…teilte mit, dass er beabsichtige, die berufungsgegenständlichen Kosten im Sinne des VwGH-Erkenntnisses und des Aufsatzes aufzuteilen in aktivierungspflichtige Aufwendungen (abschreibbar 1,5% im Jahr abzüglich Anteil für Grund und Boden) und sofort abzugsfähige Werbungskosten unter Beachtung der Aufteilung von Vorauszahlungen gemäß § 19 Abs. 3…
…Der absehbare Zeitraum von 20 bzw. 23 Jahren laut Liebhabereiverordnung erscheint demgegenüber nach reiflicher Überlegung als zu lang bemessen für einen ernstlich anzunehmenden und im realen Wirtschaftsleben auch erwartbaren Leistungszeitraum für die berufungsgegenständlichen Vorauszahlungen. | | € | | 6.046,20 | aufgeteilt auf…
…gab an, er habe vor, die berufungsgegenständlichen Kosten im Sinne des VwGH-Erkenntnisses und des Aufsatzes in aktivierungspflichtige Aufwendungen (abschreibbar 1,5% im Jahr abzüglich Anteil für Grund und Boden) und sofort abzugsfähige Werbungskosten unter Beachtung der Aufteilung von Vorauszahlungen gemäß § 19 Abs. 3 EStG…
…einer Änderung der Verhältnisse (Verwendung für das Unternehmen des Steuerpflichtigen) innerhalb von 10 Jahren eine Berichtigung der geltend gemachten Vorsteuer an. Vor dem Hintergrund der dargestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen erscheint in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) die Annahme eines 10-jährigen Verteilungszeitraumes für die Vorauszahlungen des Bw…
…ob Kraftfahrzeugsteuer selbst entrichtet oder weiterverrechnet wird. Zum angeblichen "Nullsummenspiel" [wohl der Gleichheit des steuerlichen Ergebnisses unabhängig von einer Aufteilung von Erlösen und Aufwendungen des Speditionsbetriebs auf ein Einzelunternehmen und eine GesmbH] als angeblicher Schuldausschließungsgrund: Die Einzelunternehmerin AG habe die Umsatzerlöse für die erbrachten Transportleistungen…
…März 2001 zu AB-Nr. D) wurden u.a. Feststellungen zur Aufteilung der Vorsteuern, zur Nutzungsdauer des sanierten und von einer 9 Loch- auf eine 18 Loch-Anlage erweiterten Golfplatzes sowie zur Rückstellung für Golfscheine und Einschreibgebühren getroffen (Pkt. 2, 3 und 5 der Niederschrift…
…Wie oben dargelegt sind die Sollzinsen im Ausmaß von 20 % (1.898,52 € : 50 x 20 =) ds 759,41 € als Werbungskosten absetzbar. Für die Festsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2010 und Folgejahre ist die Veranlagung das Jahr 2009 betreffend…
…Abgabenbehörde ermittelte die Aufteilung zwischen den beiden Aufwandsarten mit 60:40 zugunsten der Werbungskosten und begründete dies mit dem Argument, dass der Anteil der Einkünfte aus selbständiger Arbeit am Gesamteinkommen rund 40 Prozent betrage. Aus diesem Grunde könne auch die Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang…
…6. Oktober 2004). Bei dieser Sachlage kann nicht von Vorauszahlungen für in späteren Perioden zu erbringende Leistungen die Rede sein. Auch die laufende Betreuung der Händler wird zeitsynchron erbracht. Diese Betreuung besteht in der Beantwortung von Anfragen und in der Schulung der Mitarbeiter des Händlers…
…zweiten Schritt eine Aufteilung der erworbenen Gruppe durch Eingliederung in die jeweiligen Länderorganisationen erfolge, stelle diese Eingliederung einen Erwerb innerhalb des Konzerns dar. Auch in diesem Fall sei kein Zinsenabzug gegeben. Mit dieser pauschalen Versagung des Zinsenabzuges sei auch eine Ungleichbehandlung von grundsätzlich vergleichbaren Sachverhalten…
…Verrechnungskonto (im Jahr 03) für das Jahr 01 zu keiner Ausgabe des Jahres 01 und damit auch zu keinem Geldfluss in diesem Jahr (VwGH 19.9.1989, 86/14/0192). | | Die Leistung von Vorauszahlungen (ausgenommen jene unter § 19 Abs 3 EStG 1988 fallenden…
…betreffend Anspruchszinsen im Hinblick auf die Einkommensteuer 2000 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer im Jahr 2002 entschieden: Der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 und 2000 wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: | Bemessungsgrundlage | Abgabe…
…FinStrG mangels einer Berufung des Amtsbeauftragten verwehrt. Der Beschuldigte hat daher hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Februar bis Mai und Juli bis Dezember 2002 vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtete Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von jeweils € 992,60 und damit Finanzordnungswidrigkeiten nach …
…Herstellungskosten gehören auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten. Z 13 vorletzter und letzter Satz sind zu beachten." Im Hinblick auf eine periodengerechte Verteilung von Vorauszahlungen und steuerpolitisch unerwünschten Gestaltungen ist der Aktivposten im Sinne des § 6 Z 3 EStG 1988 zwingend vorgesehen (ErläutRV…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß §…
…den Beschuldigten nicht mehr den einzelnen Monaten zuordenbar gewesen ist. Der Berufungssenat nahm daher eine aliquote Aufteilung dieses Betrages auf die vom Schuldvorwurf erfassten vier Monate in Höhe von je € 4.770,75 vor. Zu den Lohnabgaben ist wie folgt auszuführen: Gemäß § 79 Abs…
…den Beschuldigten nicht mehr den einzelnen Monaten zuordenbar gewesen ist. Der Berufungssenat nahm daher eine aliquote Aufteilung dieses Betrages auf die vom Schuldvorwurf erfassten vier Monate in Höhe von je € 4.770,75 vor. Zu den Lohnabgaben ist wie folgt auszuführen: Gemäß § 79 Abs…
…im Schätzungsweg (Aufteilung der Aufwandspositionen auf der Basis Umsatzverhältnis Einzelunternehmen zu KEG) bestimmte, auf die KEG entfallende Aufwand sowie die erfolgten Warenlieferungen den bisher laut Umsatzsteuervoranmeldungen zur StNr. 78 erklärten Umsätzen hinzuzurechnen sind. Die dabei von der Abgabenbehörde für den Nachschauzeitraum Jänner bis Dezember 2003…
…im finanzstrafrechtlichen Sinn. Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für zwei Monate sei sicherlich durch die Abgabe der Jahreserklärung geheilt worden und könne nicht zu einem gesonderten finanzstrafrechtlichen Verfahren ausarten, dies insbesondere deshalb, weil der Beschuldigte die subjektive Tatseite bezüglich der Umsatzsteuer[vorauszahlungen] nicht zu verantworten habe…
…erfüllten Vertrages. Korrekt wäre es demnach, unterschiedliche Gewinnrealisierungszeitpunkte für Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum anzunehmen. Wegen der damit verbundenen rechnerischen Schwierigkeiten könne nach der deutschen Judikatur von einer Aufteilung des Gesamtgewinnes abgesehen werden. Es werde für zulässig erachtet, für die Gewinnrealisierung auf den Zeitpunkt anzustellen, in dem…