…Aufforderung bis dato bekanntgab, war es dem unabhängigen Finanzsenat nicht möglich, den steuerlich relevanten Zusammenhang von Kreditraten mit erklärten Versicherungsprämien (KZ 455) zu erkennen. Ebenso bleiben die Hintergründe der bloß behaupteten Darlehensrückzahlungen i.H.v. 2.758,80 € im Unklaren, da auch diesbezüglich der…
…dass die Bf. irrtümlich mehrere Jahre hindurch unstrittig nicht betriebsbedingte Aufwendungen (bloß behauptete Kundenadressen und betriebsfremde Rechtsanwaltshonorare) erklärt hat. Daher ist im gegenständlichen Fall vom Vorliegen hinterzogener Abgaben auszugehen. Die auch vom Finanzamt getroffenen Schlussfolgerungen sind nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes als schlüssig und ausreichend anzusehen…
…Ausschöpfung der im Einzelfall angezeigten Ermittlungsmaßnahmen und der gebotenen Mitwirkung des Steuerpflichtigen nicht feststellen, ist die Abziehbarkeit von behaupteten Aufwendungen in Form von Werbungskosten nicht gegeben. Gesetzeskonform wurde daher vom Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung vom 11. Mai 2009 unter dem Titel Werbungskosten einzig der Pauschbetrag gemäß …
…Trennung der Teilnehmer in Kunden und Dienstnehmer vorgenommen werden. Weiters konnte die Bw. den behaupteten Werbezweck dieser Aufwendungen nicht nachweisen, eine bloße Glaubhaftmachung des Werbezwecks reicht jedenfalls in diesem Zusammenhang nicht aus (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 26.3.2003, 97/13/0108). B1/56Ab Sponsoring…
…dargestellten Aktenlage wie schon im Erstbescheid vom 10.11.2022 die Haushaltsersparnis von 109,83 € in Abzug gebracht wurde, wäre es am Beschwerdeführer gelegen gewesen, das bloß behauptete Fehlen einer Haushaltsersparnis, die mit einem Kuraufenthalt regelmäßig verbunden ist, ausreichend und nachvollziehbar glaubhaft zu machen…
…Es ist daher erforderlich, abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen nach objektiven Kriterien voneinander abzugrenzen. Maßgebend ist dabei das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dementsprechend vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger…
…in der Familie findet, weshalb ein Sachverhalt wie das Bestehen eines Dienstverhältnisses eindeutig nachgewiesen werden muss. Dazu bedarf es einer besonderen (über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgehende) Vereinbarung, die nicht bloß behauptet werden darf, sondern, um abgabenrechtlich anerkannt zu werden, auf einer überzeugenden Begründung…
…auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren". Maßgebend dabei ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund des Aufwands schließen lässt, und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen (vgl. Jakom/Baldauf EStG, 2012, § 20 Rz 62 mwN…
…2010, § 20 Rz 14 f). Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dabei…
…werden (VwGH 13.10.99, 94/13/0035). Maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund des Aufwands schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen (VwGH 30.4.03, 99/13/0208). Keine Repräsentationskosten sind nach EStR 4810…
…Betracht gezogen zu werden (VwGH 13.10.1999,94/13/0035). Maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund des Aufwands schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen (VwGH 30.04.2003, 99/13/0208). Nach Jakom/Peyerl…
…nicht vereinbar wäre. Es ist daher erforderlich, abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen nach objektiven Kriterien voneinander abzugrenzen. Maßgebend ist dabei das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Abgabepflichtigen (vgl. VwGH 15…
…Betriebsausgaben vorlägen; VwGH 17.4.2013, 2009/13/0065). Maßgebend dabei ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund des Aufwands schließen lässt, und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen (VwGH 30.4.2003, 99/13/0208; Jakom/Peyerl, EStG 2019, …
…EStG 2010, § 20 Rz 14 f) Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nichtabzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dabei…
…in der Familie findet, weshalb ein Sachverhalt wie das Bestehen eines Dienstverhältnisses eindeutig nachgewiesen werden muss. Dazu bedarf es einer besonderen (über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgehende) Vereinbarung, die nicht bloß behauptet werden darf, sondern, um abgabenrechtlich anerkannt zu werden, auf einer überzeugenden Begründung…
…Aufwendungen zu vermindern. Der Gesellschafter-GF A hat aus dem Gesellschaftsvermögen die o.a. Beträge entnommen, unter Vorschiebung eines bloß behaupteten Kaufes von 3.200 wertvollen Kundenadressen, und in Folge diese Beträge privat (für welchen Zweck auch immer) seinem Halbbruder A2 zukommen lassen. Der behauptete…
…untergeordnete Bedeutung und diese – sporadisch stattfindende – betriebliche Nutzung unterliegt dem Aufteilungsverbot. Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwands schließen lässt und nicht die bloß behauptete…
…EStG 2010, § 20 Rz 14 f) Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nichtabzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dabei…
…Kosten) nicht gegeben ist und auch nicht möglich zu sein scheint. Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen hat nach obj. Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwands schließen lässt und nicht die bloß behauptete…
…2010, § 20 Rz 14 f). Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dabei…