…streitgegenständlichen Eigentumswohnung ... gerichtet..... Aus der Vorhaltsbeantwortung ergibt sich, dass die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden, Gebäude und Inventar für den Veräußerer ohne jede Relevanz war (umso mehr, als für ihn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen war) und dem auch keinerlei Unterlagen zugrunde gelegen sind…
…84/14/0019). Nach dem vorstehend angeführten Erkenntnis ist im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücks stets dann zu schätzen, wenn die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits nicht unter Anlegung streng objektiver Maßstäbe vorgenommen worden ist…
…Der Kaufpreis einer bebauten Liegenschaft ist daher unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufzuteilen. Dabei ist die subjektive Einschätzung der Kaufpreisanteile durch die Vertragspartner für die Abgabenbehörden nicht bindend. Die Aufteilung hat nach streng objektiven Maßstäben…
…der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ist somit der auf Grund und Boden entfallende Anteil am Veräußerungserlös auszuscheiden. Veräußert ein Gewerbetreibender, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt, eine bebaute Liegenschaft, so hat eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits sowie Gebäude andererseits…
…einmal behauptet. Sie haben daher keinen Einfluss auf die bauliche Gestaltung des Hauses. Dass die Wohnungskaufpreise bereits fixiert waren, ergibt sich aus den Vertragsanboten, in denen bereits die Kaufpreise fixiert wurden, wobei eine willkürliche Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Kaufpreis und Baukosten vorgenommen wurde. Aus diesen…
…behauptet. Sie haben daher keinen Einfluss auf die bauliche Gestaltung des Hauses. Dass die Wohnungskaufpreise bereits fixiert waren, ergibt sich aus den Vertragsanboten, in denen bereits die Kaufpreise fixiert wurden, wobei eine willkürliche Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Kaufpreis der Wohnung und Renovierungskosten vorgenommen wurde. Aus…
…er den Kaufpreis der Fahrnisse dem Kaufpreis der Liegenschaft hinzugerechnet habe, führte der Betriebsprüfer aus: - Wenn im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücks die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude sowie bewegliche Wirtschaftsgüter andererseits nicht unter Anlegung streng…
…günstigeren Gebäudewert genommen, der sich habe einwandfrei feststellen lassen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 2004 Strittig ist im gegenständlichen Fall die Aufteilung des Gesamtkaufpreises der im Jahr 2004 erworbenen Liegenschaft auf Grund und Boden, Gebäude und Einrichtung…
…erhalten. Zur Aufteilung des Nachlassvermögens schlossen die erbl. Söhne nachstehendes Erbteilungsübereinkommen: 1) Der Bruder übernahm gemäß der Teilungsanordnung die Liegenschaftshälften EZ 15 und EZ 157, je Grundbuch x. 2) Die erbl. Liegenschaftshälfte an der EZ 45 erhielt der Bruder aufgrund eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall…
…erhalten. Zur Aufteilung des Nachlassvermögens schlossen die erbl. Söhne nachstehendes Erbteilungsübereinkommen: 1) Der Bw übernahm gemäß der Teilungsanordnung die Liegenschaftshälften EZ 15 und EZ 157, je Grundbuch x M. 2) Die erbl. Liegenschaftshälfte an der EZ 45 erhielt der Bw aufgrund eines Schenkungsvertrages auf den…
…etc.") auf das Inventar sei nicht möglich, da diese Kosten mit der Anschaffung von Möbeln und Wohnzubehör in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang stünde. Hinsichtlich der Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden, Inventar und Gebäude sei es nicht möglich, Schätzwerte heranzuziehen, da im Kaufvertrag eine eindeutige…
…Sie haben daher keinen Einfluss auf die bauliche Gestaltung des Hauses. Dass die Wohnungskaufpreise bereits fixiert waren, ergibt sich aus den Vertragsanboten, in denen bereits die Kaufpreise fixiert wurden, wobei eine willkürliche Aufteilung des Gesamtkaufpreises in 40% Kaufpreis und 60% Baukosten inkl USt vorgenommen wurde…
…Bewertung hat sohin nach herrschender Lehre und Rechtsprechung durch eine verhältnismäßige Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden sowie Holzbestand zu erfolgen; dies vor allem auch deshalb, da nach herrschender Rechtsprechung eine (Kaufpreis)Überzahlung des Käufers eine bei der Wertermittlung nicht zu berücksichtigende subjektive Komponente…
…man für die Aufteilung konsequent die Verkehrswerte heranziehen, würde die auf die Liegenschaft entfallende Gegenleistung mit 31 % zu ermitteln und würde jedenfalls den 3-fachen Einheitswert nicht übersteigen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass es sich bei dem betrieblich genutzten, im Wohnungseigentum stehenden Gebäudeteil um Lagerräume…
…Immobilien Handel KEG 15% Die ARGE tritt nach außen auf und ist Unternehmer iSd UStG. An der Liegenschaft wurde 1998 Wohnungseigentum begründet. Die Miteigentümer der Liegenschaft haben sich zusammengeschlossen und eine ARGE gegründet, um die Renovierung des Gebäudes und den anschließenden Verkauf der Wohnungen durchzuführen…
…dass 90 % des Gesamtkaufpreises auf das Gebäude entfielen. Es war auch nicht Aufgabe des Finanzamtes, den Verkehrswert des Gebäudes festzustellen, sondern Sache der Bw, die von ihr behauptete Tatsache einer von den im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen über die Kaufpreise der einzelnen Liegenschaften abweichende Kaufpreisgestaltung unter…
…das Gebäude, sondern auch die Bestandteile des Gebäudes (vgl. Arnold/ Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987, Anm. 38 zu § 2; Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 23-25 zu § 2). Da unselbständige Bestandteile als unbewegliche Sachen zählen, ist der bei einer Übertragung auf sie…
…X. und Hr J. Y.. Die ARGE tritt nach außen auf und ist Unternehmer iSd UStG. Die Miteigentümer der Liegenschaft haben sich zusammengeschlossen und eine ARGE gegründet, um die Renovierung des Gebäudes und den anschließenden Verkauf der Wohnungen durchzuführen. Die ARGE beauftragte die D. Bau…
…K. und Hr J. F.. Die ARGE tritt nach außen auf und ist Unternehmer iSd UStG. Die Miteigentümer der Liegenschaft haben sich zusammengeschlossen und eine ARGE gegründet, um die Renovierung des Gebäudes und den anschließenden Verkauf der Wohnungen durchzuführen. Die ARGE beauftragte die D. Bau…
…gewesen, da andernfalls ein Verkauf des ausgebauten Dachbodens nicht möglich gewesen wäre. Um einen Käufer für die ggstdl Dachbodenwohnungen finden zu können, musste vorweg die Fassade und das Stiegenhaus auf Vordermann gebracht werden. Vorerst habe die Renovierung der ggstdl Liegenschaft nur die allgemeinen Gebäudeteile umfasst…