…ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Aus der oben zitierten gesetzlichen Grundlage ergibt sich, dass Aufwendungen nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, wenn sie zwangsläufig erwachsen. Und das gilt nur für solche Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen, rechtlichen oder…
…2008), führt dabei jene ihn betreffenden Ausgaben für Hörgeräte an (€ 4.683 und andere), welche das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt berücksichtigt hatte. Zur Frage der Geltendmachung von Aufwendungen ohne Berücksichtung eines Selbstbehaltes: Hat ein Steuerpflichtiger Aufwendungen durch eine körperliche oder geistige Behinderung…
…damit grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten des normalen Lebensbedarfes. Auch der unabhängige Finanzsenat hatte in seiner Entscheidung vom 7.11.2003, RV/0613-G/02 die Werbungskosteneigenschaft der Aufwendungen eines Lehrers für eine Gleitsichtbrille und ein Hörgerät zu beurteilen. Er vertrat darin die Auffassung…
…und zwar selbst dann, wenn der Berufungswerber die betreffenden Hilfsmittel nur am Arbeitsplatz verwendet (vgl. VwGH vom 28.2.1995, 94/14/0154). Die Aufwendungen für die Gleitsichtbrille und das Hörgerät stellen keine Werbungskosten dar, können allerdings, wie bereits vom Finanzamt erörtert, nach Maßgabe der §…
…als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt berücksichtigt werden. Gemäß § 4 der Verordnung sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Auch hinsichtlich der Hörbehinderung wurde kein entsprechender Nachweis erbracht. Hinsichtlich des Hörgerätes wurde jedoch nachgewiesen, dass der Bw…
…Hörgerät) sowie das Schulgeld für eine Sonder(Pflege)schule bzw. Behindertenwerkstätte als außergewöhnliche Belastung gewährt werden. Dieser Pauschalbetrag sowie die Kosten der Sonderschule bzw. Behindertenwerkstätte seien allerdings um das erhaltene Pflegegeld zu kürzen. Da gegenständlich das erhaltene Pflegegeld (9.388,80 €) die absetzbaren Aufwendungen…
…Sachverhalt aus und fassen die Feststellungen auf die in Klammer angeführten Beweismittel: Der Bw. hatte 2005 Aufwendungen für ein Hörgerät in Höhe von € 1.520,18 zu tragen. 1971 erkrankte er an Hepatitis C und wurden diese sowie die chronische Polyarthritis als behinderungskausal festgestellt…
…Fa. S., Fachinstitut für Hörberatung, Adresse2, vom Bw. am 05.10.2010 bezahlt. In der Berufungsvorentscheidung vom 17.August 2011 wurden Aufwendungen in Höhe von € 1.986,50 als außergewöhnliche Belastung für die Ehegattin dem Grunde nach anerkannt . In der Begründung wurde ausgeführt, dass…
…Berechnung des Grades der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Im gegenständlichen Fall wurden jedoch lediglich Batterien für ein Hörgerät gekauft. Der regelmäßig notwendige Tausch von Batterien und eine allenfalls regelmäßig notwendige Wartung des gekauften Gerätes führt jedoch zu Aufwendungen, die nicht neben, sondern nur an Stelle…
…Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Strittig sind die vom Finanzamt nicht als Kosten der Heilbehandlung beurteilten Ausgaben für das schleimlösende Medikament Aeromuc, für Nasen- und Schnupfensprays, für das Vitamin-C-Präparat Cetebe, für…
…§ 34 und 35 EStG 1988 erließ der Bundesminister für Finanzen die Verordnung BGBl. Nr. 303/1996. Gemäß § 4 dieser Verordnung können zusätzlich zu den Pauschbeträgen des § 35 EStG 1988 nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im…
…sind, wenn der Steuerpflichtige Aufwendungen durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung hat, die in den §§ 2 bis 4 dieser Verordnung genannten Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. - Nach § 4 der VO sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten…
…zitierten Verordnung sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen anzusehen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit der Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen ( z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel). Die Kosten für das im vorliegenden Fall angeschaffte…
…1 u.a. für durch eine eigene körperliche Behinderung verursachte Aufwendungen gilt. Mit dieser VO wurden weiterführende Regelungen hinsichtlich der Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen getroffen. In deren § 4 wird normiert, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der…
…4. Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Unter den angeführten Begriff "Hilfsmittel" fallen auch sanitäre Einrichtungsgegenstände, die auch oder ausschließlich für Behinderte konzipiert und bestimmt sind (VfGH 13.3.2003…
…§ 34 und 35 EStG 1988 erließ der Bundesminister für Finanzen die Verordnung BGBl. Nr. 303/1996. Gemäß § 4 dieser Verordnung können zusätzlich zu den Pauschbeträgen des § 35 EStG 1988 nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im…
…der über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügt, sind die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich 153 Euro [2.100 S] zu berücksichtigen. § 4. (idF BGBl. II Nr. 91/1998) Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der…
…1 u.a. für durch eine eigene körperliche Behinderung verursachte Aufwendungen gilt. Mit dieser VO wurden weiterführende Regelungen hinsichtlich der Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen getroffen. In deren § 4 wird normiert, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der…
…4 der Verordnung bestimmt, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen sind. Als Kosten der Heilbehandlung gelten Arztkosten, Spitalskosten, Kurkosten für ärztlich verordnete Kuren, Therapiekosten, Kosten für Medikamente, sofern sie im Zusammenhang…
…festgelegt, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen sind. Entsprechend dieser Regelungen hat das Finanzamt die im Rahmen der Berufung geltend gemachten Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Behinderung des Bw…