen bildet. Die betriebliche oder berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers muss…
…Aufwendungen und Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer von Lehrern nicht abgezogen, da sich der Mittelpunkt der Tätigkeit bei unterrichtenden Berufen an dem Ort befindet, an dem das Wissen weitergegeben wird (VwGH 20.1.1999, 98/13/0132). Im gegenständlichen Fall beruft sich die…
…und eventuell für andere Dienstnehmer der Bw. Dient eine eigene Zweitwohnung des Steuerpflichtigen nicht Zwecken eines zweiten Haushaltes, sondern (fast) ausschließlich als Unterkunft (oder Büro) auf betrieblich veranlaßten Reisen, wobei die Wohnung auf längere Sicht geringere Aufwendungen verursacht als eine Fremdunterkunft, sind die Aufwendungen Betriebsausgaben…
…Bereich anerkennt Großteils Aufwendungen für Lagerräume, auch wenn sie sich im Wohnungsverband befinden, als Betriebsausgaben an. Schon aus diesem Zusammenhang kann man erkennen, dass die gegenständlich anzuwendende Verordnung, welche ausdrücklich Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten als von der Pauschalierung umfasst ansieht, nicht unmittelbar auf die Bestimmungen des…
…Bw. Die Steuerberatungskosten setzte es als Betriebsausgabe an. Weiters hob das Finanzamt den vorerst erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheid 2007 gemäß § 299 BAO auf und erließ einen "neuen" Einkommensteuerbescheid 2007 mit unstrittigen Werbungskosten in Höhe von € 7.210,61. Den Aufwendungen für die Wohnung in X…
…in Kroatien machen", was auf Grund ihres "aufrechten Dienstverhältnisses einfach nicht möglich ist." Über die Berufung wurde erwogen: Ad Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (Familienheimfahrten, Wohnungskosten) - Werbungskosten: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der…
…für Arbeitszimmer außerhalb des Wohnungsverbandes (UFS 28.05.10, RV/1467-L/08). Somit kann nicht vom Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers i.S.d. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 ausgegangen werden. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen…
…von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung i.H.v. € 4.161,36 sowie Familienheimfahrten i.H.v. € 2.175,- als Werbungskosten wobei er ein ärztliches Attest über die psychische Erkrankung seiner in Polen lebenden Gattin sowie Zahlungsbestätigungen über Mietvorschreibungen für die Benutzung der Wohnung…
…16 Rz. 102 gelten Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers von dem am Arbeitsort gelegenen Wohnsitz zum Familienwohnsitz unter jenen Voraussetzungen als Werbungskosten, unter denen eine doppelte Haushaltsführung als beruflich veranlasst gilt. Bei vorübergehender doppelter Haushaltsführung ist zunächst auf die Lebenssituation des Steuerpflichtigen einzugehen. Bei einem…
…anzuerkennen. Für die Fahrspesen wurde ein Beleg der Wiener Linien vom 29. Dezember 1999 über den Ankauf einer Jahreskarte in Höhe von S 5.200,00 vorgelegt. Das Finanzamt hat diese Aufwendungen mit der Begründung, dass es sich um Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und…
…vielmehr wurden die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt in Höhe von € 1.320,00 gewährt. Begründend führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung von Kindern nur mit dem Pauschbetrag von € 110,00 pro…
…Fremdüblichkeit). Zu den Aufwendungen für Familienheimfahrten führte das Finanzamt aus, diese seien grundsätzlich nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn eine doppelte Haushaltsführung gerechtfertigt sei und die Familienheimfahrten innerhalb angemessener Zeiträume erfolgten. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen seien idR monatliche Heimfahrten zu seiner Wohnung am Heimatort ausreichend…
…Bad und einer Toilette. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist im Zusammenhang mit der beruflichen Veranlassung von Aufwendungen für Heimfahrten und doppelte Haushaltsführung bei dem im Vordergrund stehenden Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung dem Umstand maßgebliche Bedeutung beizumessen, ob die Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort geeignet ist…
…sie Aufwendungen für eine barrierefreie Wohnungseinrichtung in der Höhe von € 4.200,- gehabt, obwohl die alte, gleichwertige, aber nicht barrierefreie Einrichtung erst drei bis vier Jahre alt gewesen sei. So seien Flügeltüren durch Schiebetüren ersetzt worden und Laden mit Selbsteinzug montiert worden. Die Bw…
…Finanzamtes Wien beraten lassen und der Berufsbedingtheit des Wohnungswechsels zugestimmt. Aus diesem Grund werde um positive Erledigung des Berufungsansuchens ersucht. Die Berufung wurde durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung abgewiesen. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur unter gewissen Umständen…
…überstiegen und daher ohne steuerliche Auswirkung bleiben mussten) ließ es die als Sonderausgaben gem. § 18 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 beantragten (halben) Annuitätenzahlungen mit folgender Begründung außer Ansatz: "Die beantragten Aufwendungen für Wohnraumschaffung konnten nicht berücksichtigt werden, da die Wohnung auf Ihre Partnerin lautet…
…wären, hat die Bw nicht einmal behauptet. Wohnung H-Straße: Die Aufwendungen für diese Wohnung wurden ursprünglich bei den Sonderausgaben unter dem Titel Wohnraumschaffung geltend gemacht. Mit Vorhalt vom 15. November 2001 wurde der Bw mitgeteilt, dass die Anschaffungskosten der Wohnung keine Sonderausgaben darstellen, sondern…