…Aufforderung bis dato bekanntgab, war es dem unabhängigen Finanzsenat nicht möglich, den steuerlich relevanten Zusammenhang von Kreditraten mit erklärten Versicherungsprämien (KZ 455) zu erkennen. Ebenso bleiben die Hintergründe der bloß behaupteten Darlehensrückzahlungen i.H.v. 2.758,80 € im Unklaren, da auch diesbezüglich der…
…Ausschöpfung der im Einzelfall angezeigten Ermittlungsmaßnahmen und der gebotenen Mitwirkung des Steuerpflichtigen nicht feststellen, ist die Abziehbarkeit von behaupteten Aufwendungen in Form von Werbungskosten nicht gegeben. Gesetzeskonform wurde daher vom Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung vom 11. Mai 2009 unter dem Titel Werbungskosten einzig der Pauschbetrag gemäß …
…Trennung der Teilnehmer in Kunden und Dienstnehmer vorgenommen werden. Weiters konnte die Bw. den behaupteten Werbezweck dieser Aufwendungen nicht nachweisen, eine bloße Glaubhaftmachung des Werbezwecks reicht jedenfalls in diesem Zusammenhang nicht aus (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 26.3.2003, 97/13/0108). B1/56Ab Sponsoring…
…Es ist daher erforderlich, abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen nach objektiven Kriterien voneinander abzugrenzen. Maßgebend ist dabei das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dementsprechend vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger…
…in der Familie findet, weshalb ein Sachverhalt wie das Bestehen eines Dienstverhältnisses eindeutig nachgewiesen werden muss. Dazu bedarf es einer besonderen (über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgehende) Vereinbarung, die nicht bloß behauptet werden darf, sondern, um abgabenrechtlich anerkannt zu werden, auf einer überzeugenden Begründung…
…2010, § 20 Rz 14 f). Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dabei…
…nicht vereinbar wäre. Es ist daher erforderlich, abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen nach objektiven Kriterien voneinander abzugrenzen. Maßgebend ist dabei das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Abgabepflichtigen (vgl. VwGH 15…
…EStG 2010, § 20 Rz 14 f) Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nichtabzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dabei…
…in der Familie findet, weshalb ein Sachverhalt wie das Bestehen eines Dienstverhältnisses eindeutig nachgewiesen werden muss. Dazu bedarf es einer besonderen (über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgehende) Vereinbarung, die nicht bloß behauptet werden darf, sondern, um abgabenrechtlich anerkannt zu werden, auf einer überzeugenden Begründung…
…Aufwendungen zu vermindern. Der Gesellschafter-GF A hat aus dem Gesellschaftsvermögen die o.a. Beträge entnommen, unter Vorschiebung eines bloß behaupteten Kaufes von 3.200 wertvollen Kundenadressen, und in Folge diese Beträge privat (für welchen Zweck auch immer) seinem Halbbruder A2 zukommen lassen. Der behauptete…
…EStG 2010, § 20 Rz 14 f) Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nichtabzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dabei…
…Kosten) nicht gegeben ist und auch nicht möglich zu sein scheint. Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen hat nach obj. Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwands schließen lässt und nicht die bloß behauptete…
…Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen (vgl. z.B. VwGH 15.7.1998, 93/13/0205; 30.4.2003, 99/13/0208). Nun hängen zwar die getätigte Aufwendungen eindeutig mit dem Beruf des Bw…
…konkreten und nachvollziehbaren Angaben machte, sie auch nicht behauptete, die Tätigkeit - allenfalls zu Lasten ihrer nichtselbständigen Tätigkeit - in einem größeren Umfang betreiben zu wollen, sind keine Aspekte für die von der Bw. bloß behaupteten Zielstrebigkeit zu erblicken. Wenngleich die Bw. die Tätigkeit bis dato noch…
…dass die Berufungswerberin ihre gesamten diesbezüglichen Aufwendungen den behaupteten Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet hat. In den Jahren 2005 bis 2008 gibt es ohne die pauschalen Zuwendungen gar keine Einnahmen und ergeben sich entsprechende negative Ergebnisse von € -13.264,35 und € -2.941,99…
…dass der Bw. wiederum das Vorliegen und die Höhe von Aufwendungen nicht entsprechend konkretisiert hat. Die bloße Behauptung von möglichen vorliegenden Aufwendungen ist nicht ausreichend für eine Anerkennung. Nach der Judikatur des VwGH muss der gesamte Aufwand nachgewiesen werden, wenn Werbungskosten geltend gemacht werden (VwGH…
…den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Es genügt nicht, wenn der Steuerpflichtige das Vorliegen von für Werbungskosten relevanten Umständen bloß behauptet, sondern er hat den Wahrheitsgehalt seines Vorbringens durch geeignete Beweismittel darzulegen. Es wäre aber Sache der…
…Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Es genügt nicht, wenn der Steuerpflichtige das Vorliegen von für Werbungskosten relevanten Umständen bloß behauptet, sondern er hat den Wahrheitsgehalt seines Vorbringens durch geeignete Beweismittel darzulegen. Eine Glaubhaftmachung reicht nur aus…
…so genügt die Glaubhaftmachung. Es genügt nicht, wenn der Steuerpflichtige das Vorliegen von Werbungskosten bloß behauptet, sondern er hat ihr Vorliegen dem Grunde und der Höhe nach durch ein substantiiertes Vorbringen und geeignete Beweismittel im gesetzlich geforderten Ausmaß wahrscheinlich zu machen (Vorliegen hohe Wahrscheinlichkeit oder…
…Werbezweck und Werbewirkung solcher Ausgaben für Geschäftspartner), und dass zum anderen die Schätzung des Finanzamtes zwar die Anwendung des vom VwGH in ständiger Rechtsprechung geforderten strengen Maßstabes für die Anerkennung nachweispflichtiger (nicht bloß plausibler) Aufwendungen vermissen lässt, dass der Bw aber durch diese praeter legem…