…In den diesbezüglichen Vorlageanträgen brachte der Bw. im Wesentlichen vor, dass die jährlichen Aufwendungen für seinen behinderten Sohn in Höhe von 5.013,00 € als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen wären. Weiters wendet sich der Bw. wiederholt gegen eine schon seit 20 Jahren…
…13/0054; VwGH 23.3.1999, 98/14/0119). Bei den gegenständlichen dem Bw. gerichtlich auferlegten Unterhaltszahlungen handelt es sich unter anderem um Aufwendungen für notwendige Unterhaltsleistungen an den behinderten Sohn des Bw., der nicht seinem Haushalt zugehört, weshalb das Finanzamt dem Bw. zu Recht…
…dass dem Bw. keinerlei Ersatz seiner Aufwendungen für das Begräbnis seines Bruders aus dem Nachlassvermögen zukommen wird. Wie sich aus dem Beschluss des Bezirksgerichts M- vom 8. Juli 2008 ergibt, wurde der Nachlass in Höhe von € 395,08 den aktenkundigen Gläubigern an Zahlung statt…
…34 Anm. 6) sind die Aufwendungen für die Beseitigung des Katastrophenschadens im Jahr der Zahlung, somit also im Jahr 2003, abzugsfähig. Ersatzleistungen durch Dritte kürzen die abzugsfähigen Ausgaben, auch wenn sie in einem anderen Jahr zufließen. Es ist daher die dem Bruder der Bw. gewährte…
…strittigen Aufwendungen des Bw. nicht greifen. Soweit das Finanzamt einen Zusammenhang zwischen der gegenständlichen Kostenübernahme durch die Bw. bzw. deren Bruder im Jahr 2007 und der Liegenschaftsübertragung im Jahr 1985 herstellt, ist die Berufungsbehörde der Ansicht, dass die Finanzierung des Lifteinbaus nicht als Gegenleistung für…
…um die Frage, ob diese Aufwendungen für den selbst behinderten Vater solche mit oder ohne einen Selbstbehalt zu berücksichtigen sind. Die Ausführungen in der Entscheidung des UFS vom 28. 6. 2012, RV/1248-W/12, sind für den vorliegenden Fall nicht von Bedeutung, weil es…
…gesamten beantragten Kosten für das Pflegeheim abzüglich sämtlicher dem Schwager zugeflossener Geldbeträge zu 50% als außergewöhnliche Belastungen, da die restlichen 50% beim Gatten der Steuerpflichtigen als Bruder des Behinderten angesetzt wurden. Dem in der Berufung geäußerten Begehren auf Anerkennung der Aufwendungen für den Aufenthalt des…
…785 Km, wobei er pro Monat 2 Heimfahrten mit seinem Pkw durchgeführt habe (siehe Seite 5/2002). Die Aufwendungen für die Fahrtkosten wurden folglich vom Bw. in Form des Kilometergeldes (€ 0,356 je Fahrkilometer) im Schätzungswege ermittelt und geltend gemacht (Kj. 2001: € 1…
…da die Notwendigkeit einer rollstuhlgerechten Ausstattung und der Ermöglichung einer Betreuung durch Pflegekräfte unstrittig und der Zusammenhang der Aufwendungen mit der Behinderung nicht zweifelhaft ist. Allenfalls könnte die "Luxuskomponente" strittig sein. Hier begegnet der Ansatz von 25% keinen Bedenken, die den Aufwand für einen Gutachter (…
…eigenen) Hausstand. Für das Vorjahr wurden daher Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung - wie der Bw. selbst in seinem Schreiben vom 29. November 2011 als korrekt und außer Diskussion bezeichnete - nicht anerkannt. Fest steht auch, dass die Mutter und der Bruder des Bw. im November bzw…
…sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Hörgeräte, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Unter Hilfsmittel sind in diesem Zusammenhang auch Ein- und Umbauten in Gebäuden sowie sanitäre Einrichtungsgegenstände, die auch oder ausschließlich für Behinderte konzipiert und bestimmt…
…Krankheit oder Invalidität behinderten Bruder den gegenständlichen Aufwand endgültig zu tragen, nicht als rechtswidrig zu erkennen." Der gegebene Sachverhalt lt. Berufung und Ergänzung zur Berufung ist ein vollkommen anderer. Es geht hier nicht um einen 50 Jahre alten, im Erwerb nicht durch Krankheit behinderten Bruder…
…getragenen Kosten sind demnach mit einem Betrag von 24.715,60 € zu berücksichtigen; die damit zusammenhängenden Aufwendungen für die behinderungsbedingten Mehraufwendungen in Höhe von 16.087,10 € sind als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Wie aus der Berechnung ersichtlich, ist die Zahlung vom 12…
…8 EStG 1988 [Abs. 6 Teilstrich 2], Mehraufwendungen für behinderte Personen (Kinder) im Sinne des § 8 Abs. 4 FLAG 1967 [Abs. 6 Teilstrich 4 i.V.m. § 35] und Unterhaltsleistungen zur Deckung von Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellten [Abs. 7 Z…
…0083, 2001/13/0216). Der Grund, warum Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung dennoch als Werbungskosten berücksichtigt werden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann (zB VwGH 28.5.1997, 96/13/0129). Das…
…gefragt, ob die Frau ein eigenes Einkommen habe. Sie hätten dann den Bruder der Frau gefragt und habe dieser gesagt, die Frau habe kein eigenes Einkommen, was der Zeuge nicht habe glauben können, weil in Österreich für Behinderte gesorgt werde. Sie hätten sich dann gedacht…
…die Anerkennung der bezahlten Kilometergelder, Telefonate und kleineren Aufwendungen ohne Rechnungund die geringen Ersätze für die regelmäßig anfallenden Pflegeleistungen von monatlich 90 Stunden unter Berücksichtigung der Situation nochmals zu überprüfen und darüber zu entscheiden. In Beantwortung des Vorhalts vom 4. Juli 2007 führte die Bw…
…zu verstehen gewesen, wozu die Anmerkung der Bw. gewesen sei: "Finanzierung des Studiums durch Eltern". Die Eltern der Bw. würden ausschließlich Aufwendungen übernehmen, die nur mit dem Studium zusammen hängen würden, nicht jedoch die anderen Lebensführungskosten. Für diese müsse alleine die Bw. aufkommen. Gem. § 6…
…die Tochter des Berufungswerbers dem Finanzamt schriftlich Nachstehendes mit. "Betreff: Berufung gegen den Bescheid über die Rückforderung der Familienbeihilfe für das Kind x Seit meine Mutter Ende 2010 aus unserem gemeinsamen Haushalt ausgezogen ist, und gemeinsam mit unserem jüngeren Bruder in die Wohnung W. umsiedelte…
…sind - ist die Abzugsfähigkeit jedoch strittig: Fachliteratur Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und…